Sitzung: 19.05.2016 Gemeindevertretung
1.
Herr Schmidt, Brunnenweg 5
1.1
Als das Thema Ringwegsiedlung das letzte Mal
behandelt wurde, stellte, ich glaube es war Frau Scheib, die Frage, wie viele
Einwohner vom Verlust des Wohnrechts getroffen sind. Das konnte beim letzten
Mal nicht eindeutig beantwortet werden. Nun sind die Daten öffentlich und wir
wissen, dass es sieben Haushalte sind, die ihren Wohnsitz aufgeben und sich
eine neue Wohnung suchen müssen. In der Vergangenheit wurde immer wieder
beteuert, dass für diese Betroffenen eine Lösung gefunden werden soll. Es
handelt sich dabei überwiegend um Senioren, die über 80 Jahre alt sind. Eine
Person wohnt seit 1931 ununterbrochen in ihrem Haus in der Siedlung. Wir haben
uns die einzelnen sieben Fälle mal angeschaut. Als Ergebnis haben wir den
meisten von Ihnen eine kleine Unterlage auf den Tisch gelegt. Ich bitte Sie,
sich das anzusehen und sich Ihr eigenes Bild zu machen. Ich glaube, Sie werden
sehr erstaunt sein. Bitte versetzen Sie sich in die Lage dieser Menschen.
Einige der Betroffenen haben sich auch auf die schriftlichen Zusagen der Gemeinde
verlassen, haben dann gebaut und investiert und müssen jetzt raus. Wollen die
Gemeindevertreter den Menschen wirklich zumuten, in ein Klageverfahren zu gehen
oder ob man da nicht eine bessere Lösung finden kann? Sie sind unsere
Gemeindevertreter und wir würden Sie bitten, sich auch für diese Menschen
einzusetzen. Die Frage an die Verwaltung ist: Was werden Sie für die Menschen
tun, die nun ihr Wohnrecht verlieren werden?
Bürgermeister
Herr Grubert
Grundsätzlich kann ich dazu sagen, dass wir uns im Auslegungsverfahren
befinden und wir zugesagt haben, dass wir während des Verfahrens nach der
Auslegung versuchen werden, mit dem Landkreis eine Regelung zu finden. Ziel
dieser Regelung ist, dass die Betroffenen solange sie leben dort wohnen können,
ohne dass das Planungsrecht beeinträchtigt wird. Das ist die Zielstellung der
Gemeinde und das heißt, falls sie dann da mal nicht mehr wohnen, weil sie
entweder ausziehen, ins Altersheim gehen oder versterben, dass dann der B-Plan
in Kraft tritt.
Herr Schubert, Vorsitzender des Bauausschusses
Es wurde sehr genau geschaut und alle Bürger der Ringweg-Siedlung sind aufgefordert
worden, entsprechende Unterlagen einzureichen. Alle Bürger, die eine amtliche
Bestätigung zu Reichs- oder DDR-Zeiten erhalten haben, dass sie dort wohnen
dürfen, sollen ein Dauerwohnrecht bekommen. Das Problem ist, dass die Meisten
solche Bescheinigungen nicht haben. Diese Bürger bekommen kein Dauerwohnrecht.
Das bedeutet, planungsrechtlich wird es auch kein Wohnbauland sein. Der
Bürgermeister und die Gemeindevertretung werden sich aber dafür einsetzen, dass
der Landkreis keine Benutzungsuntersagung vollstreckt, solange Diejenigen, die
dort schon seit langer Zeit wohnen, dort noch wohnen. Das heißt, es wird
niemand ausziehen müssen. Das kommunizieren wir aber in allen öffentlichen
Anhörungen. Ich muss jetzt mal sagen, dass ich den Eindruck hab, dass es nicht
zur Kenntnis genommen wird, um hier ein bisschen Stimmung zu machen.
Herr Schramm, Fraktion Die LINKE./PIRATEN
Zum Verfahren an sich ist genug gesagt worden und auch zu unserer
Ablehnung des angeschobenen Verfahrens. Meine Frage bezieht sich jetzt darauf,
wie diese Regelung mit der Kreisverwaltung aussehen soll. Wie soll dort
Rechtssicherheit geschaffen werden? Sollen es auch Hauptwohnsitze sein oder nur
Nebenwohnsitze?
Bürgermeister
Herr Grubert
Herr Schramm, Herr Schubert hat es gesagt. Es soll geregelt werden,
dass die wirklich Betroffenen vom Landkreis ein Schreiben erhalten, dass,
solange sie dort wohnen keine Benutzungsuntersagung gemacht wird. Natürlich
muss die Zielstellung, die die Gemeinde verfolgt dann auch sein, dass sie auch
vom Erstwohnsitz da gemeldet bleiben können. In Vorgesprächen ist angedeutet
worden, dass man sich eine solche Regelung vorstellen kann.
2.
Herr Otten, Ringweg 22
2.1 Warum entzieht die
Gemeinde mir das Wohnrecht und warum schaut die Gemeinde nicht in die
Unterlagen, die sie im eigenen Archiv hat? Ich habe mich mal darum gekümmert.
Es gibt Unterlagen von der Gemeinde aus der DDR, wo Umbauten am Haus vorgenommen
wurden. Da steht „Wohnhaus“ drüber. Ich zahle Grundstückssteuer und auf dem
Finanzbescheid steht immer „Wohneigentum“ oder „Einfamilienhaus“. Insofern habe
ich einige Unterlagen, die ganz eindeutig beweisen, dass ich in diesem Haus
wohnen darf. Es wurde mal als Sommerhaus gebaut, aber seit 50 Jahren ist es
kein Sommerhaus mehr. In der DDR hat eine fünfköpfige Familie dort gewohnt und
ich bin danach eingezogen. Seit 2013 wohne ich da. Jetzt fällt Ihnen so etwas
ein?
Bürgermeister
Herr Grubert
Herr Otten, den vorherigen Ausführungen gibt es nichts hinzuzufügen.
Die Gemeinde hat einen Aufstellungsbeschluss für dieses Gelände aufgestellt, um
das, was bisher Außenbereich war, rechtlich abzusichern. Sie haben gesagt, dass
Sie seit 2013 dort wohnen. Wir werden uns natürlich auch Ihren Fall anschauen.
Ob Sie unter das Schutzinteresse fallen, kann ich nicht sagen. Grundsätzlich
ist es ein Beschluss der Gemeindevertretung gewesen, dieses im Außenbereich zu
regeln. Seit 1991 ist von der Gemeindevertretung immer mitgeteilt worden, dass
dieses Gebiet nicht zu Wohnbauland werden soll. Wir werden uns aber Ihren Fall
auch ansehen. Im Auslegungsverfahren werden wir dazu noch einmal Stellung
nehmen, aber insgesamt kann ich meinen vorherigen Ausführungen nichts hinzufügen.
Herr Schubert, Vorsitzender des Bauausschusses
Wenn ich das richtig verstanden habe, sind Sie erst nach der
Wiedervereinigung dorthin gezogen. Wen wir schützen sind die DDR-Bürger und die
Bürger, die schon zu Reichszeiten dort gewohnt und irgendwelche Unterlagen
haben, nach denen sie ausgehen durften, dass sie dort wohnen dürfen. Eigentlich
hat man nur ein Wohnrecht, wenn man eine Baugenehmigung für ein Wohnhaus hat.
Die haben Sie aber nicht, sonst hätten Sie dieses Problem nicht. Es gibt Fälle,
da hat jemand vor dem Krieg ein Wochenendhaus gebaut und dann immer wieder neue
Baugenehmigungen zur Erweiterung bekommen. Da stand dann auch mal „zu
Wohnzwecken“ drauf, aber insgesamt ergibt das keine Baugenehmigung. Es wurde
immer gesagt, wer nach der Wende hinzugezogen ist, der bekommt diesen
Vertrauensschutz nicht. Nach der Wende herrschte ein rechtsstaatliches
Verfahren. Da galten Gesetze und ein Gesetzesvollzug, der so auf diese Weise in
der DDR nicht gegeben war. Es wird Ihnen kein Wohnrecht entzogen; Sie haben
überhaupt kein Wohnrecht. Ein Wohnrecht hat man, wenn man eine Baugenehmigung
hat. Das ist nun mal so im Baurecht der Bundesrepublik Deutschland, welches
seit der Wiedervereinigung gilt und weswegen wir die DDR-Bürger privilegieren.
Aber alle die nach der Wende dorthin gezogen sind, die unterliegen dem
westdeutschen Baurecht in voller Härte.
Frau Storch,
Fraktion BIK
Ich möchte noch einmal auf den von Herrn Schramm angesprochenen Punkt
zurückkommen, die angestrebte Regelung mit dem Landkreis, dass der Vollzug der
Nutzungsuntersagung ausgesetzt wird, für die Zeit wie die betroffenen
Begünstigten dort wohnen. Ich bin ganz schockiert, weil ich dachte, diese
Regelung gibt es schon. Jetzt höre ich, dass diese Regelung erst angestrebt
werden soll. Herr Bürgermeister, ich würde es sehr begrüßen, wenn zu Gunsten
der Bewohner diese Einigung mit dem Landkreis, die es ja an anderen Orten auch
schon gegeben hat, so schnell wie möglich fixiert und dem B-Planentwurf
beigefügt oder den Betroffenen persönlich zugestellt wird, um dieser
Rechtsunsicherheit und den immer wieder wiederholten falschen Behauptungen den
Boden zu entziehen. Das sind Gerüchte, die sich verstärken, das kann vermieden
werden durch eine zügige Regelung.
Bürgermeister
Herr Grubert
Frau Storch, ich bin überrascht, dass Sie das heute das erste Mal so
richtig mitkriegen. Der Landkreis hat mir mitgeteilt, dass er als allererstes
die Meinungsäußerung der Gemeindevertretung über die Fassung eines
Aufstellungsbeschlusses und die Auslegung dieses Aufstellungsbeschlusses sehen
wollte, um erst danach zu reden. Zwischen 2009 und 2015 haben wir in ungefähr
sechs unterschiedlichen Varianten darüber gesprochen und der Landkreis hat ja
darauf gedrängt, weil er sonst angedroht hat, im gesamten Gebiet, das früher
Außenbereich war, Nutzungsuntersagungen aussprechen. Wenn wir das
Auslegungsverfahren abgeschlossen haben, werden wir mit dem Landkreis
dahingehend über die dann wirklich Betroffenen, sprechen. Sie können ganz
sicher sein, dass die gesamte Gemeindevertretung einschließlich des
Bürgermeisters sich in diesem Fall für die Belange der Betroffenen einsetzen
wird. Das haben wir immer gesagt und ich wiederhole es an dieser Stelle noch
einmal. Da es ins Protokoll aufgenommen wird, hoffe ich, es nicht noch einmal
wiederholen muss. Es hat keiner ein Interesse daran, jemanden, der seit 1988 dort
wohnt und möglicherweise auch den Erstwohnsitz hat, zu vertreiben. Die Gemeinde
hat davon keinen Vorteil. Ich werde mich, so wie alle 28 Gemeindevertreter
auch, für eine positive Einzelfallregelung einsetzen.
Herr Singer,
Fraktion Die LINKE./PIRATEN
Für die Betroffenen sind die Zeitläufe sehr wichtig. Wann ist Ende der
Auslegung? Wann können wir den nächsten Schritt angehen?
Bürgermeister
Herr Grubert
Eine genaue Einschätzung kann ich im Moment nicht geben. Die Auslegung
läuft noch, aber ich kann sicher sagen, dass es nicht am 20. Juli 2016 sein
wird. Bis dahin ist es nicht zu schaffen. Ich denke, dass es in der zweiten
Jahreshälfte sein wird. Aber zu Ihrer Beruhigung, vor Beschlussfassung über den
B-Plan wird die Regelung, die wir mit dem Landkreis festsetzen, erarbeitet
sein.
Herr Nieter,
Fraktion CDU/FDP
Herr Bürgermeister, ich begrüße sehr, dass in Aussicht steht, dass mit
dem Landkreis eine verträgliche Regelung für die betroffenen Menschen gefunden
werden soll. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass ein Bebauungsplan, wenn er
einmal beschlossen und genehmigt ist, sich nicht selbst vollzieht, sondern eine
Nutzungsuntersagung, die hier in den Raum gestellt wurde, der erste Akt wäre,
den der Landkreis machen müsste, um überhaupt etwas vollziehen zu können.
Besser wäre, eine mögliche Nutzungsuntersagung hinauszuschieben, nicht zu
erlassen. Ich bitte, dies zu prüfen.
Bürgermeister
Herr Grubert
Wir werden das so machen, wie Sie gesagt haben. Es wird eine
Vereinbarung mit dem Landkreis geben, die skizziert, wie dann vorgegangen wird
und welche Fälle davon betroffen sind. Die wird dem B-Plan-Beschluss beigefügt
sein. Ganz klar sage ich hier, die Entscheidung wird personenbezogen, nicht
grundstücksbezogen sein. Sie ist nicht verhandelbar und kann auch nicht
weitergegeben werden. Sie dient dem Schutz der aktuell davon betroffenen
Bewohner.
3.
Frau Vosskühler, Erlenweg 29a
3.1 Ich habe zwei Fragen zum
Tagesordnungspunkt 7. Die Kosten für den Ankauf und die Renovierung der
Auferstehungskirche sind bekannt. Soweit ich weiß, haben Sie, Herr Grubert,
aber die Folgekosten der Investition bisher nicht dargelegt. Es fehlt an
Vergleichen. Es ist also die wirtschaftlichste Lösung für Ihr Museumsvorhaben
bisher gar nicht ermittelt, d. h. dass dem § 16 Absatz 1 der Kommunalen
Haushaltsverordnung nicht genüge getan ist. Das ist doch ein Mangel. Müsste man
die Abstimmung heute nicht vertagen, bis die Folgekosten und die wirtschaftlichste
Lösung für das Museumsvorhaben vorliegen?
3.2 Mit dem Ankauf wird doch
eine einzelne konfessionelle Gemeinschaft, eine evangelische Kirchengemeinde,
herausgehoben und in hohem Ausmaß mit staatlichen Hilfen unterstützt. Die
Nutzung für ein Museum, so wie Sie es sich vorstellen, Herr Grubert, scheint
mir nur eine Verschleierung dieser Unterstützung zu sein. Sind hier wirklich
die kommunalen Aufgaben, die wir zu Hauf in Kleinmachnow haben, richtig und
verantwortungsvoll gewichtet? Wird wirklich verantwortlich mit den
Steuergeldern umgegangen, wenn Sie diese Riesensumme für diesen Ankauf planen?
Vielleicht teilen ja einige der Gemeindevertreter mein äußerstes Unwohlsein bei
diesem ganzen Vorhaben.
Bürgermeister
Herr Grubert
Zu 1.
Danke für die Anfragen. Ich kann wie folgt dazu Stellung nehmen. Unter
TOP 7.1 wird der Ankauf der Auferstehungskirche, des Grundstückes „Jägerstieg
2“ mit Grund und Gebäude, behandelt. Mit der heutigen Entscheidung reden wir
noch nicht über die zukünftige Nutzung. Der Ankauf von Grund und Boden ist, so
wie wir ihn heute beschließen, möglich, auch mit den im Raume stehenden ersten
Sanierungskosten für die ersten zehn Jahre. Der Preis für den Ankauf liegt bei
750.000,00 Euro. Die Sanierungskosten, die in den ersten Jahren aufgebracht
werden müssen um das Haus zu sichern und behindertengerecht zu machen, sind auf
ca. 1,2 Mio. Euro eingeschätzt worden. Heute reden wir aber über einen Ankauf
und nicht über ein Konzept. Es ist so, dass der Bürgermeister und auch viele
Mitglieder der Gemeindevertretung davon ausgehen, dass dieses Konzept zur
Sicherung des Grund und Bodens zum Ankauf der Auferstehungskirche ein gangbarer
Weg ist.
Zu 2.
Viele Gemeindevertreter und der Bürgermeister gehen davon aus, dass es
ein ganz normales Geschäft ist. Es wird keine Konfessionsgemeinde bevorzugt; es
ist der Ankauf eines Grundstückes für die Gemeinde Kleinmachnow zur zukünftigen
Nutzung. Mir ist bekannt, dass es immer wieder heißt, die Kirche würde mit dem
Kaufpreis in der Gestalt subventioniert werden, dass es ihr dann möglich ist,
die neue Kirche zu bauen. Das dürfte nicht der Fall sein, da mir bekannt ist,
dass es auch andere Interessenten gäbe, die diesen Preis aufrufen wollen und
die Kirche damit den gleichen Verkaufserlös erzielen wird, wenn sie es an einen
Dritten verkauft. Damit kann es keine Bevorzugung sein. Hinsichtlich des
Verkehrswertes haben wir es auch untersuchen lassen und er rechtfertigt einen
Ankauf. Ich freue mich über Ihre Meinungsäußerung, bin aber in diesem Fall
anderer Meinung.
4.
Frau Winde, im Hagen 15d
4.1 Ich habe zwei Fragen
zum Grundstück „Zehlendorfer Damm 71-73“, altes Seemannsheim. Vor zwei Jahren
habe ich schon einmal Anfragen dazu gestellt, weil auf dem Grundstück
umfangreiche Baumfällungen vorgenommen wurden. Sie haben daraufhin ein Papier
an die Gemeindevertreter und auch die Anlieger, zu denen ich gehöre, verteilt
und die Sachlage dargestellt. Unter anderem, dass der Eigentümer von Haus 3,
welches der Neubau an der Straße ist, Ersatzpflanzungen auf einer Fläche W1
vorzunehmen hat. Die Eigentümer sind gerade mit der Herrichtung der
Außenanlagen zu Gange. Deshalb frage ich: Wie ist der Status Quo zu den
Ersatzpflanzungen? Sie hatten ja zugesichert hatte, die ganzen Vorhaben zu
begleiten und zu prüfen.
4.2 Soweit ich weiß,
handelt es sich dort um zwei Eigentümer, Haus 3 ist ein Eigentümer und Haus 1
und 2 ist ein anderer Eigentümer, der aber in diesem Papier nicht erwähnt wird.
Soweit ich weiß, hat der Eigentümer der Häuser 1 und 2 auch mitunter Fällungen vorgenommen,
die nicht genehmigt waren. Wie ist es dort um die Ersatzpflanzungen bestellt?
Bürgermeister
Herr Grubert
Es ist richtig, dass das Bauvorhaben begleitet wird und dass
Ersatzpflanzungen vorgenommen werden. Ich bin leider nicht darauf vorbereitet
Ihnen sagen zu können, wann die Frist für die Nachpflanzungen abgelaufen ist.
Die Fragen werden bis zur Sitzung der Gemeindevertretung am 30. Juni
2016 schriftlich beantwortet.
5.
Herr Dr. Mueller, An der Stammbahn 181
5.1 In der Klausenerstraße
22, das ist das Grundstück, wo die Villa von Vogelstein ist, befindet sich eine
Grabstätte. Mir ist bekannt geworden, dass der Eigentümer Absichten hat, diese
Grabstätte zu liquidieren. Die Grabstätte gehört zu den Gedenkstätten, die in
unserem brauen Flyer aufgeführt sind. Hat die Gemeinde vor, dieses Grundstück
oder diesen Sachverhalt zu einem Denkmal zu entwickeln oder einen
Bestandsschutz zu erreichen, weil es für mich eine gewisse Gefahr für unsere
Erinnerungskultur darstellt, wenn der Eigentümer das Grabmal dort entfernen
will.
5.2 Der Heimatverein ist
schon seit Jahren mit dem Bürgermeister und der Verwaltung im Gespräch über
seine Raumnot. Ich frage, auch gerade in Verbindung mit dem Jägerstieg 2 und
dem Kulturkonzept des Bürgermeisters, welche Vorstellungen haben die
Fraktionen, damit der Heimatverein von seiner räumlichen Enge befreit wird,
dass er eine bessere räumliche Ausstattung bekommt? Wie ist die Meinung der
Fraktionen? In welchem Zeitrahmen glauben die Fraktionen, dass die Probleme des
Heimatvereins gelöst werden können?
Bürgermeister Herr Grubert
Zu 1.
Mir ist zum Grundstück „Klausenerstraße 22“ nichts bekannt. Im Hause
ist auch nichts bekannt, dass eine Beseitigung der Grabstätte angedacht ist.
Ansonsten stimme ich Ihren Ausführungen zu und werde versuchen, in Abstimmung
mit dem UVO-Ausschuss, vielleicht auch mit dem KuSo-Ausschuss, Regelungen zu
treffen, um die Grabstätte zu erhalten.
Zu 2.
Herr Nieter, Fraktion CDU/FDP
Die Wünsche und Nöte des Heimatvereins, die Sie hier geschildert haben,
Herr Dr. Mueller, sind unserer Fraktion und auch den anderen Fraktionen
bekannt. Die Tatsache, dass seinerzeit bei der Behandlung der Karl-Marx-Straße 117
die Gemeindevertretung anders als die Vorlage entschieden hat, hing ja nicht
damit zusammen, dass man dem Heimatverein böses gewollt hätte, sondern, dass es
als nicht ausreichend erachtet wurde, dieses Gebäude für die Zwecke des
Heimatvereins herzurichten. Meine Wahrnehmung aus der Fraktion, der ich
angehöre, ist, dass ein sehr großes Wohlwollen dafür da ist, dass der
Heimatverein endlich Platz, Raum und Möglichkeiten bekommt, sein Archiv zu
erhalten, weiter zu pflegen und in Ausstellungen oder ähnlichem zu zeigen und
zu bewahren. Das ist ein ganz wichtiges Anliegen und dazu stehen wir.
Frau Sahlmann, Fraktion B 90/Grüne
Ich glaube, dass es schwierig ist, in dieser Runde mit allen Fraktionen
zu diskutieren, möchte aber gerne unsere mehrheitliche Meinung der Fraktion
wiedergeben. Wir haben uns schon lange ausgetauscht sowohl mit dem Heimatverein
als auch mit der Initiative für ein Museum. Uns liegt auch eine Untersuchung
von Herrn Dr. Hirte vor, der ein Konzept für ein Heimatmuseum entwickelt und
mehrere Ort untersucht hat. Dabei wurde das Gebäude in der Karl-Marx-Straße 117
bevorzugt. Das ist auch der Ort, wo wir denken, dass man dort das Konzept gut
entwickeln könnte. Wie Sie wissen, ist der Prozess noch lange nicht
abgeschlossen. Insofern müssen wir das noch weiter begleiten. Es gibt einen
Antrag von Gemeindevertretern verschiedener Fraktionen, der auch die
Karl-Marx-Straße 117 entwickeln möchte. Aus diesem Grund kam der Vorschlag zur
Tagesordnung, diesen Antrag vorzuziehen. Leider wurde das mehrheitlich
abgelehnt. Aber ich denke, das ist alles noch im Prozess und ein Museum ist
sicher angebracht und der Heimatverein sollte dort in der Nähe auch seinen
Platz haben. Die Möglichkeit mehr Platz für den Heimatverein zu bekommen,
unterstützen wir auf jeden Fall.
Herr Warnick, Vorsitzender der Fraktion Die LINKE./PIRATEN
Unsere Fraktion ist sich ganz klar darin einig, dass die bisherigen
Räumlichkeiten für den Heimatverein auf keinen Fall ausreichen. Seit 22 Jahren
bin ich Mitglied im Förderverein für die Seniorenfreizeitstätte „Toni Stemmler“
und weiß, wie beengt die Situation dort und beim Heimatverein ist. Für beide
reichen diese Räumlichkeiten auf keinen Fall aus. Der Heimatverein braucht
wesentlich bessere Arbeitsbedingungen. Man muss aber trennen zwischen dem
Heimatverein, den es schon seit langem hier gibt und der kürzlich entstandenen
Museumsinitiative. Einige werfen das leider immer zusammen in einen Topf. Da
geht es a) grundsätzlich um völlig andere Vorstellungen und b) handelt es sich
um ganz andere Personen. Das wird leider zu sehr verknüpft. Es wurde auch in
Ausschuss-Sitzungen kolportiert, dass der Heimatverein hier eine klare
Direktive hat, Karl-Marx-Straße 117. Dem ist bei weitem nicht so. Herr
Bültermann und ich waren heute beim Vorstand und haben uns noch einmal
informiert. Der Vorstand hat mehrheitlich klar gesagt, dass die
Karl-Marx-Straße 117 zu klein ist. Es wurden dazu leider völlig falsche
Aussagen getroffen, die ich so nicht widerlegen konnte, aber der Heimatverein
kann dieses natürlich tun und sollte es auch tun. Er sollte dazu viel offener
reden. In unserer Fraktion sind wir uns aber nicht einig darüber, wo man
hingehen könnte. Herr Singer ist für die Karl-Marx-Straße 117, Herr Kreemke ist
für den Bauhof, Herr Schramm und ich sind für eine Nutzung in der Kirche. Nach
wie vor werde ich mich dafür einsetzen, dass der Heimatverein in die Kirche
geht, da die Räumlichkeiten am geeignetsten sind. Mit dem Bürgermeister und
Frau Brammer habe ich mir noch einmal das Gebäude in der Karl-Marx-Straße
angeschaut. Jeder Raum wurde intensiv angesehen. Das Gebäude ist für meine
Begriffe nicht geeignet und die Kosten wären viel zu hoch. Ich bin der Meinung,
wir haben Fehler gemacht. Eine Diskussion über einen möglichen Standort hätte
man schon viel früher führen müssen.
Herr Bültermann, Vorsitzender der Fraktion SPD/PRO
Viele Argumente sind schon in der freien Diskussion erwähnt worden. Die
Fraktionsgemeinschaft SPD/PRO wird mehrheitlich dem Ankauf der Auferstehungskirche
zustimmen und wird sich auch entsprechend verhalten zum Antrag, der sich dann
später mit der Karl-Marx-Straße 117 intensiv befasst. Herr Warnick hat sehr
treffende Argumente gebracht, die etwas über die Lebenszeit des Heimatvereins
und der Museumsinitiative aussagen. Uns geht es darum, dass mittel- und
langfristig die Wahrung der Kleinmachnower Geschichte sowohl in Sammlungen als
auch in Ausstellungen in unserem Ort ausreichend und angemessen untergebracht
wird. Wir können uns vorstellen, dass die Auferstehungskirche mit den
Räumlichkeiten im Wohnbereich eine angemessene Unterbringung wäre, aber wir
sind natürlich auch offen für alle anderen Standorte außer der Karl-Marx-Straße
117, die dann später in der Diskussion nach Vorlage einer Konzeption der von
uns bestellten Kuratorin zu betrachten sind. Ich bin ebenfalls der Meinung,
dass diese Diskussion auch die Fragestellung im Vorfeld unnötigen Druck auf
eine Entscheidung ausübt, die eigentlich in den Fraktionen schon gefallen ist.
Ab September diskutieren wir, so würde ich nachher den Antrag stellen wollen,
über die Nutzung von in Frage kommenden Immobilien intensiver. Der Heimatverein
muss größere Räume bekommen.
Herr Templin, Vorsitzender der Fraktion BIK
Zur ersten Frage von Herrn Dr. Mueller: Im Konzept zum Erinnerung von
Denkmalen in der Gemeinde Kleinmachnow ist die Grabstelle, nämlich insbesondere
der Sockel der da drauf steht, der ist in diese Liste aufgenommen worden. In
der Liste steht drin, dass für den Erhalt der Eigentümer zuständig ist. Das
heißt, er muss ihn erhalten. Die Erhaltung obliegt dann dem Eigentümer und der
ist nach dieser Liste nicht die Gemeinde Kleinmachnow. Wenn Sie jetzt Anwohner
von Klein Moskau wären und ich wäre Herr Schubert, beides ist natürlich nicht
der Fall, dann würde ich sagen, die Unterstützung des Heimatvereins gehört
nicht zu den pflichtigen Aufgaben der Gemeinde, sondern zu den freiwilligen
Fördermaßnahmen. Demzufolge ist das Ansinnen, was der Heimatverein immer wieder
und auch berechtigterweise stellt, dass er einen Ort außerhalb von
Toni-Stemmler finden will, bei dem er seine monatlichen Zusammenkünfte machen
kann, natürlich auch in unserem Sinne, dass dafür eine Lösung gefunden wird.
Gleichzeitig hat der Heimatverein, das ist häufig erwähnt worden, einen großen
Bedarf insbesondere an Lagerplatz für die zahlreichen und umfänglichen
Archivmaterialien. Was dafür in Frage käme, da gäbe es verschiedene Varianten.
Auch die Gemeinde selber hat ein Archiv. Die Gemeindevertretung hat
beschlossen, und das ist noch gar nicht so lange her, dass das Meiereifeld 33,
eine Fläche von 2.374 m², mit einem Gebäude mit zahlreichen Bau-, Umbau- und
sogar Abriss- und Neubaumöglichkeiten insbesondere für die Vereinsnutzung hier
im Ort vorzusehen. Also Sie sehen, die Gemeinde war schon tätig, um
Entsprechendes zu schaffen. Es wäre nur gut, wenn sie sich auch mal daran
erinnern würde.
Frau Brammer, fraktionslose Gemeindevertreterin
Ehrlich gesagt, stehe ich in ganz entsetzlichen Entscheidungsnöten. Der
Heimatverein braucht unbestritten viel größere Räume. Die Museumsinitiative
bzw. das vorgesehene Heimatmuseum brauchen auch Räume. Wie Herr Warnick schon
angedeutet hat, habe ich mir gestern die Karl-Marx-Straße 117 angeschaut. Für
zwei so Platz brauchende Initiativen, einmal für den Heimatverein, der schon
jetzt sehr viele Sachen angesammelt hat und nicht mehr weiß, wie alles
untergebraucht werden soll und für das Museum, dass meines Erachtens mindestens genau so viel
Platz benötigt. Ich allein habe ja schon mindestens zwei Kisten, die mir Bürger
gegeben haben. Ich frage mich, wenn wir die Karl-Marx-Straße 117 mal zur Seite
legen, wenn wir die Kirche sehen; es müsste für beide Initiativen Räume geben,
in denen sie nicht nur sich treffen können, sondern auch feste Räume, in denen
sie lagern und ein Archiv aufbauen können. Ich weiß nicht, ob wir das nicht
alles etwas überstürzen.
6.
Frau Behm, An der Stammbahn 181
6.1 Verschiedentlich habe
ich schon nach dem Stand der Umsetzung eines Sanierungskonzeptes der Anlagen
rund um den Düppelteich gefragt. Die Wege müssen dort dringend so hergestellt
werden, dass man sie gut und gefahrenfrei mit Kinderwagen und mit Rollstühlen
befahren kann. Können Sie dafür einen Zeithorizont nennen?
6.2 Vor ca. zwei Monaten
hat der Bürgermeister einen Vorschlag für ein Kulturstandortekonzept an die
Gemeindevertretung und die Öffentlichkeit gegeben. Verschiedentlich bin ich von
Personen, denen das zur Kenntnis gelangt ist und die großes Interesse an den
Vorschlägen des Bürgermeisters signalisieren, angesprochen worden. Planen Sie,
Herr Bürgermeister, dazu einen öffentlichen Diskussionsprozess, bevor die
Gemeindevertretung eine Entscheidung trifft? Ich glaube, das wäre eine ganz
tolle Sache und unserer mitarbeitsfreudigen Bevölkerung sehr angemessen.
Bürgermeister Herr Grubert
Zu 1.
Zur Sanierung des Düppelteiches und zur Wegesanierung gibt es eine
Beschlusslage aus dem vergangenen Jahr. Dazu muss ein Konzept erarbeitet
werden. Die Mittel wurden durch die Gemeinde zur Verfügung gestellt. Der
Zeithorizont für die Arbeiten beläuft sich auf Anfang bis Mitte 2017. Leider
geht es nicht schneller.
Zu 2.
Ich halte es für eine sehr gute Idee und freue mich, dass sie aus der
Bevölkerung kommt. Man könnte durchaus einen Aufruf zur Diskussion über das von
mir vorgestellte Grundstückskonzept mit einer gewissen Zielrichtung über Kultur
in Kleinmachnow und das Band der grünen Kultur starten. Ich werde die Idee
aufgreifen, besprechen und sicherlich in den Ausschüssen vorstellen, dass mit
interessierten Bürgern eine Gesprächsrunde durchgeführt wird.
7.
Herr Grützmann, Im Dickicht 24
7.1 Herr Tauscher, ich hatte
angekündigt, dass ich zwei Fragen an Sie stellen werde. Hintergrund ist der,
dass mir der Herr Bürgermeister die Fragen oft nicht hinreichend beantwortet
hat. Mit der letzten schriftlichen Beantwortung bin ich überhaupt nicht
einverstanden. Deshalb muss ich jetzt Sie, als Vorsitzenden der
Gemeindevertretung, fragen. Es geht um die Rechtsbeugung, die seinerzeit bei
Bürgermeister Blasig angefangen wurde und nun in der sechs- oder siebenjährigen
Amtszeit von Herrn Bürgermeister Grubert fortgeführt wird. Es geht also um die
Rechtsbeugung, nicht unbedingt in erster Hinsicht um das Parken in der
Sommerfeldsiedlung, sondern um das Verfahren, wie mit den Nöten der Bürger
überhaupt umgegangen wird. Der Herr
Bürgermeister schreibt, die Sache wäre kompliziert und aus diesem Grund
würde die Verwaltung weiter nach dem Opportunitätsprinzip entscheiden. Nun
müsste der Herr Bürgermeister wissen aus dem Verwaltungsrecht, dass es dort
dieses Prinzip überhaupt nicht gibt und nicht geben kann. Dort ist nach Recht
zu entscheiden und nicht danach, was opportun ist, was in der Bevölkerung
gedacht wird. Es kann auch keine so unterschiedlichen Interessenlagen geben,
wenn es um das Verkehrsrecht geht. Drastisch dargestellt, einer verursacht
tatsächlich einen Unfall und der nächste sagt, ich war es nicht oder
dergleichen. Man kann doch nicht danach entscheiden, wer mehr schuld hat oder
danach, dass der Eine gar keine Schuld haben will, sondern man muss nach Recht
und Gesetz entscheiden. Herr Tauscher, was halten Sie von diesem
Opportunitätsprinzip?
7.2 Meine zweite Frage
betrifft das Schnellverfahren zum Kauf der Auferstehungskirche. Ich bin der
Meinung, dass das alles mit einer heißen Nadel gestrickt wurde. Die CDU hatte
ja den Antrag gestellt, dass der Bürgermeister darüber nachdenken möchte und
das Ergebnis ist meiner Meinung nach deshalb noch nicht fertig, weil, wie der
Bürgermeister ja selbst sagt, noch kein Konzept dafür vorliegt. In der
Unterlage steht, dass dieses Gebäude vertragsfrei übergeben werden kann und
muss. Das ist nicht zu verstehen. Herr Tauscher, Sie als Mitglied einer
christlichen Kirche, müssten doch auch sehr hellhörig geworden sein, dass man
überhaupt eine Kirche mit dieser Vergangenheit entwidmet, denn da hat ja in der
NS-Zeit wirklich historisch was stattgefunden und vor der Wende auch. Damit
verbietet sich das meiner Meinung nach. Herr Tauscher, warum ist das bisher
nicht aufgefallen?
Herr Tauscher, Vorsitzender der Gemeindevertretung
Zu 1.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie erleben jetzt eine recht
schwierige Situation und wissen eigentlich überhaupt nicht, wovon jetzt die
Rede ist. Herr Grützmann hat eine Frage an den Bürgermeister gerichtet und hat
vom Bürgermeister eine Antwort bekommen. In dieser Antwort wird darauf Bezug
genommen, dass sich auch der Ausschuss für Umwelt, Ordnung und Verkehr
wiederholt mit der Problematik beschäftigt hat und jetzt aktuell mit der
Thematik befasst ist durch Vorarbeit aus der Verwaltung. Herr Grützmann ist
damit nicht einverstanden. Ich habe ihm gesagt, dass es sinnvoll ist, dass wir
unter Einbeziehung der Anwohner und aller Belange, die damit verbunden sind, Lösungen
zu finden. Ich würde jetzt keine spitzfindige Diskussion über das
Opportunitätsprinzip hier durchführen wollen. Wir sind nicht in einem Seminar,
sondern in einer Fragestunde. Ich bin der Meinung, Sie haben eine Antwort
bekommen; Sie haben von mir verlangt, dass ich diese Antwort an alle Gemeindevertreter
verschicke, das ist nicht mein Amt. Sie haben als Bürger den Bürgermeister
gefragt und Sie haben eine Antwort bekommen. Ich erkläre hiermit, dass der
inhaltliche Duktus dieser Antwort von mir mit getragen wird. Da wir gerade mit
diesem Thema sehr befasst sind, halte ich es auch für sinnvoll, wenn Sie Ihre
Gedanken als betroffener Bürger in der nächsten Sitzung des Ausschusses für
Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten mitteilen. Dazu können Sie sich an
die Vorsitzende des Ausschusses wenden und um Rederecht nachsuchen. Wir können
nicht jede einzelne Antwort der Verwaltung zum Gegenstand weiterer Erörterungen
machen. Wenn Sie den Bogen soweit spannen, dass Sie die Wahlperiode des
früheren Bürgermeisters mit einbeziehen und grundsätzlich die Rechtsbeugung
hier postulieren, das können wir hier nicht klären. Das müsste dann
gegebenenfalls die Kommunalaufsicht entscheiden. Insofern sehe ich das Thema
für mich als geklärt an.
Zu 2.
Sie können sich sicher vorstellen, dass ich in vielfältiger Hinsicht
wach und aufmerksam die Vorgänge in Kleinmachnow verfolge. Nicht nur die
gemeinsamen Bemühungen und Kontakte in der Zeit vor 1990 zwischen der
evangelischen und katholischen Kirchengemeinde hier im Ort und diese
Zusammenarbeit betrachte ich als sehr positiv und zukunftsweisend. Das können
Sie z. B. auch an den Stolper-Steinen sehen. Aber wissen Sie, Sie können mit
einer Entscheidung nicht einverstanden sein, das können Sie sagen. Die Frage
aber jetzt, ob wir etwas zu schnell auf den Weg gebracht haben, kann man nur so
beantworten, dass für heute eine Beschlusslage vorbereitet wurde. Die
Gemeindevertretung wird im entsprechenden Tagesordnungspunkt sicherlich noch
zur Sache diskutieren und eine Entscheidung fällen. Was die weiteren Schritte sind,
ist schon dargestellt worden. Sie können damit einverstanden sein oder auch
nicht. Fakt ist, dass nicht im Rahmen der Einwohnerfragestunde jetzt nicht alle
weiteren Gesichtspunkte betrachtet werden können. Sie haben Ihr Unbehagen zum
Ausdruck gebracht und es wird sicherlich auch bei der einen oder anderen
Diskussion eine Rolle spielen, denke ich. Ich bedanke mich für Ihre
Fragestellungen.
Nachfrage von Herrn Grützmann:
Ich hatte ja gesagt, dass in
diesem Papier drinsteht, dass die Kirche vertragsfrei sein muss. Ich verstehe
das nicht. Warum können nicht bestimmte Nutzungen durch die evangelische Kirche
nach wie vor erhalten bleiben? Warum muss die Kirche entwidmet werden?
Herr Tauscher, Vorsitzender der Gemeindevertretung
Herr Grützmann, ich bitte Sie jetzt wirklich, sich auf die
Möglichkeiten, die im Rahmen der Einwohnerfragestunde gegeben sind, zu
konzentrieren. Sie haben Fragen gestellt und haben auch Ihr Unbehagen zum
Ausdruck gebracht. Wir werden später beim entsprechenden Tagesordnungspunkt
eine Diskussion haben, in die Sie zwar nicht mehr unmittelbar eingreifen
können, aber ich denke, Ihre Fragen sind angekommen. Lassen Sie uns in der
Tagesordnung weiter vorankommen. Es sind heute noch viele Entscheidungen zu
treffen. Nicht alles ist im Frage- und Antwortspiel zu machen und ich bitte
Sie, uns auch etwas Kompetenz zuzuordnen. Vielen Dank.
8.
Herr Lehmann, Hinter dem Roggen 14
8.1 Parkraumkonzept
Kiebitzberge – ist in der Verwaltung daran gedacht worden, den
Thomas-Müntzer-Damm tagsüber mit einem Parkverbot zu belegen? Ich könnte mir
sonst vorstellen, dass der Thomas-Müntzer-Damm komplett zugeparkt wird und
selbst Busse nicht mehr durchkommen werden.
8.2 Friedhofsbahnbrücke –
Die Kommunen Stahnsdorf und Kleinmachnow sichern ja die Trassierung und die
Widerlager, entweder Sicherung oder Abriss der Widerlager. Wenn die Brücke weg
kommt, ist ein Abriss der logische Schritt. Sollten die Widerlager es
ermöglichen, gesichert zu werden, relativ einfach, die Brücke selber bleibt ja
im Bestand der Bahn und die Bahn möchte sie ja abreißen. Die Brücke muss ja
nicht sofort weg und die nächsten zehn Jahre wird die Friedhofsbahn
wahrscheinlich nicht aufgebaut. Besteht die Möglichkeit auf die Bahn
hinzuwirken, die Brücke doch für Radfahrer und Fußgänger als
Querungsmöglichkeit für die Uferwege nutzbar zu machen? Die nächste
Querungsmöglichkeit ist die Schleuse und bei der alten Autobahnbrücke bin ich
nicht sicher, ob die passiert werden kann.
Bürgermeister Herr Grubert
Zu 1.
Wir haben den Parkplatz an der Rammrathbrücke während des Betriebs des
Freibades vom 1. Mai bis 15. September nur als Parkplatz für die Besucher des
Freibades ausgewiesen. Das hat dazu geführt, dass viele Arbeitnehmer, die in
Teltow arbeiten, den Parkplatz genutzt haben und jetzt nicht mehr nutzen
können, da es nur eine Vier-Stunden-Parkregelung gibt. Seit dem 1. Mai
beobachten wir täglich die Parksituation auf dem Thomas-Müntzer-Damm. Heute
habe ich mir die Situation vor Ort selbst angeschaut. Es parkten nur zwei Autos
vor der Brücke, also nach der Gerhard-Eisler-Straße zur Brücke hin auf der
rechten Seite. Dort ist das Parken erlaubt. Die Situation wird weiter
beobachtet und wir stehen diesbezüglich auch in Kontakt mit der Unteren
Verkehrsbehörde dahingehend, dass, falls es nicht geht, dort in den
Sommermonaten ein Parkverbot erlassen, denn der Verkehrsfluss auf dem
Thomas-Müntzer-Damm muss gesichert sein. Im Juni findet eine
Anwohnerversammlung statt und es gibt auch ein Konzept über die Erweiterung des
Parkplatzangebotes an der Rammrathbrücke, was in den Jahren 2017-2018
realisiert werden soll.
Zu 2.
Die Autobahnbrücke kann passiert werden. Es gibt ein Gutachten zur
Friedhofsbahnbrücke. Das liegt der Deutschen Bahn vor und sieht erheblichen
Instandhaltungsbedarf als Sicherungsmaßnahme für die Brücke vor, selbst wenn
sie so bleibt. Die Gemeinden Stahnsdorf und Kleinmachnow haben die Übernahme
der Brücke und damit die Übernahme der Kosten, die mit einer Sanierungsmaßnahme
verbunden sind, abgelehnt. Im Kaufvertrag mit der Deutschen Bahn, der zurzeit
erarbeitet wird, soll Folgendes geregelt sein: Für die 27.000 m² zahlt die
Gemeinde einen Kaufpreis von 1,00 Euro. Die Bahn verpflichtet sich, bis 2019
die Brücke zu beseitigen. Die Gemeinde wird die Widerlager soweit sichern, dass
sie keine Gefährdung darstellen. Eine Nutzung als Fußgänger- und Radfahrbrücke
ist auf Grund des immensen Kostenaufwandes nicht sinnvoll. Selbst wenn
Kleinmachnow es wollte, die Deutsche Bahn will es nicht und die Gemeinde
Stahnsdorf auch nicht. Es gibt noch die alte Autobahnbrücke, die man sehr gut
benutzen kann.