Sitzung: 02.05.2016 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 039/16
Der
Beschluss zur Einleitung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes DS-Nr. 008/03
vom 06.02.2003 und der Auslegungsbeschluss DS-Nr. 149/03 v. 09.10.2003 werden
wie folgt geändert:
1)
Das
2003 eingeleitete Verfahren zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes
Kleinmachnow für Flächen im Bereich Fashion Park wird unter der Bezeichnung
8. Änderung des Flächennutzungsplanes
Kleinmachnow KLM‑FNP‑08 für Flächen beiderseits Stahnsdorfer Damm
fortgesetzt. Es umfasst den in Anlage 1
gekennzeichneten Bereich. Die Neuabgrenzung des Änderungsbereiches ist
ortsüblich bekanntzumachen.
2)
Die
8. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Änderung von dargestellten
Nutzungsarten und Bauflächen im Städtebaulichen Entwicklungsbereich „Entwicklungsgebiet Wohnen und Arbeiten im
Bereich nördlich und südlich der Bundesautobahn A 115 …“ sowie auf nördlich
Stahnsdorfer Damm angrenzenden Flächen. Mit der
Änderung sollen die Ansiedlung von Gewerbebetrieben und die Schaffung
insbesondere von preiswertem und bezahlbarem Wohnraum ermöglicht werden.
Vorgesehen sind außerdem u. a. die Darstellung von Grün- und Waldflächen sowie
einer Fläche für Sport- u. Spielanlagen (Sportplatz) am Dreilindener Weg.
Die angestrebten Inhalte sind in Anlage 3 (Vorentwurf) zusammengefasst.
3)
Der
Einleitungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
4)
Zu
der beabsichtigten Änderung sind frühzeitige Beteiligungen der Behörden und der
Öffentlichkeit durchzuführen (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB).
Herr Ernsting,
Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.
An der Aussprache zur DS-Nr. 039/16
beteiligen sich:
- Herr Templin
- Herr Gutheins
- Frau Sahlmann
Der Gemeindevertretung wird
mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 039/16 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am
19.05.2016 zu setzen.