Es war beabsichtigt, in dieser Sitzung das Grobkonzept vorzustellen. Leider liegt es nicht vor; Herr Grubert entschuldigt sich dafür. Weiter führt er aus, dass die Formulierung „Das Parken soll auf den Zufahrten nicht zulässig sein, außer es gibt einen Grund.“ im Beschlussvorschlag relativ allgemein geschrieben war. Wenn das so streng gehandhabt werden soll, müsse darüber noch einmal entschieden und die Gründe müssen diffizil aufgeschrieben werden. Dann heißt es nicht „aus besonderem Grund“, sondern das Parken für Behinderte oder das Parken für die, die keine Auffahrt haben. Das Ganze muss dezidiert aufgeführt werden.

Der Satzungsvorschlag mit der entsprechenden Ausgestaltung soll mit der Einladung im Januar verschickt werden.