Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

1.    Der Bebauungsplan KLM-BP-007 „Altes Dorf“ i. d. F. der Bekanntmachung vom 31.07.2014 soll geändert werden. Die 1. Änderung soll sich beschränken auf die Änderung der Art der Nutzung auf dem Grundstück Zehlendorfer Damm 217 (Bäkemühle) in der Gemarkung Kleinmachnow, Flur 13, Flurstücke 45/1, 46/1, 46/2 tw., 47/1 und 47/2 (vgl. Anlage 1).

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt, von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.

2.    Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3.    Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-007 „Altes Dorf“ (Grundstück Zehlendorfer Damm 217)

·       Bebauungsplan KLM-BP-007 „Altes Dorf“ i. d. F. vom 31.07.2014, Auszug (Teil A – Planzeichnung und Teil B – Textliche Festsetzungen

·       Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes (Schreiben vom 21. September 2015)

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 138/15 beteiligen sich:

Herr Singer

Frau Sahlmann

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 138/15:

Die DS-Nr. 138/15 wird mehrheitlich beschlossen.