Beschluss: einstimmig beschlossen mit redaktioneller Änderung

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Sperrvermerk für das Haushaltsjahr 2016 aus der DS-Nr. 143/14/1 wird aufgehoben, der Zuschuss in Höhe von 75.000 Euro zur Aufrechterhaltung des Kulturbetriebes durch die Kulturgenossenschaft Neue Kammerspiele e. G. wird in drei Raten in Höhe von jeweils 25.000 Euro ausgezahlt.

 

  1. Für die Auszahlung der ersten Rate ab 31. März 2016 sind vom Antragsteller folgende Unterlagen einzureichen:

a)     Jahresabschluss 2015, aufgestellt durch eine/n Steuerberater/in,

b)     Genehmigung des Jahresabschlusses 2015 durch den Aufsichtsrat per Beschluss,

c)      Vorlage des vom Aufsichtsrat geprüften Quartalsberichts für das IV. Quartal 2015 gemäß Anlage.

 

  1. Für die Auszahlung der zweiten Rate ab 30. Juni 2016 sind vom Antragsteller folgende Unterlagen einzureichen:

a)     vom Aufsichtsrat geprüfter Quartalsbericht für das I. Quartal 2016 (fortgeschriebene Anlage),

b)     Vorlage des Ergebnisses der Pflichtprüfung des Genossenschaftsverbandes für die Jahre 2014 und 2015 gemäß §53 Abs. 1 GenG.

 

  1. Für die Auszahlung der dritten Rate ab 30. September 2016 sind vom Antragsteller folgende Unterlagen einzureichen:

a)     vom Aufsichtsrat geprüfter Quartalsbericht für das II. Quartal 2016 (fortgeschriebene Anlage),

b)     vorläufiger Wirtschaftsplan 2017.

 

  1. Aus den für die Auszahlung des Zuschusses vorgelegten Unterlagen ab 31. März, 30. Juni und 30. September 2016 muss jeweils hervorgehen, dass die Zahlungsfähigkeit der Genossenschaft gemäß Liquiditätsplan weiterhin gewährleistet ist.

Herr Warnick informiert vorab, dass diese Drucksache auch im Kulturausschuss behandelt wurde. Dort war u. a. Frau Huder anwesend.

Die vorgelegte Beschlussvorlage wurde im entsprechenden Fachausschuss wie folgt abgestimmt:

Kulturausschuss                    8 Ja-Stimmen; 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen  

 

Erläuterungen seitens der Verwaltung gibt es zu dieser Drucksache nicht.

Herr Nieter berichtet, dass Frau Huder zum Kulturausschuss eingeladen wurde, um über den aktuellen Stand zu den Kammerspielen zu berichten. Es gilt zu prüfen, ob die Bedingungen, die zur Auszahlung der einzelnen Raten berechtigt, seitens der Kammerspiele erfolgt sind.

Herr Martens fragt nach, ob die Quartalsberichte, die zur Auszahlung der letzten Rate geführt haben, der Verwaltung vorliegen.

Frau Braune bestätigt, dass die Quartalsberichte der Verwaltung vorliegen und jederzeit auch eingesehen werden können. Die gründliche Prüfung der Quartalsberichte erfolgt durch die Verwaltung. Erst wenn diese aus Sicht der Verwaltung in Ordnung sind, erfolgt die Auszahlung.

Herr Harmsen schlägt vor, den Beschlusstext dahingehend zu ändern, statt dem Wort „zum“ das Wort „ab“ zu verwenden. 

Frau Braune teilt mit, dass die Verwaltung mit Frau Huder in diesem Jahr viele Gespräche zu diesem Thema geführt hat und mittlerweile auch eine gute Verfahrensweise gefunden wurde.

Herr Nieter möchte gern wissen, ob die 1. und 2. Rate bereits ausgezahlt wurde und nun die 3. Rate zur Auszahlung ansteht?

Frau Braune berichtet, dass heute von Frau Huder die Mittelanforderung zur Auszahlung der 3. Rate gestellt wurde. Die Verwaltung wird nun die Unterlagen im Einzelnen genau prüfen.

Die Verwaltung wird die redaktionelle Änderung vornehmen. Im Beschlusstext wird das Wort „zum“ gestrichen und dafür das Wort „ab“ verwendet.

 

Herr Warnick stellt die Drucksache DS-Nr.: 133/15 zur Abstimmung.

 


Die Abstimmung der Drucksache DS-Nr.: 133/15 mit der redaktionellen Änderung erfolgt einstimmig mit 8 Ja-Stimmen.