Es liegt eine Einwendung von Frau Sahlmann gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung vom 1. Oktober 2015 vor. Auf Seite 15 wurde das Abstimmungsergebnis der DS-Nr. 070/15 nicht korrekt wiedergegeben. Eine Austauschseite wurde verteilt. Weitere Einwendungen liegen nicht vor.

 

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung vom 1. Oktober 2015 wird festgestellt.