Beschluss: einstimmig abgelehnt ohne Maßgabe

1.    Der Bebauungsplan KLM-BP-021 „Dreilinden“ in der Fassung der Bekanntmachung der 1. Änderung vom 22.11.2013 soll geändert werden. Die 2. Änderung soll sich beschränken auf die Erhöhung der zulässigen Grundfläche/Hauptanlage (GR/HA) von 160 m² auf 210 m² und die Änderung der überbaubaren Grundstücksfläche (Baufenster) auf den Grundstücken Rehwinkel 13 und 15 in der Gemarkung Kleinmachnow, Flur 1, Flurstücke 58 und 61.

Die Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

2.    Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

3.    Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung des Geltungsbereiches der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-021 „Dreilinden“

·       Bebauungsplan KLM-BP-021, Auszug Planzeichnung (Maßstab 1 : 1.000)

·       Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes mit Anschreiben vom 16.09.2015 und Skizzen

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 119/15 beteiligen sich:

Frau Dr. Kimpfel

Herr Schubert

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 119/15:

Die DS-Nr. 119/15 wird einstimmig abgelehnt.