Als Tischvorlage wird der Entwurf – mit Stand vom 14.10.2015 – „Grundzüge über eine vorgesehene Satzung zur Regelung des Parkens und Haltens auf Grünflächenüberfahrten in der Gemeinde Kleinmachnow“ verteilt.

Herr Grubert erläutert die Tischvorlage und bittet um Hinweise, Anregungen, Änderungswünsche. Eine Satzung sei für Anfang 2016 zur Beschlussfassung angedacht.

 

Folgende Punkte wurden angesprochen/diskutiert:

 

  • § 1(6) Satz 1: Die Überfahrten sollen – hier das Wort sollen durch müssen ersetzen;  Satz 2: Die … werden markiert. Hier ist zu klären, wer das macht und womit.
  • § 3 (1) Ein Auto/eine Markierung - Aber was macht man, wenn es zwei Parteien in einem Haus gibt? Müssen diese sich untereinander einigen, wer die Genehmigung bekommen darf?
  • § 5 zweiter Satz: Die Ordnungswidrigkeit kann geahndet … - das Wort kann durch das Wort wird ersetzen.
  • § 1 (1) Hier ist von Grünbereichen die Rede; am Zehlendorfer Damm – wo die Autos immer stehen – ist nichts mehr Grün (ausgefahrene Erde). Verwendung eines anderen Begriffes oder den Begriff unbefestigte Flächen oder ausgewiesene Grünflächen aufnehmen (um Missverständnisse auszuschließen).
  • Verwendung einheitlicher Begriffe (§ 1 (1) Grünbereiche und in (2) Grünflächen)
  • § 1 (7) – Überfahrtberechtigter ist der Grundstückseigentümer – es könnte ja auch der Mieter/der Besucher sein?
  • Erläuterung in § 2 und § 5 fehlt, wer aus welchem Grund solche Ausnahmen fordern/beantragen kann.
  • Markierungen sollten von der Verwaltung vorgegeben werden (Art, Material), damit eine Einheitlichkeit gegeben ist. Wer es ausführt (Eigenleistung oder Firma) ist egal.
  • Fahrspuren sollten gepflastert sein
  • Wer Platz hat, soll auf seinem Grundstück parken.
  • Ausführungen zur Breite sind festgelegt, aber nicht zur Linienführung (wo führt die Überfahrt genau lang?)
  • Kosten der Ausnahmegenehmigung nicht so hoch ansetzen
  • Ist es durchsetzbar, dass die eigentliche vorgesehene Einfahrt dann wirklich auch genommen wird und nicht die Autos – wie man es beobachten kann z. B. Schleusenweg – dann auf dem Grünstreifen geparkt werden (Gewohnheitsrecht)?
  • Bürger informieren (vor In-Kraft-Treten der Satzung)

 

Abstimmung zum Meinungsbild: Der Ausschuss spricht sich einstimmig für eine konsequente Ausführung der Parkregelung aus.

 

19.20 Uhr Herr Weis nimmt an der Sitzung teil.

 

An der Diskussion beteiligten sich:

Frau Heilmann, K., Frau Storch, Herr Dr. Haase, Herr Eggert, Herr Wolschon, Herr Tauscher, Herr Liebrenz, Herr Schramm, Frau Sahlmann