Sitzung: 07.04.2016 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Befangen: 2
Vorlage: DS-Nr. 008/16
1. Der Bebauungsplan KLM-BP-033 „Bürgerhaussiedlung Süd“, rechtswirksam seit 16.11.2007, soll geändert werden. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-033 soll sich beschränken auf eine Verschiebung der überbaubaren Grundstücksfläche (Baufenster) auf dem Grundstück Am Fuchsbau 37 (Gemarkung Kleinmachnow, Flur 8, Flurstück 971; Geltungsbereich vgl. Anlage 1).
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Entwurf erarbeiten zu lassen und der Gemeindevertretung zur Billigung vorzulegen.
Anlagen
· Abgrenzung Geltungsbereich 3. Änderung KLM-BP-033
· Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes vom 19.01.2016 mit Lageplan
· Bebauungsplan KLM-BP-033, rechtswirksame Fassung, Auszug textliche Festsetzungen Teil 2 (Tabelle)
Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.
Ø Nach § 22 BbgKVerf fühlen sich Herr Templin und Herr Christall befangen und nehmen nicht an der Aussprache und Abstimmung zur DS-Nr. 008/16 statt.
An der Aussprache zur DS-Nr. 008/16 beteiligen sich:
Eine Aussprache findet nicht statt.
Abstimmung zur DS-Nr. 008/16:
Die DS-Nr. 008/16 wird einstimmig beschlossen.