Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Befangen: 2

1.    Der Bebauungsplan KLM-BP-033 „Bürgerhaussiedlung Süd“, rechtswirksam seit 16.11.2007, soll geändert werden. Die 3. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-033 soll sich beschränken auf eine Verschiebung der überbaubaren Grundstücksfläche (Baufenster) auf dem Grundstück Am Fuchsbau 37 (Gemarkung Kleinmachnow, Flur 8, Flurstück 971; Geltungsbereich vgl. Anlage 1).

2.    Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

3.    Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Entwurf erarbeiten zu lassen und der Gemeinde­vertre­tung zur Billigung vorzulegen.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung Geltungsbereich 3. Änderung KLM-BP-033

·       Antrag zur Änderung des Bebauungsplanes vom 19.01.2016 mit Lageplan

·       Bebauungsplan KLM-BP-033, rechtswirksame Fassung, Auszug textliche Festsetzungen Teil 2 (Tabelle)

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.

 

Ø  Nach § 22 BbgKVerf fühlen sich Herr Templin und Herr Christall befangen und nehmen nicht an der Aussprache und Abstimmung zur DS-Nr. 008/16 statt.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 008/16 beteiligen sich:

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 008/16:

Die DS-Nr. 008/16 wird einstimmig beschlossen.