Sitzung: 25.11.2015 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Es war beabsichtigt, in dieser Sitzung das Grobkonzept vorzustellen.
Leider liegt es nicht vor; Herr Grubert entschuldigt sich dafür. Weiter führt
er aus, dass die Formulierung „Das Parken
soll auf den Zufahrten nicht zulässig sein, außer es gibt einen Grund.“ im
Beschlussvorschlag relativ allgemein geschrieben war. Wenn das so streng
gehandhabt werden soll, müsse darüber noch einmal entschieden und die Gründe
müssen diffizil aufgeschrieben werden. Dann heißt es nicht „aus besonderem
Grund“, sondern das Parken für Behinderte oder das Parken für die, die keine
Auffahrt haben. Das Ganze muss dezidiert aufgeführt werden.
Der Satzungsvorschlag mit der entsprechenden
Ausgestaltung soll mit der Einladung im Januar verschickt werden.