Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Der Beschluss zur Einleitung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes DS-Nr. 008/03 vom 06.02.2003 und der Auslegungsbeschluss DS-Nr. 149/03 v. 09.10.2003 werden wie folgt geändert:

1)        Das 2003 eingeleitete Verfahren zur 8. Än­derung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow für Flächen im Bereich Fashion Park wird unter der Bezeichnung
8. Änderung des Flächennutzungsplanes Kleinmachnow KLM‑FNP‑08 für Flächen beiderseits Stahnsdorfer Damm
fortgesetzt. Es umfasst den in Anlage 1 gekennzeichneten Bereich. Die Neuabgrenzung des Änderungsbereiches ist ortsüblich bekanntzumachen.

2)        Die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Änderung von dargestellten Nutzungsarten und Bauflächen im Städtebaulichen Entwicklungsbereich Entwicklungsgebiet Wohnen und Arbeiten im Bereich nördlich und südlich der Bundesautobahn A 115 …“ sowie auf nördlich Stahnsdorfer Damm angrenzenden Flächen. Mit der Änderung sollen die Ansiedlung von Gewerbebetrieben und die Schaffung insbesondere von preiswertem und bezahlbarem Wohnraum ermöglicht werden. Vorgesehen sind außerdem u. a. die Darstellung von Grün- und Waldflächen sowie einer Fläche für Sport- u. Spielanlagen (Sportplatz) am Dreilindener Weg.
Die angestrebten Inhalte sind in Anlage 3 (Vorentwurf) zusammengefasst.

3)        Der Einleitungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

4)        Zu der beabsichtigten Änderung sind frühzeitige Beteiligungen der Behörden und der Öffentlichkeit durchzuführen (§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB).


Herr Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage.

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 039/16 beteiligen sich:

- Herr Templin

- Herr Gutheins

- Frau Sahlmann


Der Gemeindevertretung wird mehrheitlich empfohlen, die DS-Nr. 039/16 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 19.05.2016 zu setzen.