Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

1.    Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-022 „Alte Zehlendorfer Villenkolonie“ (für genehmigungsfreie Vorhaben und für das Grundstück Erlenweg 29), bestehend aus Blatt 1 und 2 (vgl. Anl. 2 und 3) sowie die Begründung werden gebilligt.

2.    Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekanntzumachen.

3.    Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.

4.    Das Änderungsverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt, von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.


Herr Ernsting erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 009/16 beteiligen sich:

- Herr Templin

- Frau Sahlmann

- Herr Warnick


Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 009/16 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 07.04.2016 zu setzen.

 

 

- Herr Nieter nimmt an der Sitzung teil – 10 Hauptausschussmitglieder sind anwesend. -