Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Bürgermeister wird ermächtigt, für die Gemeinde Kleinmachnow zur Regelung der offenen Frage zum Straßenausbaubeitrag aus dem Städtebaulichen Vertrag mit der BBIS folgende Vereinbarung zu schließen:

 

1.         Die Vereinbarung stellt die endgültige Regelung für das gesamte Erschließungsgebiet der BBIS auf dem Seeberg (Straße Am Hochwald und Schopfheimer Allee) dar.

 

2.         Es wird folgende Berechnungsmethode für den zu zahlenden Straßenausbaubeitrag festgelegt:

 

            a)         Die Bausumme für die gesamte Straßenerschließung ist die Grundlage.

           

b)         Davon ist der nach dem Kommunalabgabengesetz zu ermittelnde Anteil der BBIS in Höhe von 60 % zu errechnen.

 

c)         Von dem so ermittelten Beitrag sind dann die 251.600,00 € nach den bisherigen Städtebaulichen Verträgen der Jahre 2005 und 2009 abzuziehen.

 

d)         Der verbleibende Restbetrag wird hälftig geteilt. Zusätzlich zu dem Betrag von 251.600,00 € zahlt die BBIS einen hälftigen Anteil.

 

e)         Der von der BBIS zu zahlende Gesamtbetrag wird auf 500.000,00 € als absolute Höchstgrenze festgelegt.

 

f)          Als Vorauszahlungsbetrag für den Straßenausbaubetrag zahlt die BBIS nach Abschluss der Vereinbarung und nach Abforderung im Juli 2015 einen Betrag in Höhe von 251.600,00 €

            Der verbleibende Restbetrag ist nach Abschluss der Baumaßnahme und Abrechnung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben fällig.

 


Herr Grubert erklärt, dass die DS-Nr. 066/15 auf Antrag von Herrn Templin in den öffentlichen Teil verlegt wird. Die Abstimmung dazu fand im nichtöffentlichen Teil statt.


- Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 066/15 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 09.07.2015 zu setzen.