Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Kleinmachnow kauft die beiden Grundstücke –Jägerstieg 2-, Kleinmachnow,

a)         Flur 12, Flurstück 518, Größe 936 m²

b)         Flur 12, Flurstück 520, Größe 1617 m²

mit einer Gesamtgröße von 2533 m² an.

Der Kaufpreis beträgt 750.000,00 €.

Der Kaufpreis wird nach Eintragung der Auflassungsvormerkung mit Übergabe des Grundstückes fällig, nicht jedoch vor dem 01.01.2018.

Die Kosten des Vertrages trägt die Gemeinde Kleinmachnow.

Der Bürgermeister wird mit der Abwicklung des Grundstückskaufvertrages beauftragt.

Anlage 1

. Kostenschätzung der Architekten Bertsch vom 11.04.2016

Anlage 2

. Liegenschaftskarte, Luftbild, Ansicht


Antrag   auf Rederecht von Herrn Grützmann zur vorliegenden Beschlussvorlage

- Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

 

Herr Grützmann:

„Guten Abend meine Damen und Herren. Vielen Dank für das Rederecht. Ich möchte Folgendes feststellen: Ich habe mir natürlich Ihr Papier, Herr Bürgermeister, zum Ankauf der Auferstehungskirche durchgelesen und durchgearbeitet und musste dabei Folgendes feststellen: Sie haben keinerlei Konzeption, das passt auch in keinerlei Konzeption zur Kultur, weil wir so etwas nicht haben. Vielleicht soll es ja noch erarbeitet werden, aber fertig ist es noch nicht. Das, was Sie dort zum Heimatverein und Ansiedlung des Heimatvereins gesagt haben, ist meiner Meinung nach ziemlicher Unsinn. Wenn Sie auf dem Stand der Technik wären, dann würden Sie auch an erster Stelle vorschlagen, dass das ein virtuelles Museum wird. Nun ist die Auferstehungskirche gewissermaßen ein heiliger Ort, und zwar der unblutigen Revolution 1989. Von diesem Gebäude ging diese friedliche Revolution aus. Dort haben Pfarrer Ellinger, Pfarrer Langhein, die Junge Gemeinde, u. a. Veit Schmutzsch, Andreas Sindermann gewirkt. Es wird sich Herr Warnick ganz deutlich daran erinnern. Schon aus diesem Grunde muss nachgedacht werden, wie dieses Gebäude genutzt wird. Ich sage Ihnen gleich, ich bin dafür, dass die Gemeinde Kleinmachnow das ankauft, aber unter bestimmten Bedingungen, die das gesamte Spektrum der Gemeinde Kleinmachnow betreffen. Sie haben von einem „Grünen Band der Kultur“ geredet. Das halte ich auch für Unsinn. Ich bin für ein „Buntes Band“. Sie haben mal bei mir Bilder mit versteigert, da haben Sie gesehen, was der Unterschied zwischen grünen und bunten Bildern ist. Kultur und Bildung sind ein wirklich buntes Feld. Da einfach nur „Grünes Band“ zu sagen, finde ich schwach. Ich habe ein Papier vorbereitet und dem Bürgermeister vor dem Hauptausschuss übersandt mit der Bitte, das an alle Gemeindevertreter des Hauptausschusses zu verteilen. Er hat dem nicht entsprochen. Ich habe genügend Exemplare hier. Sie können sie haben. Ich bitte Sie, keineswegs heute dafür zu stimmen, dass diese Vorlage in der kommenden Gemeindevertretung behandelt wird. Ich bin der Auffassung, dass eine neue Runde gemacht werden muss, dass dieses Papier und diese Vorschläge noch einmal in den Kulturausschuss müssen. Sie wissen ja, dass dort sowieso mehr Nein-Stimmen waren. Ich stelle mich gegen diese Nein-Stimmen, aber mit diesem Papier - also, unter bestimmten Bedingungen bin ich sehr dafür, dass die Kirche angekauft wird. Sie darf aber keineswegs entweiht werden. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.“

 

Herr Grubert bedankt sich bei Herrn Grützmann für seinen Redebeitrag und empfiehlt, dass von Herrn Grützmann erarbeitete Papier sich bei ihm abzuholen.

 

Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage. Weiterhin wurde zur Beschlussvorlage allen Gemeindevertretern das Kultur- und Liegenschaftskonzept des Bürgermeisters übersandt.

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 052/16 beteiligen sich:

- Herr Warnick

- Frau Bastians-Osthaus

 

         Frau Bastians-Osthaus weist darauf hin, dass im Finanzausschuss festgelegt wurde, dass bis zum Hauptausschuss ein Wertgutachten vorliegt und die spätere Nutzung nicht Bestandteil des Beschlusses ist, insofern wird heute nur über den Ankauf und nicht über das Nutzungskonzept abgestimmt.

 

         Herr Grubert bestätigt die Aussage von Frau Bastians-Osthaus, dass nur über den Ankauf abgestimmt wird, das Nutzungskonzept wird sich in den nächsten Jahren entwickeln.

 

Herr Grubert hat noch eine Mitteilung zu machen, die den nichtöffentlichen Teil betrifft und lässt laut Kommunalverfassung darüber abstimmen, die Nichtöffentlichkeit herzustellen.

         Die Mitglieder des Hauptausschusses stimmen einstimmig zu.

 

Nichtöffentliche Sitzung

 

Herr Grubert:

Es ist richtig, dass ich ein Gutachten eingeholt habe, über dessen Ergebnis ich Sie informieren möchte. Das Gutachten ist bis zur Sitzung der Gemeindevertretung als nichtöffentlich zu betrachten und weise auf die Verschwiegenheitspflicht hin. Alle Gemeindevertreter haben ab morgen die Möglichkeit, das Gutachten einzusehen. Das Gutachten ist vom Sachverständigenbüro Springer aufgestellt worden. Herr Springer ist öffentlich bestellter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Das Gutachten endet mit einem Verkehrswert von 836.000,00 €. Es ist deshalb als nichtöffentlich zu behandeln, weil zwar ein verbindliches Angebot der Kirche über den Ankauf vorliegt über 750.000,00 €. Es ist eine schwierige Situation, weil der ausgehandelte Kaufpreis unter dem Verkehrswert liegt.

 

 

An der Aussprache beteiligen sich:

- Herr Templin

- Herr Schubert

- Herr Gutheins

- Herr Warnick

- Herr Martens

- Frau Scheib

 

 

Herr Templin zu Protokoll:

„Ich erachte es für zwingend notwendig, dass, wenn mit öffentlichem Geld etwas erworben wird, dass der festgestellte Wert von einem öffentlich bestellten Gutachter auch öffentlich dargestellt wird. Die Meinung von Herrn Schubert, dass sich unsere Verhandlungsposition gegenüber der Kirche verschlechtert, wenn wir einen höheren Wert dafür ermessen haben, kann ich nicht teilen, wollen wir die Kirche „behummsen“.? Es gibt natürlich große Zweifel in der Öffentlichkeit, ob das Gebäude, für dessen Sanierungbedarf 1,2 Mio € festgestellt worden ist, denn überhaupt diese Summe wert ist. Um allen Gerüchten und Vermutungen entgegenzustehen, finde ich es nötig, dass dieses von öffentlichem Geld bezahlte Gutachten denn auch öffentlich gemacht wird. Diese Meinung werde ich auch bis zur Gemeindevertretersitzung aufrechterhalten und prüfen, ob es überhaupt zulässig ist, so ein Verkehrswertgutachten nichtöffentlich zu halten.“

 

 

Herr Grubert ergänzt:

Dieses Gutachten ist auch nicht von der Kirche gefordert worden und es ist auch nicht mit der Kirche vereinbart worden, dass wir einen Verkehrswertgutachter beauftragen. Wir haben einzig und allein zur Untermauerung des von uns angebotenen Preises von 750.000,00 €, den die Kirche auch aufgerufen hat, dieses Gutachten erstellen lassen, um eine Bestätigung zu haben, dass dieser Preis auf jeden Fall erreicht wird. Durch das Gutachten ist bestätigt, dass dieser Verkehrswert erreicht wird. Deshalb denke ich, ist es nicht erforderlich, das Gutachten öffentlich zu machen. Ich denke, es ist eine Absicherung für die Gemeinde, den Bürgermeister und die Gemeindevertretung.

 

 

Herr Grubert stellt die Öffentlichkeit der Sitzung wieder her.

 

Öffentliche Sitzung

 

Herr Grubert erklärt:

Es besteht folgende Möglichkeit, den Kaufvertrag erst im Jahr 2017 abzuschließen, um einen Nachtragshaushalt 2016 zu vermeiden: Die Beschlussvorlage wird insoweit geändert werden, dass die Gemeinde ein verbindliches Angebot vor dem Notar abgegeben wird. Dieses Angebot kann nicht von der Kirche vor dem 01.01.2017 angenommen werden. Gleichzeitig gibt es auch ein Angebot der Kirche an die Gemeinde, dass Objekt für 750.000,00 € zu verkaufen. Dieses Angebot ist ebenfalls erst ab 01.01.2017 gültig. Beide Angebote können nicht zurückgenommen werden. Wenn eine Partei im Januar 2017 das Angebot zieht, dann wird daraus eine Annahmeerklärung, die auch vor dem Notar abgeschlossen werden muss, d. h. ein verbindlicher Kaufvertrag entsteht. Wenn beide Parteien das Angebot nicht annehmen würden, dann wäre es verstrichen. Für beide Seiten besteht so eine Sicherheit.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 052/16 beteiligen sich:

- Herr Templin

- Frau Scheib

- Herr Martens

- Herr Schubert


Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 052/16 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 19.05.2016 zu setzen.