Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

1.    Der Bebauungsplan KLM-BP-021 „Dreilinden“ in der Fassung der Bekanntmachung der 1. Änderung vom 22.11.2013 soll geändert werden. Die 2. Änderung soll sich beschränken auf die Änderung der überbaubaren Grundstücksfläche (Baufenster) und die Reduzierung der zulässigen Grundfläche / Hauptanlage (GR/HA) von zweimal 160 m² auf einmal 160 m² auf den Grundstücken Rehwinkel 13 und 15 in der Gemarkung Kleinmachnow, Flur 1, Flurstücke 58 und 61.

Die Änderung des Bebauungsplanes wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

2.    Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3.    Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Entwurf erarbeiten zu lassen und diesen der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung des Geltungsbereiches der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-021 „Dreilinden“

·       Bebauungsplan KLM-BP-021, Auszug Planzeichnung (Maßstab 1 : 1.000)

·       Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes mit Anschreiben vom 06.11.2015 und Skizzen

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den stellvertretenden Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 147/15 beteiligen sich:

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 147/15:

Die DS-Nr. 147/15 wird einstimmig beschlossen.