Sitzung: 07.04.2016 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 023/16
Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 28 Abs. 2 Nr. 14 BbgKVerf die
weitere Wahrnehmung der ihr auf Grundlage von § 5 Abs. 2 des Brandenburgischen
Standarderprobungsgesetzes (BbgStEG) in der bis zum 31. August 2011 geltenden
Fassung übertragenen Zuständigkeiten als Straßenverkehrsbehörde. Die
Zuständigkeit soll über den 31. August 2016 hinaus bis zum 31. Dezember 2019
wahrgenommen werden.
Der Bürgermeister wird beauftragt, gem. § 8a BbgSTEG vom 28. Juni 2006 (GVBl. I/06,[Nr. 07] S.
74), zuletzt geändert durch Artikel 5 des
Gesetzes zur Errichtung und Auflösung von Landesbehörden sowie zur
Änderung von Rechtsvorschriften vom 25. Januar 2016 (GVbl. I/16, [Nr. 5] einen
entsprechenden Antrag an das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung zu
richten.
Anlage
Auszug
Gesetz vom 25. Januar 2016
Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Büro des Bürgermeisters, Herrn Piecha.
An der Aussprache zur DS-Nr. 023/16
beteiligen sich:
Bürgermeister
Herr Grubert
Fachbereichsleiter
Büro des Bürgermeisters, Herr Piecha
Frau
Brammer
Frau
Dr. Bastians-Osthaus
Abstimmung zur DS-Nr. 023/16:
Die
DS-Nr. 023/16 wird einstimmig beschlossen.
10 Minuten Pause 20:00 Uhr bis 20:10 Uhr