Das Weinberg-Gymnasium Kleinmachnow erfreut sich großer Nachfrage. Die
CDU Kleinmachnow hat sich wiederholt für eine Erweiterung der Kapazitäten zur
Deckung des Bedarfs an gymnasialer Bildung ausgesprochen. Es ist erfreulich,
dass die momentane Unterbringung einiger Klassen in Containern bzw. an anderen
Standorten mit dem bevorstehenden Anbau beendet werden kann, so dass ein
geordnetes Schulleben an einem einheitlichen und adäquat ausgestatteten
Standort ermöglicht wird.
Im Zuge der baulichen Veränderungen stellt
sich die Frage, ob und wo die notwendigen Stellplätze errichtet werden. Die
Stellplatzsatzung der Gemeinde Kleinmachnow sieht vor, dass bei der Änderung
baulicher Anlagen die notwendigen Stellplätze entsprechend der Anlage 2 der
Stellplatzsatzung hergestellt werden müssen. Gerade bei öffentlichen Gebäuden
erscheint es auch wegen der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand zwingend,
dass die Vorgaben der Satzung auch eingehalten werden, wie sie von privaten
Bauherren eingefordert werden. Durch die Vorgaben der Stellplatzsatzung soll
gewährleistet werden, dass die Bauherren auch die Kosten der notwendigen
Stellplätze tragen und diese nicht durch die Allgemeinheit (insbesondere durch
die Gemeinde und andere Straßenanlieger) erbracht werden müssen.
Es sind daher nach Anlage 2 Nr. 8.2 (sonstige allgemeinbildende
Schulen) jeweils 2 Stellplätze pro Klasse zu errichten. Nach einer ersten
überschlägigen Rechnung (in der Regel 5 Klassen je Schuljahr plus der
Leistungs- und Begabungsklasse in den Jahrgängen 5 und 6, also rd. 32 Klassen)
müssten 64 Stellplätze hergestellt werden. Dies erscheint angesichts von 51
Lehrkräften und 766 Schülerinnen und Schülern (Zahlen des Schuljahres 2014/15)
auch angemessen, um den Bedarf an Stellplätzen für das Gymnasium zu decken.
Wir fragen den Bürgermeister,
ob und wie sichergestellt ist, dass die notwendigen Stellplätze auf dem
Gelände des Weinberg-Gymnasiums errichtet werden, so dass bei privaten und öffentlichen
Gebäuden nicht mit zweierlei Maß gemessen wird.
Die Frage wurde durch die Verwaltung schriftlich beantwortet.
Nachfrage von Frau Dr.
Bastian-Osthaus
Bei der Regelung des § 5, dass man die notwendige Anzahl von Stellplätzen absenken kann, wenn in erreichbarer Nähe eine Bushaltestelle ist, hiermit wurde die Absenkung ja begründet, ist eine Kann-Regelung, also muss Ermessen ausgeübt werden. Angesichts, dass wir in der vergangenen Wahlperiode wegen der engen Parkplatzsituation über Parkplatzanlagen am Waldesrand diskutiert haben, bin ich überrascht, dass die Gemeinde jetzt zu dem Ergebnis kommt, dass ausreichend Stellplätze vorhanden sind, auch ohne die eigentlich notwendigen nach der Stellplatzsatzung. Herr Bürgermeister, sind Sie wirklich der Meinung, dass 50 Stellplätze am Weinberggymnasium ausreichend sind? Ich wüsste gerne die Ermessensgründe für die Absenkung der Anzahl der Stellplätze.
Bürgermeister Herr Grubert
Die Ermessensgründe habe ich aufgeführt. Ich gehe davon aus, dass bei der gegebenen Situation im Weinbergviertel und die Kenntnisse der Außenanlagen des Weinberggymnasiums und wie auch hier geschrieben wurde, ist mit der Bezugnahme auf die Freiflächen eine Entscheidung zu treffen war. Wir haben als Gemeinde das Ermessen so ausgeübt, wir haben aber auch den Sorgen der Anwohnern Rechnung getragen und Poller an den Bürgersteigen angebracht, so dass dort nicht mehr geparkt werden kann. Eine Lösung mit dem Landkreis ist während der Bauphase nicht anders zu erreichen. Ich werde aber nach dem Um-/Anbau mit dem Landkreis in weitere Verhandlungen gehen.