Anfragen von Frau Storch:

„Es geht um die Pachtgrundstücke an der Stammbahn, konkret um das Grundstück An der Stammbahn 159; auf dem Pachtland (gegenüber von 157) betreibt die Eigentümerin des Grundstücks Nr. 159 eine Holzwerkstatt: Im Freien werden oft mehrere Stunden am Tag Holzfräsarbeiten mit lärmenden Geräten von unterschiedlichen Personen durchgeführt (Anfertigung von Holzskulpturen?). Es wird über Stunden gesägt und geschliffen.

1.       Ist das Ordnungsamt für die Überprüfung der Angelegenheit zuständig?

2.       Kann das Ordnungsamt die Ausführung der Arbeiten im Freien untersagen (Außenbereich)?

3.       Wäre eine Untersagung vollstreckbar bzw. könnte eine Zuwiderhandlung mit Bußgeld geahndet werden?

4.       Könnte das Gewerbeamt prüfen, ob eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt?

 

Beantwortung Frau Schulz: „Es ist dabei zu unterscheiden, ob es sich um einen Gewerbebetrieb handelt. Dann ist das Landesumweltamt in der weiteren Folge was die Lärmimmissionen angeht zuständig. Wenn es nicht so sein sollte, ist das Ordnungsamt zuständig und dann brauchen wir, um tätig zu werden, eine Anzeige. Diese Anzeige muss ein Lärmprotokoll beinhalten. Mit der Anzeige und mit dem Lärmprotokoll wird die Sache geprüft.“

 

Ende der nichtöffentlichen Sitzung um 20.40 Uhr.