Sitzung: 02.05.2016 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 052/16
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Kleinmachnow kauft die beiden Grundstücke –Jägerstieg 2-, Kleinmachnow,
a) Flur 12, Flurstück 518, Größe 936 m²
b) Flur 12, Flurstück 520, Größe 1617 m²
mit einer Gesamtgröße von 2533 m² an.
Der Kaufpreis beträgt 750.000,00 €.
Der Kaufpreis wird nach Eintragung der Auflassungsvormerkung mit Übergabe des Grundstückes fällig, nicht jedoch vor dem 01.01.2018.
Die Kosten des Vertrages trägt die Gemeinde Kleinmachnow.
Der Bürgermeister wird mit der Abwicklung des Grundstückskaufvertrages beauftragt.
Anlage 1
. Kostenschätzung der Architekten Bertsch vom 11.04.2016
Anlage 2
. Liegenschaftskarte, Luftbild, Ansicht
Antrag auf
Rederecht von Herrn Grützmann zur vorliegenden Beschlussvorlage
- Dem Antrag wird einstimmig
zugestimmt.
Herr Grützmann:
„Guten Abend meine Damen und Herren. Vielen Dank für das Rederecht. Ich
möchte Folgendes feststellen: Ich habe mir natürlich Ihr Papier, Herr
Bürgermeister, zum Ankauf der Auferstehungskirche durchgelesen und
durchgearbeitet und musste dabei Folgendes feststellen: Sie haben keinerlei
Konzeption, das passt auch in keinerlei Konzeption zur Kultur, weil wir so
etwas nicht haben. Vielleicht soll es ja noch erarbeitet werden, aber fertig
ist es noch nicht. Das, was Sie dort zum Heimatverein und Ansiedlung des
Heimatvereins gesagt haben, ist meiner Meinung nach ziemlicher Unsinn. Wenn Sie
auf dem Stand der Technik wären, dann würden Sie auch an erster Stelle
vorschlagen, dass das ein virtuelles Museum wird. Nun ist die
Auferstehungskirche gewissermaßen ein heiliger Ort, und zwar der unblutigen
Revolution 1989. Von diesem Gebäude ging diese friedliche Revolution aus. Dort
haben Pfarrer Ellinger, Pfarrer Langhein, die Junge Gemeinde, u. a. Veit
Schmutzsch, Andreas Sindermann gewirkt. Es wird sich Herr Warnick ganz deutlich
daran erinnern. Schon aus diesem Grunde muss nachgedacht werden, wie dieses
Gebäude genutzt wird. Ich sage Ihnen gleich, ich bin dafür, dass die Gemeinde
Kleinmachnow das ankauft, aber unter bestimmten Bedingungen, die das gesamte
Spektrum der Gemeinde Kleinmachnow betreffen. Sie haben von einem „Grünen Band
der Kultur“ geredet. Das halte ich auch für Unsinn. Ich bin für ein „Buntes
Band“. Sie haben mal bei mir Bilder mit versteigert, da haben Sie gesehen, was
der Unterschied zwischen grünen und bunten Bildern ist. Kultur und Bildung sind
ein wirklich buntes Feld. Da einfach nur „Grünes Band“ zu sagen, finde ich
schwach. Ich habe ein Papier vorbereitet und dem Bürgermeister vor dem
Hauptausschuss übersandt mit der Bitte, das an alle Gemeindevertreter des
Hauptausschusses zu verteilen. Er hat dem nicht entsprochen. Ich habe genügend
Exemplare hier. Sie können sie haben. Ich bitte Sie, keineswegs heute dafür zu
stimmen, dass diese Vorlage in der kommenden Gemeindevertretung behandelt wird.
Ich bin der Auffassung, dass eine neue Runde gemacht werden muss, dass dieses
Papier und diese Vorschläge noch einmal in den Kulturausschuss müssen. Sie
wissen ja, dass dort sowieso mehr Nein-Stimmen waren. Ich stelle mich gegen
diese Nein-Stimmen, aber mit diesem Papier - also, unter bestimmten Bedingungen
bin ich sehr dafür, dass die Kirche angekauft wird. Sie darf aber keineswegs
entweiht werden. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.“
Herr Grubert bedankt sich bei Herrn Grützmann für seinen Redebeitrag
und empfiehlt, dass von Herrn Grützmann erarbeitete Papier sich bei ihm
abzuholen.
Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage. Weiterhin
wurde zur Beschlussvorlage allen Gemeindevertretern das Kultur- und
Liegenschaftskonzept des Bürgermeisters übersandt.
An der Aussprache zur DS-Nr.
052/16 beteiligen sich:
- Herr Warnick
- Frau Bastians-Osthaus
→ Frau Bastians-Osthaus weist darauf hin, dass im
Finanzausschuss festgelegt wurde, dass bis zum Hauptausschuss ein Wertgutachten
vorliegt und die spätere Nutzung nicht Bestandteil des Beschlusses ist,
insofern wird heute nur über den Ankauf und nicht über das Nutzungskonzept
abgestimmt.
→ Herr Grubert bestätigt die Aussage von Frau
Bastians-Osthaus, dass nur über den Ankauf abgestimmt wird, das Nutzungskonzept
wird sich in den nächsten Jahren entwickeln.
Herr Grubert hat noch eine Mitteilung zu machen, die den
nichtöffentlichen Teil betrifft und lässt laut Kommunalverfassung darüber
abstimmen, die Nichtöffentlichkeit herzustellen.
→ Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmen einstimmig zu.
Nichtöffentliche Sitzung
Herr Grubert:
Es ist richtig, dass ich ein Gutachten eingeholt habe, über dessen
Ergebnis ich Sie informieren möchte. Das Gutachten ist bis zur Sitzung der
Gemeindevertretung als nichtöffentlich zu betrachten und weise auf die
Verschwiegenheitspflicht hin. Alle Gemeindevertreter haben ab morgen die
Möglichkeit, das Gutachten einzusehen. Das Gutachten ist vom
Sachverständigenbüro Springer aufgestellt worden. Herr Springer ist öffentlich
bestellter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten
Grundstücken. Das Gutachten endet mit einem Verkehrswert von 836.000,00 €. Es
ist deshalb als nichtöffentlich zu behandeln, weil zwar ein verbindliches
Angebot der Kirche über den Ankauf vorliegt über 750.000,00 €. Es ist eine schwierige
Situation, weil der ausgehandelte Kaufpreis unter dem Verkehrswert liegt.
An der Aussprache beteiligen
sich:
- Herr Templin
- Herr Schubert
- Herr Gutheins
- Herr Warnick
- Herr Martens
- Frau Scheib
Herr Templin zu Protokoll:
„Ich erachte es für zwingend notwendig, dass, wenn mit öffentlichem
Geld etwas erworben wird, dass der festgestellte Wert von einem öffentlich
bestellten Gutachter auch öffentlich dargestellt wird. Die Meinung von Herrn
Schubert, dass sich unsere Verhandlungsposition gegenüber der Kirche
verschlechtert, wenn wir einen höheren Wert dafür ermessen haben, kann ich
nicht teilen, wollen wir die Kirche „behummsen“.? Es gibt natürlich große
Zweifel in der Öffentlichkeit, ob das Gebäude, für dessen Sanierungbedarf 1,2
Mio € festgestellt worden ist, denn überhaupt diese Summe wert ist. Um allen
Gerüchten und Vermutungen entgegenzustehen, finde ich es nötig, dass dieses von
öffentlichem Geld bezahlte Gutachten denn auch öffentlich gemacht wird. Diese
Meinung werde ich auch bis zur Gemeindevertretersitzung aufrechterhalten und
prüfen, ob es überhaupt zulässig ist, so ein Verkehrswertgutachten
nichtöffentlich zu halten.“
Herr Grubert ergänzt:
Dieses Gutachten ist auch nicht von der Kirche gefordert worden und es
ist auch nicht mit der Kirche vereinbart worden, dass wir einen
Verkehrswertgutachter beauftragen. Wir haben einzig und allein zur
Untermauerung des von uns angebotenen Preises von 750.000,00 €, den die Kirche
auch aufgerufen hat, dieses Gutachten erstellen lassen, um eine Bestätigung zu
haben, dass dieser Preis auf jeden Fall erreicht wird. Durch das Gutachten ist
bestätigt, dass dieser Verkehrswert erreicht wird. Deshalb denke ich, ist es
nicht erforderlich, das Gutachten öffentlich zu machen. Ich denke, es ist eine
Absicherung für die Gemeinde, den Bürgermeister und die Gemeindevertretung.
Herr Grubert stellt die
Öffentlichkeit der Sitzung wieder her.
Öffentliche Sitzung
Herr Grubert erklärt:
Es besteht folgende Möglichkeit, den Kaufvertrag erst im Jahr 2017
abzuschließen, um einen Nachtragshaushalt 2016 zu vermeiden: Die
Beschlussvorlage wird insoweit geändert werden, dass die Gemeinde ein
verbindliches Angebot vor dem Notar abgegeben wird. Dieses Angebot kann nicht
von der Kirche vor dem 01.01.2017 angenommen werden. Gleichzeitig gibt es auch
ein Angebot der Kirche an die Gemeinde, dass Objekt für 750.000,00 € zu
verkaufen. Dieses Angebot ist ebenfalls erst ab 01.01.2017 gültig. Beide
Angebote können nicht zurückgenommen werden. Wenn eine Partei im Januar 2017
das Angebot zieht, dann wird daraus eine Annahmeerklärung, die auch vor dem
Notar abgeschlossen werden muss, d. h. ein verbindlicher Kaufvertrag entsteht.
Wenn beide Parteien das Angebot nicht annehmen würden, dann wäre es
verstrichen. Für beide Seiten besteht so eine Sicherheit.
An der Aussprache zur DS-Nr.
052/16 beteiligen sich:
- Herr Templin
- Frau Scheib
- Herr Martens
- Herr Schubert
Der Gemeindevertretung wird
mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 052/16 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
19.05.2016 zu setzen.