Sitzung: 17.12.2015 Gemeindevertretung
1.
Herr Kunath, Johannistisch (von der
Meldebehörde nicht bestätigt)
1.1.
Baustelle Zehlendorfer Damm 73, ehemaliges
Seemannsheim – An diesem Grundstück waren am 23., 24. und 25. November
Bürgersteig, Radweg sowie alle anderen begeh- und befahrbaren Stellen gesperrt.
Ist diese Baustelle genehmigt worden? Am 23. und 25. November 2015 gab es im
MAERKER Kritik zu dieser Baustelle. Auf diese Kritik ist nicht eingegangen
worden. Warum nicht? Gab es da einen Promi-Bonus oder wie kann man sich das
vorstellen?
Bürgermeister Herr Grubert
Zwischen dem 23. und 25. November 2015 ist dort der Gehweg wieder in
Ordnung gebracht worden. Es wurde auch eine Überfahrtgenehmigung beantragt und
genehmigt. Was nicht richtig gemacht wurde vom Bauherr war, dass der Geh- und
Radweg nicht vernünftig geleitet wurde. Das ist sehr schade, im Nachhinein aber
nicht zu ändern. Ich werde in Zukunft ein größeres Augenmaß auf diese Baustelle
richten. Einen Promi-Bonus gibt es nicht.
2.
Herr Schmidt, Brunnenweg 5
2.1.
Es geht um den Tagesordnungspunkt 8.1
Kleinmachnow Ringwegsiedlung oder auch Klein Moskau genannt. 1992 wurde zu
diesem Gebiet der Bebauungsplan verabschiedet. Darin wurde das Plangebiet, in
dem vorher sowohl Gartenlauben als auch Wohnhäuser genehmigt wurden, als
Kleingartengebiet ausgewiesen und das, obwohl ein guter Teil dauerhaft und
genehmigt bewohnt war. Die Begründung lautet nun im Nachgang, dass es kein im
Zusammenhang bebauter Ortsteil ist. Diese Aussage finde ich sehr mutig. Wer hat
das beschieden? Gab es 1992 ein Gutachten welches aussagt, dass dieses Gebiet
kein im Zusammenhang bebauter Ortsteil ist?
In
der Folgezeit setzte dann eine chaotische Genehmigungspraxis ein, wobei auch
Ersatzbauten oder Anbauten an Wohnhäuser zum Teil genehmigt wurden. 20 Jahre
später soll nun auf Druck des Landkreises der Status des Gebietes festgelegt
werden. Die Gemeindevertreter haben sich für ein Wochenendhausgebiet
entschieden. Als Begründung wird angeführt, dass der Baugrund ungeeignet ist.
Allerdings hat der Baugrund niemanden abgehalten, das Augustinum und das
heutige Penta-Hotel zu genehmigen, die das Plangebiet umschließen und die auf
dem gleichen, teilweise noch schlechteren, Baugrund stehen.
Innerhalb der nun aktuellen Planung lautete die Forderung von den
Gemeindevertretern eine sozial verträgliche Lösung zu finden und
Ermessensspielräume auszunutzen. Auch das Baugesetz sieht vor, dass bei
Aufstellung von Bebauungsplänen soziale Belange berücksichtigt werden müssen.
Im Plangebiet wurde aber nur Denjenigen Dauerwohnrecht eingeräumt, die ohnehin
einen nicht angreifbaren Anspruch haben. In mehreren Fällen soll das
Dauerwohnrecht aberkannt werden. Das sind Fälle, die in der DDR eine
Wohnraumzuweisung erhalten haben oder die eine Genehmigung zum Anbau an ein
Wohnhaus bekommen haben, das sind die Familien Köhler und Otten, oder denen
durch den Fachbereich Bauen/Wohnen bestätigt wurde, dass sie ein genehmigtes
Wohnhaus nutzen, hier Familie Skubig. In allen diesen Fällen wird der
gesetzliche Ermessensspielraum nicht genutzt. Können Kleinmachnower Bürger sich
nicht auf schriftliche, von der Gemeinde offiziell ausgestellte Dokumente
verlassen?
Der Bürgermeister und der Vorsitzende des Bauausschusses haben in
öffentlichen Sitzungen gesagt, dass Diejenigen, die ein Dauerwohnrecht haben,
auf ihren Grundstücken bauen dürfen, wie jeder andere Kleinmachnower auch. Dies
ist aber in dem Entwurf wegen massiver Einschränkungen gar nicht vorgesehen. Im
Entwurf stehen dazu Kennzahlen wie Geschosszahl, Firsthöhe usw. Damit ist der
erlaubte Bauumfang wesentlich kleiner als bei vielen der genehmigten Wohnhäuser
der Siedlung. Im Falle eines Ersatzbaus durch Errichtung eines modernen
Wohnhauses bliebe dann nur die Verkleinerung oder bei Sanierung der Rückbau.
Auf Grund der Tragfähigkeit des Bodens eines Teils der Siedlung hat sich die
Flachbauweise auf einer großen schwimmenden Bodenplatte am besten bewährt.
Flachbauten werden aber im Entwurf stark benachteiligt. Genehmigt wird eine
Firsthöhe von 3,50m. Wenn man sich das mal ausrechnet Bodenplatte,
Sicherheitsschicht, Estrich, Raumhöhe, Decke, Dämmung, Walmdach kommt man nicht
mit einem sinnvoll zu bauenden Haus hin. Wenn das, was jetzt geplant wird, ein
Erfolg werden soll, müssten diese Kennzahlen dringend überarbeitet werden, so
dass sie auch einen Sinn ergeben. Ich bin der Meinung, man sollte so etwas
vorher klären, als dann im Nachgang mit den Problemen leben zu müssen. Ich
bitte darum, dem Vorschlag zu diesem Bebauungsplan nicht zuzustimmen, bevor
diese ganzen offenen Fragen geklärt sind.
Bürgermeister Herr Grubert
Danke
für die Anfragen. Unter TOP 8 werden wir die Beschlusslage diskutieren. Dazu
gab es bereits mehrere Durchläufe in den Ausschüssen und in der
Gemeindevertretung war es auch schon Thema. Die Argumente, die Sie vorgetragen
haben, sind vielfach bekannt. Mit Sicherheit habe ich nicht gesagt, dass die
Personen mit Dauerwohnrecht oder einer Genehmigung bauen können, wie alle
anderen auch. Sie können immer nur bauen im Rahmen des geltenden
Bebauungsplanes, der für ein einzelnes Gebiet gilt. In einigen Gebieten sieht
es ein stärkeres Baurecht vor und in anderen Bereichen ein eingeschränkteres
Baurecht. Heute wird der Auslegungsbeschluss beschlossen. Neben diesem
Auslegungsbeschluss können dann alle Betroffenen, aber auch alle anderen
Bürger, Ausführungen machen, die noch einmal abgewogen und auch in der
Gemeindevertretung diskutiert werden. Das sind das demokratische Recht und die
Möglichkeit, auch noch Einfluss zu nehmen.
Die
Chronologie in diesem Gebiet ist, dass in der Vergangenheit für dieses ganze
Gebiet, genannt Kleinmachnow Süd-Ost, die vorherrschende Meinung der
Gemeindevertretung, auch der vergangener Wahlperioden, war, dass das Gebiet
Außenbereich ist und es dort kein Baurecht geben soll. Das hat sich in dieser
Legislaturperiode geändert. Der jetzt vorliegende Auslegungsbeschluss hat die
Zielsetzung, dass ein Wochenendhausgebiet in dem Bereich auch möglich ist. Dort
gibt es Baurecht gemäß des Bebauungsplanes. Ich kann verstehen, dass nicht
immer alle Eigentümer der Grundstücke damit einverstanden sind. In mehreren
Sitzungen des Bau- und des Umweltausschusses wurde darüber diskutiert und den
Anwohnern die Möglichkeit gegeben, dazu Stellung zu nehmen. Ihre Meinung habe
ich zur Kenntnis genommen, eine weitere Ausführung ist einer
Einwohnerfragestunde nicht zugänglich.
Vorsitzender
des Bauausschusses, Herr Schubert
Zwischenzeitlich
ist auch eine sehr kritische Berichterstattung erfolgt. Ich möchte klarstellen,
dass hier keine Unwahrheiten verbreitet werden und möchte auf drei Punkte
eingehen. Der erste Punkt ist wilde Baugenehmigung nach 1990. Wir haben gesagt,
dass diejenigen Bürger, die vor 1990, also zu DDR- oder Reichszeiten, eine
Baugenehmigung oder etwas Ähnliches erhalten haben, nämlich einen
Einheitswertsteuerbescheid oder eine Bescheinigung von der Kommunalen Wohnungsverwaltung,
dass das ein Baugrundstück ist. Diese Personen sollen ein Dauerwohnrecht
bekommen und außerdem alle die, die eine richtige Baugenehmigung bekommen
haben. Nach 1990 hat es keine Baugenehmigung für Dauerwohnrecht mehr gegeben,
nur verschiedentlich Baugenehmigungen für Datschen. Es führt nicht zu einem
Dauerwohnrecht, weil da das Grundgesetz galt und man als Bürger klagen konnte
und wir sozusagen korrekte rechtsstaatliche Verhältnisse haben. Da gibt es
keinen Vertrauensschutz.
Die
GRZ, Grundflächenzahl, die Sie rügen ist 0,13. Das ist etwas weniger, als sonst
in Kleinmachnow üblich. Bei einem Grundstück, das z. B. 800 m² groß ist, ist
die GRZ auf 105m² gedeckelt. Also das Gebäude, das man dort bauen kann, darf
105m² Grundfläche haben. Das ist schon ein recht ansehnliches Wohnhaus. Um den
Charakter des Wochenendhausgebietes zu wahren, gilt eben nur eine etwas
kleinere GRZ als sonst üblich ist in Kleinmachnow. Wir haben natürlich nicht
gesagt, dass gebaut werden kann wie sonst in Kleinmachnow, sondern immer diesem Gebiet angemessen. Der letzte
Punkt ist die Haftung der Gemeinde. Dieses Gebiet hat einen ungeeigneten
Baugrund. Es liegt ein Baugrundgutachten vor das aussagt, dass das Gebiet auf
einem zugeschütteten See liegt. Der See wurde aufgefüllt mit Mudde. Das ist
Aushub auf organischer Basis aus dem Teltowkanal, der arbeitet. Dieser Aushub
arbeitet auch noch in ein paar hundert Jahren. Das bedeutet, dort zu bauen ist
sehr risikoreich. Wenn die Gemeinde einen solchen Bebauungsplan erlässt, dann
übernimmt sie die Haftung dafür. Diese Haftung, das schlage ich vor, soll die
Gemeinde nicht übernehmen. Die Gemeinde Kleinmachnow ist in der glücklichen
Lage nicht nur ihre Pflichtaufgaben zu erfüllen, sondern auch Geld für Kultur,
Schule und sonstige Sachen übrig zu haben. Das würde sich ändern, wenn wir hier
ein solches Bebauungsplangebiet als allgemeines Wohngebiet ausweisen würden, so
wie Sie und die Bürgerinitiative das wollen.
3.
Herr Grützmann, Im Dickicht 24
3.1.
Ich möchte ergänzen, dass ich zweimaliger
Gemeindevertreter war und Sprecher der Lokalen Agenda, Bereich Kultur und melde
mich nach längerer Abstinenz zurück. Herr Tauscher ich möchte Sie ergänzen, es
sind verdienstvolle Mitgestalter der Kommunalpolitik auch hier. Ich sehe den
Ex-Kämmerer, Herrn Hartig, Herrn Weis und auch Herrn Brinkmann. Ich möchte auch
noch die CDU zu ihrer neuen Doppelspitze beglückwünschen. Ich hoffe, dass jetzt
eine noch gesteigerte Oppositionspolitik einsetzt.
Nun
meine Fragen:
Herr
Bürgermeister, ich frage Sie und bitte, die Antwort mit ja oder nein kurz zu
halten, sind Sie immer noch, nach sechs Jahren Ihrer Amtszeit, der Meinung,
dass Kleinmachnow keine Kulturkonzeption braucht? Die Frage möchte ich auch mit
an Herrn Nieter stellen.
Bürgermeister
Herr Grubert
Herr
Grützmann, ich wäre sehr erfreut, wenn wir im nächsten Jahr gemeinsam im
KuSo-Ausschuss eine Kulturkonzeption 2016 für die Gemeinde Kleinmachnow
erarbeiten.
Vorsitzender
des KuSo-Ausschusses, Herr Nieter
Die
Ankündigung des Bürgermeisters im nächsten Jahr gemeinsam mit dem
KuSo-Ausschuss eine Kulturkonzeption erarbeiten zu wollen, habe ich mit großer
Freude zur Kenntnis genommen. Ich bin sehr gespannt darauf und werde es
kritisch konstruktiv wohlwollend begleiten.
Anmerkung von Herrn Grützmann:
Ich hoffe und glaube, dass viele
hier im Saal mit mir einer Meinung sind, da im Jahre 2018 oder 2019 wieder ein
Zeitfenster da ist, für das Zusammengehen der Region. Da könnte der
Oberbürgermeister der Stadt Teltow gewählt werden, also die drei Orte werden
sich ja, glaube ich, vereinigen unter dem Namen Teltow. Ich wünsche das. Damit
würde dann der richtige Zeitpunkt sein, eine gemeinsame Kulturkonzeption zu
erstellen, weil Teltow der Vorreiter für eine Kulturkonzeption ist.
Vorsitzender
der Gemeindevertretung, Herr Tauscher
Ihre
Anliegen sind verstanden worden. Die Zusage des Bürgermeisters haben wir alle
gehört. Da wir heute eine lange Tagesordnung haben bitte ich Sie, Ihre anderen
Fragen nun zu formulieren.
Haben Sie, Herr Bürgermeister, zur Klärung
der Schimmelbildung in der 3. Grundschule „Auf dem Seeberg“ einen Gutachter,
der auf dem Gebiet der Bauphysik Bescheid weiß, eingeschaltet? Es hätte ja sein
können, dass nicht nur Pfusch dort vorliegt, sondern dass prinzipielle Mängel
am Bau vorhanden sind z. B. an der Lüftungsanlage oder dass jetzt zu Tage
tritt, dass die Schule nur an wenigen Stunden im Jahr Sonne hat. Insbesondere
der Spielplatz wird kaum von der Sonne bestrahlt. Sie wissen ja, dass ich gegen
diesen Standort gestimmt habe.
Bürgermeister Herr Grubert
Nein.
Es war nicht nötig einen Bauphysiker einzuschalten. Um die Schimmelpilzbildung
in ihrer ganzen Tragweite zu ermitteln, haben wir eine Baubiologin
eingeschaltet, die das ganze Verfahren begleitet hat und heute auch die
Abschlussmessung durchgeführt. Das Ergebnis soll morgen vorliegen. Die
Schadensursache ist durch einen öffentlich bestellten und vereidigten
Sachverständigen festgestellt worden. Der Verursacher ist auch bekannt. Der
Gemeinde ist kein Schaden entstanden, außer ein eingeschränkter Betrieb über
zwei bis drei Monate. In Abstimmung mit der Baufirma haben wir ordnungsgemäß
gehandelt.
Nachfrage von Herrn Grützmann:
Ich hatte ausgeführt, dass wenig
Sonne sowohl in die Schule als auch auf den Spielplatz kommt. Haben Sie, Herr
Bürgermeister, über eine Abänderung dieses Zustandes nachgedacht? Einige werden
sich über diese Frage wundern, aber es gibt ein kleines Dorf in Deutschland,
das von Hochwald umgeben ist. Um das Dorf mit Sonne zu versorgen, hat man
Spiegel über den Baumwipfeln angebracht. Hier wäre es möglich, dass auf einem
der Rathausdächer Spiegel angebracht werden. Ich bitte Sie, die Erfahrungen
dieses Dorfes zu nutzen.
Bürgermeister
Herr Grubert
Herr Grützmann, ich freue mich, dass Sie sich so engagiert wieder
zurück melden. Über die Fragen, die Sie gestellt haben, habe ich noch nicht
nachgedacht. Sollte es nach ein bis zwei Jahren so ein Problem geben, werden
wir darüber nachdenken, ob etwas verändert werden kann. Im Moment habe ich noch
keine negativen Informationen seitens der Schule oder des Hortes erhalten. Der
Standort wurde mehrheitlich durch die Gemeindevertretung beschlossen.
4.
Herr Prien, Ginsterheide 32
4.1.
Meine Fragen beziehen sich auf den
Tagesordnungspunkt 8.4 „Bebauungsplanänderung Stahnsdorfer Damm“. Vor fast 30
Jahren habe ich von meinem Vater ein Fuhrunternehmen übernommen. Seit 13 Jahren
sind wir dort Mieter mit unserem Gewerbebetrieb. Ich habe 12 Angestellte. Warum
werden wir in die Planungen zur Änderung des Bebauungsplanes nicht mit einbezogen?
In meinem Pachtvertrag steht, dass bei Auflösung von der Gemeinde eine
Ersatzfläche im Bereich FATH-Gelände angeboten wird. Soweit ich weiß, bezieht
sich die Änderung des Bebauungsplanes aber auch auf dieses FATH-Gelände. Wo
sollen wir hin, wenn die Sache in Kraft tritt?
4.2.
Gestern gab es in der Presse einen Artikel
vom Geschäftsführer der gewog, Herrn Fischer, in dem er bezweifelt, dass dort
sozial verträgliche Mieten zu Stande kommen können. Wie sehen Sie das?
Bürgermeister Herr Grubert
Zu 4.1.
Danke für Ihre Fragen. Für das Bebauungsplangebiet am Stahnsdorfer Damm
wird heute kein Auslegungs-, Aufstellungs- oder anderen Beschluss gefasst.
Heute wird nur ein Grundsatzbeschluss zur Diskussion gestellt, der sich aus der
letzten Klausurtagung der Gemeindevertretung im Mai dieses Jahres ergeben hat.
Es ist der Grundsatzbeschluss, dass wir dort eine Änderung des B-Planes so
voran treiben wollen, dass dort zum Teil auch Wohnbebauung zulässig ist. Wenn
dieser Grundsatzbeschluss gefasst ist, so steht es auch im Beschluss, wird die
Verwaltung gemeinsam mit der P & E mit den drei ortsansässigen
Gewerbetreibenden Gespräche führen. Dies geschieht, bevor der
Aufstellungsbeschluss gefasst wird. Die zuständigen Ausschüsse und die
Gemeindevertretung werden über diese Gespräche unterrichtet. Sie können sicher
sein, dass alle Gemeindevertreter, die Verwaltung und der Bürgermeister daran
interessiert sind, dass die Gewerbetreibenden weiterhin im Ort bleiben können.
Wenn der Grundsatzbeschluss heute gefasst wird, ist es noch ein langer Weg. In
dieser Zeit werden wir mit Sicherheit mit Ihnen, der Firma Blanke und der Firma
Krüger Tiefbau Lösungen finden, die alle zufrieden stellen.
Zu 4.2.
Herr Fischer informiert mich nicht über seine Berichte an die Presse. Ich
habe den Artikel aber auch gelesen und zur Kenntnis genommen.
Frau Schwarzkopf, Fraktion B 90/Grüne
Ich muss da widersprechen, Herr Grubert. Die Klausurtagung habe ich
anders in Erinnerung. Ich glaube nicht, dass wir uns geeinigt haben, dass wir
dort eine Wohnbebauung haben wollen. Vielleicht kann der eine oder andere
Gemeindevertreter noch etwas dazu sagen.
Herr Martens, Fraktion B 90/Grüne
Ich wollte auch noch einmal auf die Klausurtagung eingehen, weil Sie
als Bürgermeister den Eindruck vermitteln, als hätte man da vor Ort einen
Beschluss gefasst. Da kann man In diesem Rahmen keinen Beschluss fassen. Daher
würde ich Sie schon bitten, dies richtig zu stellen. Dass man über Wohnbebauung
gesprochen und das auch mehrheitlich so gesehen hat, mag ich nicht in Abrede
stellen, aber es ist kein Beschluss gefasst worden.
Bürgermeister Herr Grubert
Es ist kein Beschluss gefasst worden, das ist richtig. Da habe ich mich
falsch ausgedrückt. Es ist aber gesagt worden, dass es eine Variante ist, über
die man nachdenken sollte. Herr Prien, es ist Zielstellung der Gemeinde, dort
ca. 40% mit preiswertem und bezahlbarem Wohnraum zu versehen. Ich bin der
Auffassung, dass wir das erreichen und dafür werde ich mich auch verbürgen.
Herr Templin, Vorsitzender Fraktion BIK
An sich war die Zielsetzung der Klausurtagung eine ganz andere. Wir
haben auf dieser Klausurtagung tatsächlich auch ein konkretes Vorhaben
angedacht. Frau Heilmann wird sich daran erinnern, nämlich eine Tragetasche oder
ein T-Shirt zu drucken auf dem steht „I love Kleinmachnow“ mit einem Herz. Das
ist natürlich zu konkret und zu aufwändig, um das in der Zeit, die seitdem
vergangen ist, umzusetzen. Das was in der letzten Runde von einigen Teilnehmern
vorgeschlagen wurde, dass man hier doch günstigen Wohnraum in Kleinmachnow
schafft, das hat der Bürgermeister wiederum als konkreten Auftrag übernommen.
So selektiv kann man Veranstaltungen wahrnehmen. Da kann ich Frau Schwarzkopf
Recht geben.