Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Herr Ernsting

Herr Ernsting erläutert einleitend an Hand von Kartenmaterial.

Ziel ist es, für die beiden in den Geltungsbereich einbezogenen Grundstücke, unmittelbar nördlich Förster-Funke-Allee gelegen, die bisherige Begrenzung der Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden aufzuheben. Parallel soll auch das Verkehrskonzept zu einer Lösung gebracht werden, in das auch die Auswirkungen der im Geltungsbereich 019-11 geplanten neuen Nutzung einzuarbeiten sind.

Der Städtebauliche Entwicklungsbereich „Wohnen nördlich und südlich der Förster-Funke-Allee, zu dem auch das Bebauungsplangebiet KLM-BP-019-11 zählte, wurde inzwischen aufgehoben.

Die Baugrundstücke im Geltungsbereich sind im Eigentum der Gemeinde und als Allgemeine Wohngebiete (WA) festgesetzt.


Abstimmungsergebnis:

6 Zustimmungen / 2 Ablehnungen / 0 Enthaltungen – mehrheitlich zugestimmt