Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Befangen: 1

1.    Der rechtswirksame Bebauungsplan KLM-BP-033 „Bürgerhaussiedlung Süd“ (Text-Bebauungs­plan), in Kraft getreten am 16.11.2007, 1. Änderung rechtswirksam seit 12.04.2013, soll geändert werden.
Mit der 2. Änderung wird angestrebt, aus städtebaulichen Gründen zur Wahrung des ortstypischen Erscheinungsbildes, die Stellung baulicher Anlagen bzgl. der klassischen Bürgerhäuser (Satteldach, Dachneigung zwischen 45° und 55°) zu regeln. Hierzu ist eine Ergänzung der bisherigen textlichen Festsetzung (TF)-Nr. 2.3 „Stellung baulicher Anlagen“ erforderlich. Die Spalte 17 der textlichen Festsetzungen Teil 2 (Tabelle) enthält bislang nur Vorgaben für einige Grundstücke und soll entsprechend komplettiert werden.

2.    Weiterhin dient die 2. Änderung dazu, die Zulässigkeit von Einfriedungen neu zu regeln (im Detail siehe Anlage 4).

3.    Alle übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes bleiben von der Änderung unberührt.

4.    Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Anlagen

·       Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-033 „Bürgerhaussiedlung Süd“

Auszug aus dem rechtswirksamen Bebauungsplan KLM-BP-033:

·       textliche Festsetzung Nr. 2.3 „Stellung baulicher Anlagen“ in Verbindung mit Teil 2 (Tabelle)

·       Beschluss „Aufhebung von Höhenbegrenzungen bei Einfriedungen“ vom 19.02.2015 (DS-Nr. 001/15)

·       Gegenüberstellung alte TF Nr. 4.4.1 „Einfriedungen“ und Formulierung für neue TF 

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch Frau Rüsch, Fachbereichsleiterin Bauen/Wohnen.

 

Ø  Auf Grund § 22 BbgKVerf fühlt sich Herr Grubert befangen. Er nimmt an der Aussprache und Abstimmung zur DS-Nr. 071/15 nicht teil.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 071/15 beteiligen sich:

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 071/15:

Die DS-Nr. 071/15 wird einstimmig beschlossen.