Sitzung: 14.10.2015 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Anfragen von Frau Storch:
„Es geht um die Pachtgrundstücke an der Stammbahn, konkret um das Grundstück
An der Stammbahn 159; auf dem
Pachtland (gegenüber von 157) betreibt die Eigentümerin des Grundstücks Nr. 159
eine Holzwerkstatt: Im Freien werden oft mehrere Stunden am Tag
Holzfräsarbeiten mit lärmenden Geräten von unterschiedlichen Personen
durchgeführt (Anfertigung von Holzskulpturen?). Es wird über Stunden gesägt und
geschliffen.
1. Ist das
Ordnungsamt für die Überprüfung der Angelegenheit zuständig?
2. Kann das
Ordnungsamt die Ausführung der Arbeiten im Freien untersagen (Außenbereich)?
3. Wäre eine
Untersagung vollstreckbar bzw. könnte eine Zuwiderhandlung mit Bußgeld geahndet
werden?
4. Könnte das
Gewerbeamt prüfen, ob eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt?
Beantwortung Frau Schulz: „Es ist dabei zu unterscheiden, ob es sich um einen Gewerbebetrieb
handelt. Dann ist das Landesumweltamt in der weiteren Folge was die Lärmimmissionen
angeht zuständig. Wenn es nicht so sein sollte, ist das Ordnungsamt zuständig
und dann brauchen wir, um tätig zu werden, eine Anzeige. Diese Anzeige muss ein
Lärmprotokoll beinhalten. Mit der Anzeige und mit dem Lärmprotokoll wird die
Sache geprüft.“
Ende der nichtöffentlichen Sitzung um 20.40
Uhr.