Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 20, Enthaltungen: 2, Befangen: 1

Der Grundstückskaufvertrag zur UR-Nr. 195/2015 vom 12.08.2015 und der dazugehörige Vertrag zur Bildung eines Miteigentumsanteils UR-Nr. 194/2015 vom 12.08.2015, geschlossen vor dem Notar Kay Jacobsen, Helmholtzstraße 2-9, 10587 Berlin, zum noch zu vermessenden Grundstück Fahrenheitstraße, mit einer Größe von insgesamt ca. 1.743 m,² gelegen in der Gemarkung Kleinmachnow, Flur 1, Flurstücke 2774 (Teilfläche), 3083 (Teilfläche), 4396 (Teilfläche) zwischen der Technologie- und Verkehrsgewerbegebiet Dreilinden Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH Kleinmachnow (P&E) und den Herren Peter und Victor Korr werden genehmigt.

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 106/15 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Herr Schubert, P & E

Frau Storch

Herr Warnick

Frau Schwarzkopf

 

 

Frau Schwarzkopf zu Protokoll

Ist im B-Plan für den Fashion Park eine Dachbegrünung vorgesehen? Wenn ja, wird das im Kaufvertrag vom Käufer berücksichtigt?

 

 

Herr Ernsting, Sachgebietsleiter Stadtplanung/Bauordnung, zu Protokoll

Die Festsetzungen die im Bebauungsplan hinsichtlich eines prozentualen Anteils an Dachbegrünung enthalten sind, werden durch das Vorhaben umgesetzt. Allerdings ist noch kein Bauantrag eingegangen. Ein Bauantrag wird gerade vorbereitet und eingereicht, sobald der Kaufvertrag abgeschlossen ist.

 

 

Ø  Auf Grund § 22 BbgKVerf fühlt sich Frau Dr. Kimpfel befangen. Sie nimmt an der Aussprache und Abstimmung zur DS-Nr. 106/15 nicht teil.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 106/15:

Die DS-Nr. 106/15 wird einstimmig beschlossen.