Beschluss: zur Kenntnis genommen

Frau Schulz erläutert den überarbeiteten Satzungsvorschlag (Stand 04.01.2016).

 

Folgende Punkte wurden angesprochen/diskutiert:

 

  • § 2 – Ausnahmen – fehlende Ausnahmeregelung bei Härtefallsituationen
  • § 1 (1) – „Die Grünflächen wie Rasen, Rasenflächen … – Doppelung?
  • § 1 (6) – Grundsätze – klarere Regelung zur Breite der Überfahrt (bis 3,50 m) bzw. das Wort Einzelüberfahrt ergänzen
  • § 3 (4) – Formulierung - Satz 2 wie folgt ändern: Diese Genehmigung, die auch das Kennzeichen für das Auto, auf das sich die Parkberechtigung bezieht, enthält, ist im Auto gut sichtbar auszulegen.
  • § 5 (2) – Ordnungswidrigkeit kann in Ordnungswidrigkeit wird ändern
  • § 3 (6) – warum jährlich Folgeantrag bzw. dann sollte keine Gebühr erhoben werden; Kompromiss Genehmigung für die Dauer von 3 Jahren
  • Formulierung gemäß den gesetzlichen Begriffen (Kfz)
  • Sicherstellung von Kontrollen durch den Außendienst an Wochenenden
  • Kostenvorstellungen (um die 50 € pro Jahr, Folgeanträge etwas weniger ca. 35/40 €)
  • § 3 (7) In Ausnahmefällen kann … Genehmigung für 6 Monate erteilt werden. Vielleicht Änderung in „kann auch kürzer beantragt werden.“
  • an Stellplatzsatzung anlehnen

 

Die angesprochenen Punkte wird die Verwaltung überprüfen.

 

Auf die Nachfrage von Herrn Grubert, wie die Anwohner zu informieren sind, kommen folgende Vorschläge:

 

  • Bürger im Vorfeld informieren
  • frühzeitige Information per Anschreiben
  • Satzung mit einer Frist von 3 Monaten nach Beschluss in Kraft setzen
  • Informationen vorab über die Medien
  • den Anwohnern die Möglichkeit zur Reaktion geben
  • Erstellung eines richtigen Satzungstextes und speziell betroffene Bürger sollten informiert werden, dass die Diskussion im UVO-Ausschuss dazu stattfindet
  • In-Kraft-Treten der Satzung nicht vor September (in der Zeit Möglichkeit zum Bau einer Überfahrt)
  • Mitteilung der Beweggründe, die zur Erstellung der Satzung geführt haben

 

Anfrage Herr Weis: „Was machen wir mit den Grünflächen; diese müssen teilweise wiederhergestellt bzw. erhalten werden, also müsste auch Geld in die Hand genommen werden?“

Ausführungen Herr Grubert: „Wir werden in 2017 Geld einstellen.“

 

Herr Grubert führt aus, dass ab nächster Woche die Information zur geplanten Satzung auf die Homepage der Gemeindeverwaltung gestellt wird. Weiterhin wird per Presse und Bekanntmachungskästen dazu informiert. Ein Anschreiben aller Betroffenen wird nicht erfolgen. Im Mai könnte die Satzung beschlossen werden und sie gelte dann ab 01.09.2016.

 

Der UVO-Ausschuss schließt sich den Ausführungen von Herrn Grubert an.

 

An der Diskussion beteiligten sich: Herr Weis, Frau K. Heilmann, Herr Fritzsche, Herr Tauscher, Herr Liebrenz, Herr Dr. Haase, Herr Gutheins