Sitzung: 14.10.2015 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Als Tischvorlage wird der Entwurf – mit Stand vom 14.10.2015 – „Grundzüge
über eine vorgesehene Satzung zur Regelung des Parkens und Haltens auf
Grünflächenüberfahrten in der Gemeinde Kleinmachnow“ verteilt.
Herr Grubert erläutert die Tischvorlage und bittet um Hinweise,
Anregungen, Änderungswünsche. Eine Satzung sei für Anfang 2016 zur
Beschlussfassung angedacht.
Folgende Punkte wurden angesprochen/diskutiert:
- § 1(6) Satz 1: Die Überfahrten sollen –
hier das Wort sollen durch müssen ersetzen; Satz 2: Die … werden markiert. Hier ist
zu klären, wer das macht und womit.
- § 3 (1) Ein Auto/eine Markierung - Aber
was macht man, wenn es zwei Parteien in einem Haus gibt? Müssen diese sich
untereinander einigen, wer die Genehmigung bekommen darf?
- § 5 zweiter Satz: Die Ordnungswidrigkeit
kann geahndet … - das Wort kann durch das Wort wird
ersetzen.
- § 1 (1) Hier ist von Grünbereichen die
Rede; am Zehlendorfer Damm – wo die Autos immer stehen – ist nichts mehr
Grün (ausgefahrene Erde). Verwendung eines anderen Begriffes oder den
Begriff unbefestigte Flächen oder ausgewiesene Grünflächen aufnehmen (um
Missverständnisse auszuschließen).
- Verwendung einheitlicher Begriffe (§ 1
(1) Grünbereiche und in (2) Grünflächen)
- § 1 (7) – Überfahrtberechtigter ist der
Grundstückseigentümer – es könnte ja auch der Mieter/der Besucher sein?
- Erläuterung in § 2 und § 5 fehlt, wer
aus welchem Grund solche Ausnahmen fordern/beantragen kann.
- Markierungen sollten von der Verwaltung
vorgegeben werden (Art, Material), damit eine Einheitlichkeit gegeben ist.
Wer es ausführt (Eigenleistung oder Firma) ist egal.
- Fahrspuren sollten gepflastert sein
- Wer Platz hat, soll auf seinem
Grundstück parken.
- Ausführungen zur Breite sind festgelegt,
aber nicht zur Linienführung (wo führt die Überfahrt genau lang?)
- Kosten der Ausnahmegenehmigung nicht so
hoch ansetzen
- Ist es durchsetzbar, dass die
eigentliche vorgesehene Einfahrt dann wirklich auch genommen wird und
nicht die Autos – wie man es beobachten kann z. B. Schleusenweg – dann auf
dem Grünstreifen geparkt werden (Gewohnheitsrecht)?
- Bürger informieren (vor In-Kraft-Treten
der Satzung)
Abstimmung zum Meinungsbild: Der Ausschuss spricht sich einstimmig für eine konsequente Ausführung
der Parkregelung aus.
19.20 Uhr Herr Weis nimmt an der Sitzung teil.
An der Diskussion beteiligten
sich:
Frau Heilmann, K., Frau Storch, Herr Dr. Haase, Herr Eggert, Herr
Wolschon, Herr Tauscher, Herr Liebrenz, Herr Schramm, Frau Sahlmann