Sitzung: 19.05.2016 Gemeindevertretung
Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 037/16
1.
Das
Verfahren wird unter der Bezeichnung KLM-BP-006-e „nördlich Stahnsdorfer Damm“
fortgesetzt. Der Geltungsbereich KLM-BP-006-e wird wie in Anlage 1 dargestellt abgegrenzt.
Die Neuabgrenzung des Geltungsbereiches ist ortsüblich bekannt zu machen.
2.
Mit
dem Bebauungsplan sollen insbesondere die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für gewerbliche und gemischte Nutzungen sowie für Wohnen geschaffen werden.
Innerhalb des angestrebten Gewerbegebietes sind Flächen für die Realisierung
eines Handwerker- bzw. Gewerbehofes vorzusehen. Festgesetzt
werden sollen außerdem u. a. Grün- und Freiflächen sowie Verkehrsflächen. Rund
8.000 m² des Plangebietes sind als zusammenhängende Fläche für Wald
vorzusehen.
3.
Im
Hinblick auf die künftigen Bewohner und Nutzer des Gebietes ist im Zuge des
Bebauungsplan-Verfahrens dafür Sorge zu tragen, dass a) eine ordnungsgemäße Beseitigung der vorhandenen Altlasten
erfolgt und b) der erforderliche
Schutz insbesondere der geplanten Wohnungen vor den Emissionen der
Bundesautobahn BAB A 115 gewährleistet wird.
4.
Der
Bürgermeister wird beauftragt, einen Bebauungsplan-Vorentwurf erarbeiten zu
lassen. Im Vorentwurf sollen die wesentlichen Inhalte der vorliegenden städtebaulichen
Planungsstudie zum Stahnsdorfer Damm (vgl. Anlage 2) aufgegriffen und
weiterentwickelt werden. Der Vorentwurf ist der Gemeindevertretung zur Beratung
und Billigung vorzulegen.
·
Abgrenzung
des Geltungsbereiches KLM-BP-006-e
·
Nägeliarchitekten,
Städtebauliche Planungsstudie, Stand 01.10.2015, hier: Teilfläche 006-e
nur zur
Information:
·
Luftbild
(Stand April 2009), mit Geltungsbereich überlagert
·
Aufstellungsbeschluss
DS-Nr. 100/01 v. 17.05.2001, ohne Anlagen
·
Grundsatzbeschluss
DS-Nr. 137/15/2 v. 17.12.2015, ohne Anlagen
· Geltungsbereich
u. angrenzende Flächen, Darstellung des Eigentums
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Flächennutzungsplan
Kleinmachnow, Neubekanntmachung i. d. F. vom 31.07.2014, Auszug
·
Nägeliarchitekten,
Städtebauliche Planungsstudie, Stand 01.10.2015, Gesamtfassung
Abstimmung zur
DS-Nr. 037/16:
Die DS-Nr. 037/16 wird mehrheitlich beschlossen.