Sitzung: 02.05.2016 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 037/16
Der
am 17. Mai 2001 mit DS-Nr. 100/01 gefasste Beschluss über die Aufstellung des
Bebauungsplanes KLM-BP-006-e „Nördliches Gewerbegebiet“ wird geändert und wie
folgt neu gefasst:
1)
Das
Verfahren wird unter der Bezeichnung KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“
fortgesetzt. Der Geltungsbereich KLM-BP-006-e wird wie in Anlage 1 dargestellt abgegrenzt. Die
Neuabgrenzung des Geltungsbereiches ist ortsüblich bekanntzumachen.
2)
Mit
dem Bebauungsplan sollen insbesondere die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für gewerbliche und gemischte Nutzungen sowie für Wohnen geschaffen werden.
Innerhalb des angestrebten Gewerbegebietes sind Flächen für die Realisierung
eines Handwerker- bzw. Gewerbehofes vorzusehen. Festgesetzt
werden sollen außerdem u. a. Grün- und Freiflächen sowie Verkehrsflächen. Rund
8.000 m² des Plangebietes sind als zusammenhängende Fläche für Wald vorzusehen.
3)
Im
Hinblick auf die künftigen Bewohner und Nutzer des Gebietes ist im Zuge des
Bebauungsplan-Verfahrens dafür Sorge zu tragen, dass a) eine ordnungsgemäße Beseitigung der vorhandenen Altlasten
erfolgt und b) der erforderliche
Schutz insbesondere der geplanten Wohnungen vor den Emissionen der
Bundesautobahn BAB A 115 gewährleistet wird.
4)
Der
Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeiten zu
lassen. Im Vorentwurf sollen die wesentlichen Inhalte der vorliegenden
Städtebaulichen Planungsstudie zum Stahnsdorfer Damm (vgl. Anlage 2)
aufgegriffen und weiterentwickelt werden. Der Vorentwurf ist der Gemeindevertretung
zur Beratung und Billigung vorzulegen.
Herr Grubert
erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.
Der Gemeindevertretung wird
mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 037/16 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
19.05.2016 zu setzen.