Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der am 17. Mai 2001 mit DS-Nr. 100/01 gefasste Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes KLM-BP-006-e „Nördliches Gewerbegebiet“ wird geändert und wie folgt neu gefasst:

1)        Das Verfahren wird unter der Bezeichnung KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“ fortgesetzt. Der Geltungsbereich KLM-BP-006-e wird wie in Anlage 1 dargestellt abgegrenzt. Die Neuabgrenzung des Geltungsbereiches ist ortsüblich bekanntzumachen.

2)        Mit dem Bebauungsplan sollen insbesondere die planungsrechtlichen Voraussetzungen für gewerbliche und gemischte Nutzungen sowie für Wohnen geschaffen werden. Innerhalb des angestrebten Gewerbegebietes sind Flächen für die Realisierung eines Handwerker- bzw. Gewerbehofes vorzusehen. Festgesetzt werden sollen außerdem u. a. Grün- und Freiflächen sowie Verkehrsflächen. Rund 8.000 m² des Plangebietes sind als zusammenhängende Fläche für Wald vorzusehen.

3)        Im Hinblick auf die künftigen Bewohner und Nutzer des Gebietes ist im Zuge des Bebauungsplan-Verfahrens dafür Sorge zu tragen, dass a) eine ordnungsgemäße Beseitigung der vorhandenen Altlasten erfolgt und b) der erforderliche Schutz insbesondere der geplanten Wohnungen vor den Emissionen der Bundesautobahn BAB A 115 gewährleistet wird.

4)        Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeiten zu lassen. Im Vorentwurf sollen die wesentlichen Inhalte der vorliegenden Städtebaulichen Planungsstudie zum Stahnsdorfer Damm (vgl. Anlage 2) aufgegriffen und weiterentwickelt werden. Der Vorentwurf ist der Gemeindevertretung zur Beratung und Billigung vorzulegen.


Herr Grubert erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.


Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 037/16 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 19.05.2016 zu setzen.