Sitzung: 03.09.2015 Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig abgelehnt ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 8, Enthaltungen: 1
Vorlage: DS-Nr. 083/15
Beschlussvorschlag:
- Das Gebäude Meiereifeld 33 wird bis auf weiteres als Vereinsgebäude genutzt.
- Das Dachgeschoss des Gebäudes Zehlendorfer Damm 200 soll mittelfristig ausgebaut werden. Mit den Ausbauplänen wird auch die Nutzung geregelt.
- Die auf dem Grundstück Zehlendorfer Damm 200 befindliche Remise wird saniert. Mit den Ausbauplänen wird auch die Nutzung geregelt.
- Das denkmalgeschützte Wohnhaus Karl-Marx-Str. 117 wird saniert. Mit den Ausbauplänen wird auch die Nutzung geregelt.
- Zur Vorbereitung o.g. Maßnahmen sind Mittel in Höhe von 60.000 EUR außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen.
Die vorgelegte Drucksache wurde im entsprechenden Fachausschuss wie folgt abgestimmt:
Kulturausschuss 8 Ja-Stimmen; 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen mit Maßgabe
Herr Nieter informiert aus dem Kulturausschuss, dass dieser Beschluss dort sehr kritisch diskutiert wurde. Er berichtet weiterhin, dass der Kulturausschuss eine Maßgabe formuliert hat. Sie lautet:
„In dem Beschlussvorschlag sollen die Punkte 1 bis 5 ersetzt werden
durch folgende zwei Punkte, die in den bisherigen Punkten 1 bzw. 2 und 3
aufgeführten Objekte betreffen:
1.)
Der
Bürgermeister wird beauftragt, kurzfristig einen Grundsatzbeschluss zur Sanierung
des Gebäudes Meiereifeld 33
vorzulegen.
2.)
Der
Bürgermeister wird beauftragt, kurzfristig einen Grundsatzbeschluss zur Sanierung
des Dachgeschosses des Gebäudes Zehlendorfer
Damm 200 sowie der auf dem Grundstück befindlichen Remise vorzulegen.“
Herr Nieter möchte, dass diese Maßgabe auch im Finanzausschuss abstimmt wird.
Herr Roß schließt sich dem Vorredner an. Grundsätzlich hat er keine Bedenken gegen diese Maßnahmen. Er hat jedoch einige Anmerkungen. Gibt es einen Grundsatzbeschluss für ein „Kleinmachnow-Museum“? Des Weiteren berichtet Herr Roß, dass er sich heute das Gebäude Karl-Marx-Straße 117 angesehen hat. Aus seiner Sicht ist das Grundstück in einem sehr schlechten Zustand. Der denkmalswerte Eindruck ist nicht mehr erkennbar.
Herr Baumgraß stimmt den Ausführungen von Herrn Nieter zu. Der Punkt 4 des Beschlussvorschlages stört ihn. Darin heißt es: … Wohnhaus Karl-Marx-Straße 117 „wird saniert“.
Frau Schwarzkopf berichtet, dass der Zehlendorfer Damm 200 vom Verein „Die Brücke“ genutzt wird und nicht zu verwechseln ist mit dem Heimatverein oder Kleinmachnow-Museum.
Herr Warnick teilt mit, dass seine Fraktion diese Drucksache ablehnen wird. Die formulierte Maßgabe aus dem Kulturausschuss findet er hingegen gut und diese könnte seine Fraktion mittragen.
Herr Grubert hat die Information aus dem Kulturausschuss und die dort formulierte Maßgabe zur Kenntnis genommen. Das Verfahren geht jedoch so nicht.
Er vertritt die Meinung, dass sein eingebrachter Beschluss nicht vollständig geändert werden kann. Was der Kulturausschuss vorgeschlagen hat, ist ein komplett neuer Beschluss und nicht mehr in einem einzigen Wort identisch mit dem vom Bürgermeister eingebrachten Beschluss.
Die richtige Verfahrensweise wäre, den vorgelegten Beschluss abzulehnen und in die Gemeindevertretersitzung, die vom Kulturausschluss formulierte Maßgabe, als Beschluss einzubringen.
Herr Nieter begrüßt es, dass der Bürgermeister nun in die Diskussion eingestiegen ist.
Schön wäre es aus seiner Sicht gewesen, wenn der Bürgermeister zu Beginn des Tagesordnungspunktes zu dieser Beschlussvorlage berichtet hätte.
Herr Nieter erläutert nochmals die Umstände, die zu dieser Maßgabe geführt haben.
Herr Grubert findet den Weg, nur Grundsatzbeschlüsse zu fassen sehr schwierig, weil dann nicht erkennbar ist, was die Mehrheit der Gemeindevertretung will.
Herr Templin findet den vorgelegten Beschluss handwerklich schlecht gemacht.
Er würde gern wissen, wo die Kriterien stehen, wann eine Maßgabe oder ein Änderungsbeschluss formuliert werden kann. Er bittet dazu um Auskunft bis zum Hauptausschuss.
Herr Templin vertritt die Meinung, dass der vorgelegte Beschluss uns überhaupt nicht weiterführt. Er würde es daher sehr begrüßen, wenn der Bürgermeister als Einreicher die formulierte Maßgabe aus dem Kulturausschuss übernimmt.
Herr Warnick merkt an, dass es aus seiner Sicht das Instrument „Maßgaben“ in der Kommunalgesetzgebung gar nicht gibt. Dies sollte nochmals im Ältestenrat besprochen werden.
Um hier voranzukommen, sollte zur Gemeindevertretersitzung ein Änderungsantrag eingebracht werden.
Herr Tauscher kann sich diesen, von Herrn Warnick vorgeschlagenen Weg, vorstellen.
Die Vorlage DS-Nr. 083/15 sollte nun zur Abstimmung gestellt werden.
Herr Templin merkt an, dass dann Herr Nieter seine formulierte Maßgabe zurückziehen müsste.
Herr Nieter
gibt zu Protokoll:
Ich möchte mich einem Weg nicht
verschließen, aber etwas Bauchschmerzen habe ich jetzt doch. Wenn wir als
Fraktionen nachher wieder den schwarzen Peter an uns ran ziehen oder
hingeschoben bekommen, dass wir die Arbeit machen sollen, die eigentlich die
Kulturverwaltung der Gemeinde so vorbereiten muss, dass wir so darüber
diskutieren können, das wir anschließend Entscheidungen treffen können. Das ist
jetzt das, was mich grundsätzlich stört. Leider habe ich jetzt mehrere
Indizien, die mich dazu inzwischen einschätzen lassen, dass das vielleicht
nicht zufällig so ist. Aber das weiß ich nicht. Das stört mich daran und
deshalb habe ich Bauchschmerzen an diesem Verfahren. Ich will mich aber auch
nicht verschließen, weil alle wissen, dass ich selber daran interessiert bin.
Auch in der Funktion des Ausschussvorsitzenden
möcht ich, dass die Sache weiter vorangetrieben wird und insofern, wenn
der Bürgermeister, wie er gerade angedacht hat, die Drucksache zurückzieht, würde
er die Sache nicht befördern, sondern würde er der Sache schaden. Das kann weder
er wollen, noch wir wollen.
Ich sag mal so, wenn der ursprüngliche
Beschluss so formuliert wäre, wie man eigentlich eine Beschlussvorlage
formuliert, die Gemeindevertretung beschließt usw. dann wäre dieser Satz
beispielsweise stehen geblieben und dann hätten wir diese Diskussion auch in
einer anderen Weise gehabt. Es war ein Versuch, hier das Ding so hinzukriegen,
und wenn die Verwaltung flexibler gewesen wäre, ein bisschen umzuformulieren,
dann hätten wir das auch anders hinbekommen. Gar keine Frage. Das ist schade.
Das sind alles Themen, die uns wichtig sind. Wir sind uns vielleicht nicht über
den Weg einig und nicht im Einzelverfahren, ob der Verein da rein geht, aber im
Grundsatz sind wir uns einig. Das glaube ich, habe ich erkannt.
Wenn es jetzt der Sache dient, bin ich
bereit mitzugehen, die vorhin formulierte Maßgabe nicht zur Abstimmung zu stellen.
Herr Nieter zieht seine formulierte Maßgabe zurück.
Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 083/15 zur Abstimmung.
Die
Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 083/15 erfolgt einstimmig mit 0 Ja-Stimmen, 8
Nein-Stimmen und 1 Enthaltung.