1.             Herr Kunath, Johannistisch (von der Meldebehörde nicht bestätigt)

1.1.         Baustelle Zehlendorfer Damm 73, ehemaliges Seemannsheim – An diesem Grundstück waren am 23., 24. und 25. November Bürgersteig, Radweg sowie alle anderen begeh- und befahrbaren Stellen gesperrt. Ist diese Baustelle genehmigt worden? Am 23. und 25. November 2015 gab es im MAERKER Kritik zu dieser Baustelle. Auf diese Kritik ist nicht eingegangen worden. Warum nicht? Gab es da einen Promi-Bonus oder wie kann man sich das vorstellen?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Zwischen dem 23. und 25. November 2015 ist dort der Gehweg wieder in Ordnung gebracht worden. Es wurde auch eine Überfahrtgenehmigung beantragt und genehmigt. Was nicht richtig gemacht wurde vom Bauherr war, dass der Geh- und Radweg nicht vernünftig geleitet wurde. Das ist sehr schade, im Nachhinein aber nicht zu ändern. Ich werde in Zukunft ein größeres Augenmaß auf diese Baustelle richten. Einen Promi-Bonus gibt es nicht.

 

 

2.             Herr Schmidt, Brunnenweg 5

2.1.         Es geht um den Tagesordnungspunkt 8.1 Kleinmachnow Ringwegsiedlung oder auch Klein Moskau genannt. 1992 wurde zu diesem Gebiet der Bebauungsplan verabschiedet. Darin wurde das Plangebiet, in dem vorher sowohl Gartenlauben als auch Wohnhäuser genehmigt wurden, als Kleingartengebiet ausgewiesen und das, obwohl ein guter Teil dauerhaft und genehmigt bewohnt war. Die Begründung lautet nun im Nachgang, dass es kein im Zusammenhang bebauter Ortsteil ist. Diese Aussage finde ich sehr mutig. Wer hat das beschieden? Gab es 1992 ein Gutachten welches aussagt, dass dieses Gebiet kein im Zusammenhang bebauter Ortsteil ist?

In der Folgezeit setzte dann eine chaotische Genehmigungspraxis ein, wobei auch Ersatzbauten oder Anbauten an Wohnhäuser zum Teil genehmigt wurden. 20 Jahre später soll nun auf Druck des Landkreises der Status des Gebietes festgelegt werden. Die Gemeindevertreter haben sich für ein Wochenendhausgebiet entschieden. Als Begründung wird angeführt, dass der Baugrund ungeeignet ist. Allerdings hat der Baugrund niemanden abgehalten, das Augustinum und das heutige Penta-Hotel zu genehmigen, die das Plangebiet umschließen und die auf dem gleichen, teilweise noch schlechteren, Baugrund stehen.

Innerhalb der nun aktuellen Planung lautete die Forderung von den Gemeindevertretern eine sozial verträgliche Lösung zu finden und Ermessensspielräume auszunutzen. Auch das Baugesetz sieht vor, dass bei Aufstellung von Bebauungsplänen soziale Belange berücksichtigt werden müssen. Im Plangebiet wurde aber nur Denjenigen Dauerwohnrecht eingeräumt, die ohnehin einen nicht angreifbaren Anspruch haben. In mehreren Fällen soll das Dauerwohnrecht aberkannt werden. Das sind Fälle, die in der DDR eine Wohnraumzuweisung erhalten haben oder die eine Genehmigung zum Anbau an ein Wohnhaus bekommen haben, das sind die Familien Köhler und Otten, oder denen durch den Fachbereich Bauen/Wohnen bestätigt wurde, dass sie ein genehmigtes Wohnhaus nutzen, hier Familie Skubig. In allen diesen Fällen wird der gesetzliche Ermessensspielraum nicht genutzt. Können Kleinmachnower Bürger sich nicht auf schriftliche, von der Gemeinde offiziell ausgestellte Dokumente verlassen?

Der Bürgermeister und der Vorsitzende des Bauausschusses haben in öffentlichen Sitzungen gesagt, dass Diejenigen, die ein Dauerwohnrecht haben, auf ihren Grundstücken bauen dürfen, wie jeder andere Kleinmachnower auch. Dies ist aber in dem Entwurf wegen massiver Einschränkungen gar nicht vorgesehen. Im Entwurf stehen dazu Kennzahlen wie Geschosszahl, Firsthöhe usw. Damit ist der erlaubte Bauumfang wesentlich kleiner als bei vielen der genehmigten Wohnhäuser der Siedlung. Im Falle eines Ersatzbaus durch Errichtung eines modernen Wohnhauses bliebe dann nur die Verkleinerung oder bei Sanierung der Rückbau. Auf Grund der Tragfähigkeit des Bodens eines Teils der Siedlung hat sich die Flachbauweise auf einer großen schwimmenden Bodenplatte am besten bewährt. Flachbauten werden aber im Entwurf stark benachteiligt. Genehmigt wird eine Firsthöhe von 3,50m. Wenn man sich das mal ausrechnet Bodenplatte, Sicherheitsschicht, Estrich, Raumhöhe, Decke, Dämmung, Walmdach kommt man nicht mit einem sinnvoll zu bauenden Haus hin. Wenn das, was jetzt geplant wird, ein Erfolg werden soll, müssten diese Kennzahlen dringend überarbeitet werden, so dass sie auch einen Sinn ergeben. Ich bin der Meinung, man sollte so etwas vorher klären, als dann im Nachgang mit den Problemen leben zu müssen. Ich bitte darum, dem Vorschlag zu diesem Bebauungsplan nicht zuzustimmen, bevor diese ganzen offenen Fragen geklärt sind.

 

 

            Bürgermeister Herr Grubert

            Danke für die Anfragen. Unter TOP 8 werden wir die Beschlusslage diskutieren. Dazu gab es bereits mehrere Durchläufe in den Ausschüssen und in der Gemeindevertretung war es auch schon Thema. Die Argumente, die Sie vorgetragen haben, sind vielfach bekannt. Mit Sicherheit habe ich nicht gesagt, dass die Personen mit Dauerwohnrecht oder einer Genehmigung bauen können, wie alle anderen auch. Sie können immer nur bauen im Rahmen des geltenden Bebauungsplanes, der für ein einzelnes Gebiet gilt. In einigen Gebieten sieht es ein stärkeres Baurecht vor und in anderen Bereichen ein eingeschränkteres Baurecht. Heute wird der Auslegungsbeschluss beschlossen. Neben diesem Auslegungsbeschluss können dann alle Betroffenen, aber auch alle anderen Bürger, Ausführungen machen, die noch einmal abgewogen und auch in der Gemeindevertretung diskutiert werden. Das sind das demokratische Recht und die Möglichkeit, auch noch Einfluss zu nehmen.

            Die Chronologie in diesem Gebiet ist, dass in der Vergangenheit für dieses ganze Gebiet, genannt Kleinmachnow Süd-Ost, die vorherrschende Meinung der Gemeindevertretung, auch der vergangener Wahlperioden, war, dass das Gebiet Außenbereich ist und es dort kein Baurecht geben soll. Das hat sich in dieser Legislaturperiode geändert. Der jetzt vorliegende Auslegungsbeschluss hat die Zielsetzung, dass ein Wochenendhausgebiet in dem Bereich auch möglich ist. Dort gibt es Baurecht gemäß des Bebauungsplanes. Ich kann verstehen, dass nicht immer alle Eigentümer der Grundstücke damit einverstanden sind. In mehreren Sitzungen des Bau- und des Umweltausschusses wurde darüber diskutiert und den Anwohnern die Möglichkeit gegeben, dazu Stellung zu nehmen. Ihre Meinung habe ich zur Kenntnis genommen, eine weitere Ausführung ist einer Einwohnerfragestunde nicht zugänglich.

 

 

            Vorsitzender des Bauausschusses, Herr Schubert

            Zwischenzeitlich ist auch eine sehr kritische Berichterstattung erfolgt. Ich möchte klarstellen, dass hier keine Unwahrheiten verbreitet werden und möchte auf drei Punkte eingehen. Der erste Punkt ist wilde Baugenehmigung nach 1990. Wir haben gesagt, dass diejenigen Bürger, die vor 1990, also zu DDR- oder Reichszeiten, eine Baugenehmigung oder etwas Ähnliches erhalten haben, nämlich einen Einheitswertsteuerbescheid oder eine Bescheinigung von der Kommunalen Wohnungsverwaltung, dass das ein Baugrundstück ist. Diese Personen sollen ein Dauerwohnrecht bekommen und außerdem alle die, die eine richtige Baugenehmigung bekommen haben. Nach 1990 hat es keine Baugenehmigung für Dauerwohnrecht mehr gegeben, nur verschiedentlich Baugenehmigungen für Datschen. Es führt nicht zu einem Dauerwohnrecht, weil da das Grundgesetz galt und man als Bürger klagen konnte und wir sozusagen korrekte rechtsstaatliche Verhältnisse haben. Da gibt es keinen Vertrauensschutz.

            Die GRZ, Grundflächenzahl, die Sie rügen ist 0,13. Das ist etwas weniger, als sonst in Kleinmachnow üblich. Bei einem Grundstück, das z. B. 800 m² groß ist, ist die GRZ auf 105m² gedeckelt. Also das Gebäude, das man dort bauen kann, darf 105m² Grundfläche haben. Das ist schon ein recht ansehnliches Wohnhaus. Um den Charakter des Wochenendhausgebietes zu wahren, gilt eben nur eine etwas kleinere GRZ als sonst üblich ist in Kleinmachnow. Wir haben natürlich nicht gesagt, dass gebaut werden kann wie sonst in Kleinmachnow, sondern  immer diesem Gebiet angemessen. Der letzte Punkt ist die Haftung der Gemeinde. Dieses Gebiet hat einen ungeeigneten Baugrund. Es liegt ein Baugrundgutachten vor das aussagt, dass das Gebiet auf einem zugeschütteten See liegt. Der See wurde aufgefüllt mit Mudde. Das ist Aushub auf organischer Basis aus dem Teltowkanal, der arbeitet. Dieser Aushub arbeitet auch noch in ein paar hundert Jahren. Das bedeutet, dort zu bauen ist sehr risikoreich. Wenn die Gemeinde einen solchen Bebauungsplan erlässt, dann übernimmt sie die Haftung dafür. Diese Haftung, das schlage ich vor, soll die Gemeinde nicht übernehmen. Die Gemeinde Kleinmachnow ist in der glücklichen Lage nicht nur ihre Pflichtaufgaben zu erfüllen, sondern auch Geld für Kultur, Schule und sonstige Sachen übrig zu haben. Das würde sich ändern, wenn wir hier ein solches Bebauungsplangebiet als allgemeines Wohngebiet ausweisen würden, so wie Sie und die Bürgerinitiative das wollen.

 

 

3.             Herr Grützmann, Im Dickicht 24

3.1.         Ich möchte ergänzen, dass ich zweimaliger Gemeindevertreter war und Sprecher der Lokalen Agenda, Bereich Kultur und melde mich nach längerer Abstinenz zurück. Herr Tauscher ich möchte Sie ergänzen, es sind verdienstvolle Mitgestalter der Kommunalpolitik auch hier. Ich sehe den Ex-Kämmerer, Herrn Hartig, Herrn Weis und auch Herrn Brinkmann. Ich möchte auch noch die CDU zu ihrer neuen Doppelspitze beglückwünschen. Ich hoffe, dass jetzt eine noch gesteigerte Oppositionspolitik einsetzt.

Nun meine Fragen:

Herr Bürgermeister, ich frage Sie und bitte, die Antwort mit ja oder nein kurz zu halten, sind Sie immer noch, nach sechs Jahren Ihrer Amtszeit, der Meinung, dass Kleinmachnow keine Kulturkonzeption braucht? Die Frage möchte ich auch mit an Herrn Nieter stellen. 

 

           

            Bürgermeister Herr Grubert

            Herr Grützmann, ich wäre sehr erfreut, wenn wir im nächsten Jahr gemeinsam im KuSo-Ausschuss eine Kulturkonzeption 2016 für die Gemeinde Kleinmachnow erarbeiten.

 

 

            Vorsitzender des KuSo-Ausschusses, Herr Nieter

            Die Ankündigung des Bürgermeisters im nächsten Jahr gemeinsam mit dem KuSo-Ausschuss eine Kulturkonzeption erarbeiten zu wollen, habe ich mit großer Freude zur Kenntnis genommen. Ich bin sehr gespannt darauf und werde es kritisch konstruktiv wohlwollend begleiten.

 

 

            Anmerkung von Herrn Grützmann:

            Ich hoffe und glaube, dass viele hier im Saal mit mir einer Meinung sind, da im Jahre 2018 oder 2019 wieder ein Zeitfenster da ist, für das Zusammengehen der Region. Da könnte der Oberbürgermeister der Stadt Teltow gewählt werden, also die drei Orte werden sich ja, glaube ich, vereinigen unter dem Namen Teltow. Ich wünsche das. Damit würde dann der richtige Zeitpunkt sein, eine gemeinsame Kulturkonzeption zu erstellen, weil Teltow der Vorreiter für eine Kulturkonzeption ist.

 

 

            Vorsitzender der Gemeindevertretung, Herr Tauscher

            Ihre Anliegen sind verstanden worden. Die Zusage des Bürgermeisters haben wir alle gehört. Da wir heute eine lange Tagesordnung haben bitte ich Sie, Ihre anderen Fragen nun zu formulieren.

 

 

            Haben Sie, Herr Bürgermeister, zur Klärung der Schimmelbildung in der 3. Grundschule „Auf dem Seeberg“ einen Gutachter, der auf dem Gebiet der Bauphysik Bescheid weiß, eingeschaltet? Es hätte ja sein können, dass nicht nur Pfusch dort vorliegt, sondern dass prinzipielle Mängel am Bau vorhanden sind z. B. an der Lüftungsanlage oder dass jetzt zu Tage tritt, dass die Schule nur an wenigen Stunden im Jahr Sonne hat. Insbesondere der Spielplatz wird kaum von der Sonne bestrahlt. Sie wissen ja, dass ich gegen diesen Standort gestimmt habe.

 

 

            Bürgermeister Herr Grubert

            Nein. Es war nicht nötig einen Bauphysiker einzuschalten. Um die Schimmelpilzbildung in ihrer ganzen Tragweite zu ermitteln, haben wir eine Baubiologin eingeschaltet, die das ganze Verfahren begleitet hat und heute auch die Abschlussmessung durchgeführt. Das Ergebnis soll morgen vorliegen. Die Schadensursache ist durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen festgestellt worden. Der Verursacher ist auch bekannt. Der Gemeinde ist kein Schaden entstanden, außer ein eingeschränkter Betrieb über zwei bis drei Monate. In Abstimmung mit der Baufirma haben wir ordnungsgemäß gehandelt.

 

 

            Nachfrage von Herrn Grützmann:

            Ich hatte ausgeführt, dass wenig Sonne sowohl in die Schule als auch auf den Spielplatz kommt. Haben Sie, Herr Bürgermeister, über eine Abänderung dieses Zustandes nachgedacht? Einige werden sich über diese Frage wundern, aber es gibt ein kleines Dorf in Deutschland, das von Hochwald umgeben ist. Um das Dorf mit Sonne zu versorgen, hat man Spiegel über den Baumwipfeln angebracht. Hier wäre es möglich, dass auf einem der Rathausdächer Spiegel angebracht werden. Ich bitte Sie, die Erfahrungen dieses Dorfes zu nutzen.

 

 

            Bürgermeister Herr Grubert

            Herr Grützmann, ich freue mich, dass Sie sich so engagiert wieder zurück melden. Über die Fragen, die Sie gestellt haben, habe ich noch nicht nachgedacht. Sollte es nach ein bis zwei Jahren so ein Problem geben, werden wir darüber nachdenken, ob etwas verändert werden kann. Im Moment habe ich noch keine negativen Informationen seitens der Schule oder des Hortes erhalten. Der Standort wurde mehrheitlich durch die Gemeindevertretung beschlossen.

 

 

4.             Herr Prien, Ginsterheide 32

4.1.         Meine Fragen beziehen sich auf den Tagesordnungspunkt 8.4 „Bebauungsplanänderung Stahnsdorfer Damm“. Vor fast 30 Jahren habe ich von meinem Vater ein Fuhrunternehmen übernommen. Seit 13 Jahren sind wir dort Mieter mit unserem Gewerbebetrieb. Ich habe 12 Angestellte. Warum werden wir in die Planungen zur Änderung des Bebauungsplanes nicht mit einbezogen? In meinem Pachtvertrag steht, dass bei Auflösung von der Gemeinde eine Ersatzfläche im Bereich FATH-Gelände angeboten wird. Soweit ich weiß, bezieht sich die Änderung des Bebauungsplanes aber auch auf dieses FATH-Gelände. Wo sollen wir hin, wenn die Sache in Kraft tritt?

4.2.         Gestern gab es in der Presse einen Artikel vom Geschäftsführer der gewog, Herrn Fischer, in dem er bezweifelt, dass dort sozial verträgliche Mieten zu Stande kommen können. Wie sehen Sie das?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Zu 4.1.

Danke für Ihre Fragen. Für das Bebauungsplangebiet am Stahnsdorfer Damm wird heute kein Auslegungs-, Aufstellungs- oder anderen Beschluss gefasst. Heute wird nur ein Grundsatzbeschluss zur Diskussion gestellt, der sich aus der letzten Klausurtagung der Gemeindevertretung im Mai dieses Jahres ergeben hat. Es ist der Grundsatzbeschluss, dass wir dort eine Änderung des B-Planes so voran treiben wollen, dass dort zum Teil auch Wohnbebauung zulässig ist. Wenn dieser Grundsatzbeschluss gefasst ist, so steht es auch im Beschluss, wird die Verwaltung gemeinsam mit der P & E mit den drei ortsansässigen Gewerbetreibenden Gespräche führen. Dies geschieht, bevor der Aufstellungsbeschluss gefasst wird. Die zuständigen Ausschüsse und die Gemeindevertretung werden über diese Gespräche unterrichtet. Sie können sicher sein, dass alle Gemeindevertreter, die Verwaltung und der Bürgermeister daran interessiert sind, dass die Gewerbetreibenden weiterhin im Ort bleiben können. Wenn der Grundsatzbeschluss heute gefasst wird, ist es noch ein langer Weg. In dieser Zeit werden wir mit Sicherheit mit Ihnen, der Firma Blanke und der Firma Krüger Tiefbau Lösungen finden, die alle zufrieden stellen. 

 

 

Zu 4.2.

Herr Fischer informiert mich nicht über seine Berichte an die Presse. Ich habe den Artikel aber auch gelesen und zur Kenntnis genommen.

 

 

Frau Schwarzkopf, Fraktion B 90/Grüne

Ich muss da widersprechen, Herr Grubert. Die Klausurtagung habe ich anders in Erinnerung. Ich glaube nicht, dass wir uns geeinigt haben, dass wir dort eine Wohnbebauung haben wollen. Vielleicht kann der eine oder andere Gemeindevertreter noch etwas dazu sagen.

 

 

Herr Martens, Fraktion B 90/Grüne

Ich wollte auch noch einmal auf die Klausurtagung eingehen, weil Sie als Bürgermeister den Eindruck vermitteln, als hätte man da vor Ort einen Beschluss gefasst. Da kann man In diesem Rahmen keinen Beschluss fassen. Daher würde ich Sie schon bitten, dies richtig zu stellen. Dass man über Wohnbebauung gesprochen und das auch mehrheitlich so gesehen hat, mag ich nicht in Abrede stellen, aber es ist kein Beschluss gefasst worden.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Es ist kein Beschluss gefasst worden, das ist richtig. Da habe ich mich falsch ausgedrückt. Es ist aber gesagt worden, dass es eine Variante ist, über die man nachdenken sollte. Herr Prien, es ist Zielstellung der Gemeinde, dort ca. 40% mit preiswertem und bezahlbarem Wohnraum zu versehen. Ich bin der Auffassung, dass wir das erreichen und dafür werde ich mich auch verbürgen.

 

 

Herr Templin, Vorsitzender Fraktion BIK

An sich war die Zielsetzung der Klausurtagung eine ganz andere. Wir haben auf dieser Klausurtagung tatsächlich auch ein konkretes Vorhaben angedacht. Frau Heilmann wird sich daran erinnern, nämlich eine Tragetasche oder ein T-Shirt zu drucken auf dem steht „I love Kleinmachnow“ mit einem Herz. Das ist natürlich zu konkret und zu aufwändig, um das in der Zeit, die seitdem vergangen ist, umzusetzen. Das was in der letzten Runde von einigen Teilnehmern vorgeschlagen wurde, dass man hier doch günstigen Wohnraum in Kleinmachnow schafft, das hat der Bürgermeister wiederum als konkreten Auftrag übernommen. So selektiv kann man Veranstaltungen wahrnehmen. Da kann ich Frau Schwarzkopf Recht geben.