Sitzung: 07.04.2016 Gemeindevertretung
1.
Herr Grützmann, Im Dickicht 24
1.1
Herr Bültermann, wir haben jetzt den 150.
Geburtstag eines der größten Künstler die Kleinmachnow mal besessen hatte. Als
ich damals Gemeindevertreter war, hatte ich angeregt, eine Ersatzskulptur für
Ferdinand Lepckes Phryne, die auf dem Schulhof steht, anfertigen zu lassen. Der
Heimatverein hatte sich jahrelang darum bemüht, dass die Phryne in den
öffentlichen Raum gestellt werden muss. Die Kultur- und Bildungsverwaltung hat
dazu mal einen Standortplan erarbeitet, der aber leider nicht alle
Möglichkeiten enthielt. Herr Käbelmann und ich haben Kleinmachnow noch einmal
nach neuen Standorten durchsucht und sind an historischer Stelle
hängengeblieben und zwar auf dem ehemaligen Grundstück von Ferdinand Lepcke. Da
stehen zwei wunderschöne Eichen und die erste Eiche zum Zehlendorfer Damm hin
ist wunderbar zu sehen und steht ungefähr 6 bis 7 Meter von der
Grundstücksgrenze entfernt. Unter dieser Eiche könnte die Phryne aufgestellt
werden oder auf dem daneben liegenden Grundstück. Da war nämlich ein Pool, der
auch dem Ferdinand Lepcke wohl gehört hat. Jedenfalls schreibt es Frau Kress so
in ihrem Buch. Herr Bültermann, Sie waren ja damals Feuer und Flamme für die
Ersatzskulptur. Herr Professor Theurer hatte ja seine Entwürfe vorgelegt und
ein erstes Gespräch mit der Kunsterzieherin hatte stattgefunden. Aber seitdem,
still ruht der See. Herr Professor Theurer ist natürlich enttäuscht von solcher
Haltung.
Sind
Sie immer noch Feuer und Flamme dafür und werden Sie im Kulturausschuss dafür
sorgen, dass die Phryne in den öffentlichen Raum kommt?
Herr Bültermann
Als ehemaliger Rektor der Eigenherd-Schule
bedanke ich mich für die Anfrage. Meine Haltung zur Kultur im öffentlichen Raum
hat sich nicht geändert. Wir waren, für die Kolleginnen und Kollegen, die es
nicht wissen, die Aufbewahrungsstelle für die Phryne, die früher am Düppel
stand. Auf unserem Schulhof ist sie über Jahrzehnte auch geschützt worden. Die
Interessen der Kommunalvertretung, diese Skulptur von Lepcke an würdiger Stelle
der Öffentlichkeit, und nicht nur der Schulöffentlichkeit, zugänglich zu
machen, ist für mich ein nachvollziehbarer Wunsch. Die Schulkonferenz wurde zu
diesem Thema befragt. Sie hat sich, mit einer Gegenstimme, für den Verbleib der
Phryne auf dem Schulhof entschieden. Die Gegenstimme war vom damaligen Rektor
abgegeben worden und der hat auch initiiert, dass für den Fall, dass das
öffentliche Interesse ausreichend groß ist, diese Skulptur den Platz wechselt
und der Eigenherd-Schule eine Ersatzskulptur anzubieten. Professor Theurer
hatte Entwürfe entwickelt, die in der Vorhalle der Eigenherd-Schule Platz haben
sollten. Damals war ich noch nicht Mitglied der Gemeindevertretung, deshalb
weiß ich nicht, inwieweit im SKS-Ausschuss darüber diskutiert wurde. Im
Endergebnis sind für die Skulptur Mittel von 25.000 bis 30.000 Euro aufgerufen
worden. Ich glaube, bei der Frage blieb es. Die Initiativen, die zum Umsetzen
der Statue führen sollten, haben nicht stattgefunden. In der Zwischenzeit war
ich nicht aktiv. Sollte man mich jetzt danach befragen, würde ich wieder für
den Wechsel sein. Die Schule hatte einst zur Gründung der Einrichtung ein
großes bronzenes Reh in der Vorhalle stehen. Der Gedanke war, eine Skulptur der
Gegenwart mit einem Künstler Kleinmachnows zu schmücken, deshalb dieser kausale
Zusammenhang mit Lepckes Phryne.
Nachfrage
von Herrn Grützmann
Sie
erkennen auch an, dass die Phryne Eigentum der Gemeinde Kleinmachnow ist?
Herr Bültermann
Ja.
Herr
Grützmann
Eine
zweite Frage habe ich an den Vorsitzenden des KuSo-Ausschusses, Herrn Nieter.
Ich war sehr erstaunt als ich vor kurzem hörte, dass eine Kulturkonzeption
erarbeitet werden soll. Nun ist die Sache für mich etwas unverständlich, denn
ich war ja Sprecher der Agenda Kultur und Bildung und als der Bürgermeister
sein Amt aufnahm, haben wir uns als Agenda-Gruppe natürlich auch vorgestellt
und Fragen gestellt. Diese erste Frage war: „Warum führen Sie die Arbeiten, die
vorher insbesondere der Kulturausschuss und Herr Nieter mit Bravour
durchgeführt haben, nämlich dass eine Kulturkonzeption erarbeitet werden sollte,
nicht weiter?“ Es dauerte sehr lange, bis der Beschluss da war. Dieser
Beschluss ist nicht umgesetzt worden, weil Herr Bürgermeister Grubert der
Meinung war, dass keine Kulturkonzeption gebraucht wird, sondern nur
Leitlinien. Er konnte mir aber nicht erläutern, was diese Leitlinien sind. In
der Nachfolge hat er, Herr Piecha wird das bestätigen, die Agenda-Gruppe Kultur
und Bildung als Privatsache des Herrn Grützmann gewertet.
Herr
Nieter, was ist die Ursache dieses Sinneswandels beim Bürgermeister?
Herr Nieter, Vorsitzender des
KuSo-Ausschusses
Vielen Dank für die Frage. Ich kann nicht
beurteilen, ob es beim Bürgermeister einen Sinneswandel gegeben hat und wenn
ja, was ihn bewirkt hat. Aber natürlich werde ich wie immer mit dem Bürgermeister
interessierte Gespräche darüber führen, was er in Sachen Kulturkonzeption weiter vorhat und das im Ausschuss
weiter begleiten.
Herr
Grützmann
Könnte
es sein, dass das vorgezogener Wahlkampf ist?
2.
Herr Kaliber, Grüne Gasse
2.1
im Winter habe ich festgestellt, dass
zunehmend Bäume gefällt wurden. Viele Grundstücke haben einen regelrechten
Kahlschlag erleiden müssen. Gibt es Lockerungen bei den Fällgenehmigungen oder
sind die Bäume älter und es gibt eine Zunahme von zu fällenden Bäumen? Ich habe
auch schon mit Frau Schreiber, die diese Genehmigungen erteilt, telefoniert,
bin mir aber nicht sicher, ob diese Genehmigungen immer durch ein ausreichendes
Gutachten gestützt sind.
Bürgermeister Herr Grubert
Grundsätzlich richten sich Anträge auf Fällung von Bäumen und deren
Genehmigung nach unserer Gehölzschutzsatzung, die es seit 2007 gibt. Es ist
immer sehr schwierig bei einzelnen Anträgen zu entscheiden, ob noch ein
Gutachter einbezogen wird, der die Bäume von oben besichtigt. Einem Antrag auf
Fällung ist eine Begründung beizufügen, warum der Baum gefällt wird. Der
Eindruck, dass im letzten Jahr mehr Bäume gefällt wurden, stimmt. Es sind auch
mehr Bäume gefällt worden, was aber auf zwei Gründe zurückzuführen ist. Der
erste Grund ist, dass die Kiefern und anderen Bäume sehr viel älter und zum
Teil am Ende ihrer Lebenszeit angekommen sind. Der zweite Grund ist, dass es
auch gefährlich sein kann, der Begründung, warum Bäume gefällt werden, zu
widersprechen. In der Vergangenheit gab es da zwei schwere Fälle. In Stahnsdorf
gab es einen Todesfall. Auf öffentlichem Straßenland ist ein Passant von einem
umstürzenden Baum erschlagen worden und gegen die Mitarbeiter des
Landesstraßenbetriebes ist auch eine Anzeige und ein Untersuchungsverfahren der
Staatsanwaltschaft wegen nicht ausreichender Wahrnehmung der Begutachtungspflicht
eingeleitet worden. Im Januar 2015 hatten wir einen schweren Fall durch einen
umgestürzten Baum in der Straße Jägerstieg/Ecke Birkenschlag. Ein Mann wurde
dabei schwer verletzt. Vielfach werden die Anträge auch damit begründet, dass
die Bäume das Ende ihres Lebensalters erreicht haben und von ihnen eine
erhebliche Gefahr ausgeht. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht stellen die
Eigentümer von Privatgrundstücken einen Antrag auf Fällung der Bäume. Nach
unserer Gehölzschutzsatzung gibt es immer die Verpflichtung zur
Ersatzpflanzung. Damit wollen wir anhand der Gehölzschutzsatzung sicherstellen,
dass es auch wieder eine Aufforstung gibt. An den Umweltausschuss wurde
herangetragen, dem restriktiv nachzugehen, dass die Ersatzpflanzungen auch
geleistet werden und die Verpflichtung aus dem Genehmigungsbescheid, fünf Jahre
lang für den Aufwuchs zu sorgen, auch wahrgenommen wird. Dazu muss man sagen,
und dass wird auch allen Anderen nicht entgangen sei, dass die Stürme in den
letzten Jahren weitaus heftiger geworden sind. Zusammenfassend kann gesagt
werden, dass die Feuerwehr auf Grund dessen erheblich mehr Einsätze hat. Es ist
immer sehr schwierig, aber wir können nicht bei jedem Antrag einen Gutachter
beauftragen, der dann prüft, ob diese richtig ist. Meistens liegen dem Antrag
Begründungen von Gartenbaufirmen, die uns bekannt sind, bei. Die Richtigkeit
der Begründungen wird dann vor Ort überprüft z. B. ob der Borkenkäfer den Baum
befallen hat o. ä. Das kann man auch von unten prüfen und sehen, ob der Antrag
berechtigt ist. In Einzelfällen wird auch ein Gutachten verlangt. Ich kann mich
an ein Verfahren erinnern, was alle Parteien sehr viel Geld gekostet hat und
zum Schluss damit endete, dass der Baum gefällt werden durfte.
Anzahl der Fällungen
Jahr privater Bereich öffentliches
Straßenland
2012 45 Bäume 104
Bäume
2013 32 Bäume
77 Bäume
2014 114 Bäume
2015 375 Bäume
Herr Kaliber
Was die Unglücksfälle betrifft,
da möchte ich auch nicht derjenige sein, der die Fällung verweigert hat.
Vielleicht kann man aber mehr Kronenpflege betreiben und nicht gleich den Baum
fällen. Dann ist die Gefahr behoben, dass Personen zu Schaden kommen und der
Baum bleibt aber sehen. Da besteht eine Kompromissmöglichkeit.
Bürgermeister Herr Grubert
Im UVO-Ausschuss ist die Angelegenheit durch Frau Sahlmann und Frau
Heilmann an die Verwaltung herangetragen worden. Auf der heutigen Tagesordnung steht
ein Antrag in Zusammenhang mit einer Datenbank für Baumfällungen im
öffentlichen Straßenland, die ausweisen soll, wo Bäume gefällt werden und wo
die Nachpflanzungen geleistet werden. In Zusammenarbeit mit dem Förderverein
„Buschgraben“ wird es ab dem Sommer eine Patenschaft für Bäume geben. Die Bürger
sollen animiert werden, Patenschaften für Bäume im öffentlichen Straßenland zu
übernehmen. Die Patenschaft soll so honoriert werden, dass die Bürger, die eine
Patenschaft übernommen haben, auf unserer Internetseite genannt werden und
einmal im Jahr eine Dankesveranstaltungen mit allen Paten durchgeführt werden
soll.
Herr Tauscher, Vorsitzender der Gemeindevertretung und Mitglied im UVO-Ausschuss
Das Thema haben wir im Ausschuss für Umwelt, Verkehr und
Ordnungsangelegenheiten schon mehrfach angesprochen und da gibt es auch noch
weiteren sachlichen Diskussionsprozess. Darüber können Sie sich in den
Sitzungen informieren und mit einbringen.