Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) – BauGB ‑ i. V. m. § 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07, [Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I/14, [Nr. 32]) wird die in der Anlage beigefügte

 

Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich „Mittebruch“

 

beschlossen.

Die Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen. Sie tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Anlage

Satzung über die Veränderungssperre für den Bereich „Mittebruch“ (Bebauungsplan-Gebiet KLM-BP-050 „Bereich Mittebruch“) mit anliegender Karte zur Abgrenzung des Geltungsbereiches

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 081/15 beteiligen sich:

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 081/15:

Die DS-Nr. 081/15 wird einstimmig beschlossen.