Sitzung: 07.04.2016 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 5, Enthaltungen: 5, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 009/16
1.
Der
Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-022 „Alte Zehlendorfer
Villenkolonie“ (für genehmigungsfreie Vorhaben und für das Grundstück Erlenweg
29), bestehend aus Blatt 1 und 2 (vgl. Anlagen 2 und 3) sowie die
Begründung werden gebilligt.
2.
Der
Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches
(BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist
rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.
3.
Den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.
4.
Das
Änderungsverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
durchgeführt, von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.
Anlagen
·
Abgrenzung
des Geltungsbereiches 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-022 „Alte Zehlendorfer
Villenkolonie“
Bebauungsplan-Entwurf,
bestehend aus:
·
Teil A - Planzeichnung,
Stand 22.02.2016 (Blatt 1)
·
Teil B - Gegenüberstellung:
Entwurf Textliche Festsetzungen, Stand 22.02.2016 und derzeit wirksame Fassung
der zu ändernden/zu ergänzenden Festsetzungen, Stand 30.10.2001 (Blatt 2)
Ø Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.
An der Aussprache zur DS-Nr.
009/16 beteiligen sich:
Bürgermeister Herr Grubert
Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herr Ernsting
Herr Templin
Frau Schwarzkopf
Herr Singer
Frau Scheib
Frau Storch
Herr Warnick
Abstimmung zur DS-Nr. 009/16:
Die DS-Nr. 009/16 wird mehrheitlich beschlossen.