Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 5, Enthaltungen: 5, Befangen: 0

1.    Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-022 „Alte Zehlendorfer Villenkolonie“ (für genehmigungsfreie Vorhaben und für das Grundstück Erlenweg 29), bestehend aus Blatt 1 und 2 (vgl. Anlagen 2 und 3) sowie die Begründung werden gebilligt.

2.    Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

3.    Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.

4.    Das Änderungsverfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt, von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird daher abgesehen.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung des Geltungsbereiches 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-022 „Alte Zehlendorfer Villenkolonie“

Bebauungsplan-Entwurf, bestehend aus:

·       Teil A - Planzeichnung, Stand 22.02.2016 (Blatt 1)

·       Teil B - Gegenüberstellung: Entwurf Textliche Festsetzungen, Stand 22.02.2016 und derzeit wirksame Fassung der zu ändernden/zu ergänzenden Festsetzungen, Stand 30.10.2001 (Blatt 2)

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 009/16 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herr Ernsting

Herr Templin

Frau Schwarzkopf

Herr Singer

Frau Scheib

Frau Storch

Herr Warnick

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 009/16:

Die DS-Nr. 009/16 wird mehrheitlich beschlossen.