Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

1. Die Gemeindevertretung beschließt für das in Anlage 1 gekennzeichnete Gebiet entsprechend dem heute beschlossenen Abwägungsergebnis gemäß § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl  I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) – BauGB ‑

     die 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-002-a „Eigenherd Mitte " für die Grundstücke Meiereifeld 33, 35 und 35a (vgl. Anlage 2)

als Satzung.

2. Die Begründung wird gebilligt.

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss sowie die Angaben darüber, an welchem Ort und zu welchen Zeiten der Plan mit der Begründung von jedermann auf Dauer eingesehen und Auskunft über seinen Inhalt verlangt werden kann, ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Anlage

·       Abgrenzung Geltungsbereich 2. Änderung KLM-BP-002-a "Eigenherd Mitte"

·       2. Änderung KLM-BP-002-a "Eigenherd Mitte" für die Grundstücke Meiereifeld 33, 35 und 35a

·       Begründung, Stand 04.08.2015

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 068/15 beteiligen sich:

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 068/15:

Die DS-Nr. 068/15 wird einstimmig beschlossen.