1.             Herr Schmidt, Brunnenweg 5

1.1          Als das Thema Ringwegsiedlung das letzte Mal behandelt wurde, stellte, ich glaube es war Frau Scheib, die Frage, wie viele Einwohner vom Verlust des Wohnrechts getroffen sind. Das konnte beim letzten Mal nicht eindeutig beantwortet werden. Nun sind die Daten öffentlich und wir wissen, dass es sieben Haushalte sind, die ihren Wohnsitz aufgeben und sich eine neue Wohnung suchen müssen. In der Vergangenheit wurde immer wieder beteuert, dass für diese Betroffenen eine Lösung gefunden werden soll. Es handelt sich dabei überwiegend um Senioren, die über 80 Jahre alt sind. Eine Person wohnt seit 1931 ununterbrochen in ihrem Haus in der Siedlung. Wir haben uns die einzelnen sieben Fälle mal angeschaut. Als Ergebnis haben wir den meisten von Ihnen eine kleine Unterlage auf den Tisch gelegt. Ich bitte Sie, sich das anzusehen und sich Ihr eigenes Bild zu machen. Ich glaube, Sie werden sehr erstaunt sein. Bitte versetzen Sie sich in die Lage dieser Menschen. Einige der Betroffenen haben sich auch auf die schriftlichen Zusagen der Gemeinde verlassen, haben dann gebaut und investiert und müssen jetzt raus. Wollen die Gemeindevertreter den Menschen wirklich zumuten, in ein Klageverfahren zu gehen oder ob man da nicht eine bessere Lösung finden kann? Sie sind unsere Gemeindevertreter und wir würden Sie bitten, sich auch für diese Menschen einzusetzen. Die Frage an die Verwaltung ist: Was werden Sie für die Menschen tun, die nun ihr Wohnrecht verlieren werden?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Grundsätzlich kann ich dazu sagen, dass wir uns im Auslegungsverfahren befinden und wir zugesagt haben, dass wir während des Verfahrens nach der Auslegung versuchen werden, mit dem Landkreis eine Regelung zu finden. Ziel dieser Regelung ist, dass die Betroffenen solange sie leben dort wohnen können, ohne dass das Planungsrecht beeinträchtigt wird. Das ist die Zielstellung der Gemeinde und das heißt, falls sie dann da mal nicht mehr wohnen, weil sie entweder ausziehen, ins Altersheim gehen oder versterben, dass dann der B-Plan in Kraft tritt.

 

 

Herr Schubert, Vorsitzender des Bauausschusses

Es wurde sehr genau geschaut und alle Bürger der Ringweg-Siedlung sind aufgefordert worden, entsprechende Unterlagen einzureichen. Alle Bürger, die eine amtliche Bestätigung zu Reichs- oder DDR-Zeiten erhalten haben, dass sie dort wohnen dürfen, sollen ein Dauerwohnrecht bekommen. Das Problem ist, dass die Meisten solche Bescheinigungen nicht haben. Diese Bürger bekommen kein Dauerwohnrecht. Das bedeutet, planungsrechtlich wird es auch kein Wohnbauland sein. Der Bürgermeister und die Gemeindevertretung werden sich aber dafür einsetzen, dass der Landkreis keine Benutzungsuntersagung vollstreckt, solange Diejenigen, die dort schon seit langer Zeit wohnen, dort noch wohnen. Das heißt, es wird niemand ausziehen müssen. Das kommunizieren wir aber in allen öffentlichen Anhörungen. Ich muss jetzt mal sagen, dass ich den Eindruck hab, dass es nicht zur Kenntnis genommen wird, um hier ein bisschen Stimmung zu machen.

 

 

Herr Schramm, Fraktion Die LINKE./PIRATEN

Zum Verfahren an sich ist genug gesagt worden und auch zu unserer Ablehnung des angeschobenen Verfahrens. Meine Frage bezieht sich jetzt darauf, wie diese Regelung mit der Kreisverwaltung aussehen soll. Wie soll dort Rechtssicherheit geschaffen werden? Sollen es auch Hauptwohnsitze sein oder nur Nebenwohnsitze?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Herr Schramm, Herr Schubert hat es gesagt. Es soll geregelt werden, dass die wirklich Betroffenen vom Landkreis ein Schreiben erhalten, dass, solange sie dort wohnen keine Benutzungsuntersagung gemacht wird. Natürlich muss die Zielstellung, die die Gemeinde verfolgt dann auch sein, dass sie auch vom Erstwohnsitz da gemeldet bleiben können. In Vorgesprächen ist angedeutet worden, dass man sich eine solche Regelung vorstellen kann.

 

 

2.             Herr Otten, Ringweg 22

2.1       Warum entzieht die Gemeinde mir das Wohnrecht und warum schaut die Gemeinde nicht in die Unterlagen, die sie im eigenen Archiv hat? Ich habe mich mal darum gekümmert. Es gibt Unterlagen von der Gemeinde aus der DDR, wo Umbauten am Haus vorgenommen wurden. Da steht „Wohnhaus“ drüber. Ich zahle Grundstückssteuer und auf dem Finanzbescheid steht immer „Wohneigentum“ oder „Einfamilienhaus“. Insofern habe ich einige Unterlagen, die ganz eindeutig beweisen, dass ich in diesem Haus wohnen darf. Es wurde mal als Sommerhaus gebaut, aber seit 50 Jahren ist es kein Sommerhaus mehr. In der DDR hat eine fünfköpfige Familie dort gewohnt und ich bin danach eingezogen. Seit 2013 wohne ich da. Jetzt fällt Ihnen so etwas ein?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Herr Otten, den vorherigen Ausführungen gibt es nichts hinzuzufügen. Die Gemeinde hat einen Aufstellungsbeschluss für dieses Gelände aufgestellt, um das, was bisher Außenbereich war, rechtlich abzusichern. Sie haben gesagt, dass Sie seit 2013 dort wohnen. Wir werden uns natürlich auch Ihren Fall anschauen. Ob Sie unter das Schutzinteresse fallen, kann ich nicht sagen. Grundsätzlich ist es ein Beschluss der Gemeindevertretung gewesen, dieses im Außenbereich zu regeln. Seit 1991 ist von der Gemeindevertretung immer mitgeteilt worden, dass dieses Gebiet nicht zu Wohnbauland werden soll. Wir werden uns aber Ihren Fall auch ansehen. Im Auslegungsverfahren werden wir dazu noch einmal Stellung nehmen, aber insgesamt kann ich meinen vorherigen Ausführungen nichts hinzufügen.

 

 

Herr Schubert, Vorsitzender des Bauausschusses

Wenn ich das richtig verstanden habe, sind Sie erst nach der Wiedervereinigung dorthin gezogen. Wen wir schützen sind die DDR-Bürger und die Bürger, die schon zu Reichszeiten dort gewohnt und irgendwelche Unterlagen haben, nach denen sie ausgehen durften, dass sie dort wohnen dürfen. Eigentlich hat man nur ein Wohnrecht, wenn man eine Baugenehmigung für ein Wohnhaus hat. Die haben Sie aber nicht, sonst hätten Sie dieses Problem nicht. Es gibt Fälle, da hat jemand vor dem Krieg ein Wochenendhaus gebaut und dann immer wieder neue Baugenehmigungen zur Erweiterung bekommen. Da stand dann auch mal „zu Wohnzwecken“ drauf, aber insgesamt ergibt das keine Baugenehmigung. Es wurde immer gesagt, wer nach der Wende hinzugezogen ist, der bekommt diesen Vertrauensschutz nicht. Nach der Wende herrschte ein rechtsstaatliches Verfahren. Da galten Gesetze und ein Gesetzesvollzug, der so auf diese Weise in der DDR nicht gegeben war. Es wird Ihnen kein Wohnrecht entzogen; Sie haben überhaupt kein Wohnrecht. Ein Wohnrecht hat man, wenn man eine Baugenehmigung hat. Das ist nun mal so im Baurecht der Bundesrepublik Deutschland, welches seit der Wiedervereinigung gilt und weswegen wir die DDR-Bürger privilegieren. Aber alle die nach der Wende dorthin gezogen sind, die unterliegen dem westdeutschen Baurecht in voller Härte. 

 

 

Frau Storch, Fraktion BIK

Ich möchte noch einmal auf den von Herrn Schramm angesprochenen Punkt zurückkommen, die angestrebte Regelung mit dem Landkreis, dass der Vollzug der Nutzungsuntersagung ausgesetzt wird, für die Zeit wie die betroffenen Begünstigten dort wohnen. Ich bin ganz schockiert, weil ich dachte, diese Regelung gibt es schon. Jetzt höre ich, dass diese Regelung erst angestrebt werden soll. Herr Bürgermeister, ich würde es sehr begrüßen, wenn zu Gunsten der Bewohner diese Einigung mit dem Landkreis, die es ja an anderen Orten auch schon gegeben hat, so schnell wie möglich fixiert und dem B-Planentwurf beigefügt oder den Betroffenen persönlich zugestellt wird, um dieser Rechtsunsicherheit und den immer wieder wiederholten falschen Behauptungen den Boden zu entziehen. Das sind Gerüchte, die sich verstärken, das kann vermieden werden durch eine zügige Regelung.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Frau Storch, ich bin überrascht, dass Sie das heute das erste Mal so richtig mitkriegen. Der Landkreis hat mir mitgeteilt, dass er als allererstes die Meinungsäußerung der Gemeindevertretung über die Fassung eines Aufstellungsbeschlusses und die Auslegung dieses Aufstellungsbeschlusses sehen wollte, um erst danach zu reden. Zwischen 2009 und 2015 haben wir in ungefähr sechs unterschiedlichen Varianten darüber gesprochen und der Landkreis hat ja darauf gedrängt, weil er sonst angedroht hat, im gesamten Gebiet, das früher Außenbereich war, Nutzungsuntersagungen aussprechen. Wenn wir das Auslegungsverfahren abgeschlossen haben, werden wir mit dem Landkreis dahingehend über die dann wirklich Betroffenen, sprechen. Sie können ganz sicher sein, dass die gesamte Gemeindevertretung einschließlich des Bürgermeisters sich in diesem Fall für die Belange der Betroffenen einsetzen wird. Das haben wir immer gesagt und ich wiederhole es an dieser Stelle noch einmal. Da es ins Protokoll aufgenommen wird, hoffe ich, es nicht noch einmal wiederholen muss. Es hat keiner ein Interesse daran, jemanden, der seit 1988 dort wohnt und möglicherweise auch den Erstwohnsitz hat, zu vertreiben. Die Gemeinde hat davon keinen Vorteil. Ich werde mich, so wie alle 28 Gemeindevertreter auch, für eine positive Einzelfallregelung einsetzen.

 

 

Herr Singer, Fraktion Die LINKE./PIRATEN

Für die Betroffenen sind die Zeitläufe sehr wichtig. Wann ist Ende der Auslegung? Wann können wir den nächsten Schritt angehen?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Eine genaue Einschätzung kann ich im Moment nicht geben. Die Auslegung läuft noch, aber ich kann sicher sagen, dass es nicht am 20. Juli 2016 sein wird. Bis dahin ist es nicht zu schaffen. Ich denke, dass es in der zweiten Jahreshälfte sein wird. Aber zu Ihrer Beruhigung, vor Beschlussfassung über den B-Plan wird die Regelung, die wir mit dem Landkreis festsetzen, erarbeitet sein.

 

 

Herr Nieter, Fraktion CDU/FDP

Herr Bürgermeister, ich begrüße sehr, dass in Aussicht steht, dass mit dem Landkreis eine verträgliche Regelung für die betroffenen Menschen gefunden werden soll. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass ein Bebauungsplan, wenn er einmal beschlossen und genehmigt ist, sich nicht selbst vollzieht, sondern eine Nutzungsuntersagung, die hier in den Raum gestellt wurde, der erste Akt wäre, den der Landkreis machen müsste, um überhaupt etwas vollziehen zu können. Besser wäre, eine mögliche Nutzungsuntersagung hinauszuschieben, nicht zu erlassen. Ich bitte, dies zu prüfen.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Wir werden das so machen, wie Sie gesagt haben. Es wird eine Vereinbarung mit dem Landkreis geben, die skizziert, wie dann vorgegangen wird und welche Fälle davon betroffen sind. Die wird dem B-Plan-Beschluss beigefügt sein. Ganz klar sage ich hier, die Entscheidung wird personenbezogen, nicht grundstücksbezogen sein. Sie ist nicht verhandelbar und kann auch nicht weitergegeben werden. Sie dient dem Schutz der aktuell davon betroffenen Bewohner.

 

 

3.             Frau Vosskühler, Erlenweg 29a

3.1       Ich habe zwei Fragen zum Tagesordnungspunkt 7. Die Kosten für den Ankauf und die Renovierung der Auferstehungskirche sind bekannt. Soweit ich weiß, haben Sie, Herr Grubert, aber die Folgekosten der Investition bisher nicht dargelegt. Es fehlt an Vergleichen. Es ist also die wirtschaftlichste Lösung für Ihr Museumsvorhaben bisher gar nicht ermittelt, d. h. dass dem § 16 Absatz 1 der Kommunalen Haushaltsverordnung nicht genüge getan ist. Das ist doch ein Mangel. Müsste man die Abstimmung heute nicht vertagen, bis die Folgekosten und die wirtschaftlichste Lösung für das Museumsvorhaben vorliegen?

3.2       Mit dem Ankauf wird doch eine einzelne konfessionelle Gemeinschaft, eine evangelische Kirchengemeinde, herausgehoben und in hohem Ausmaß mit staatlichen Hilfen unterstützt. Die Nutzung für ein Museum, so wie Sie es sich vorstellen, Herr Grubert, scheint mir nur eine Verschleierung dieser Unterstützung zu sein. Sind hier wirklich die kommunalen Aufgaben, die wir zu Hauf in Kleinmachnow haben, richtig und verantwortungsvoll gewichtet? Wird wirklich verantwortlich mit den Steuergeldern umgegangen, wenn Sie diese Riesensumme für diesen Ankauf planen? Vielleicht teilen ja einige der Gemeindevertreter mein äußerstes Unwohlsein bei diesem ganzen Vorhaben.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Zu 1.

Danke für die Anfragen. Ich kann wie folgt dazu Stellung nehmen. Unter TOP 7.1 wird der Ankauf der Auferstehungskirche, des Grundstückes „Jägerstieg 2“ mit Grund und Gebäude, behandelt. Mit der heutigen Entscheidung reden wir noch nicht über die zukünftige Nutzung. Der Ankauf von Grund und Boden ist, so wie wir ihn heute beschließen, möglich, auch mit den im Raume stehenden ersten Sanierungskosten für die ersten zehn Jahre. Der Preis für den Ankauf liegt bei 750.000,00 Euro. Die Sanierungskosten, die in den ersten Jahren aufgebracht werden müssen um das Haus zu sichern und behindertengerecht zu machen, sind auf ca. 1,2 Mio. Euro eingeschätzt worden. Heute reden wir aber über einen Ankauf und nicht über ein Konzept. Es ist so, dass der Bürgermeister und auch viele Mitglieder der Gemeindevertretung davon ausgehen, dass dieses Konzept zur Sicherung des Grund und Bodens zum Ankauf der Auferstehungskirche ein gangbarer Weg ist.

 

Zu 2.

Viele Gemeindevertreter und der Bürgermeister gehen davon aus, dass es ein ganz normales Geschäft ist. Es wird keine Konfessionsgemeinde bevorzugt; es ist der Ankauf eines Grundstückes für die Gemeinde Kleinmachnow zur zukünftigen Nutzung. Mir ist bekannt, dass es immer wieder heißt, die Kirche würde mit dem Kaufpreis in der Gestalt subventioniert werden, dass es ihr dann möglich ist, die neue Kirche zu bauen. Das dürfte nicht der Fall sein, da mir bekannt ist, dass es auch andere Interessenten gäbe, die diesen Preis aufrufen wollen und die Kirche damit den gleichen Verkaufserlös erzielen wird, wenn sie es an einen Dritten verkauft. Damit kann es keine Bevorzugung sein. Hinsichtlich des Verkehrswertes haben wir es auch untersuchen lassen und er rechtfertigt einen Ankauf. Ich freue mich über Ihre Meinungsäußerung, bin aber in diesem Fall anderer Meinung.

 

 

4.             Frau Winde, im Hagen 15d

4.1        Ich habe zwei Fragen zum Grundstück „Zehlendorfer Damm 71-73“, altes Seemannsheim. Vor zwei Jahren habe ich schon einmal Anfragen dazu gestellt, weil auf dem Grundstück umfangreiche Baumfällungen vorgenommen wurden. Sie haben daraufhin ein Papier an die Gemeindevertreter und auch die Anlieger, zu denen ich gehöre, verteilt und die Sachlage dargestellt. Unter anderem, dass der Eigentümer von Haus 3, welches der Neubau an der Straße ist, Ersatzpflanzungen auf einer Fläche W1 vorzunehmen hat. Die Eigentümer sind gerade mit der Herrichtung der Außenanlagen zu Gange. Deshalb frage ich: Wie ist der Status Quo zu den Ersatzpflanzungen? Sie hatten ja zugesichert hatte, die ganzen Vorhaben zu begleiten und zu prüfen.

4.2        Soweit ich weiß, handelt es sich dort um zwei Eigentümer, Haus 3 ist ein Eigentümer und Haus 1 und 2 ist ein anderer Eigentümer, der aber in diesem Papier nicht erwähnt wird. Soweit ich weiß, hat der Eigentümer der Häuser 1 und 2 auch mitunter Fällungen vorgenommen, die nicht genehmigt waren. Wie ist es dort um die Ersatzpflanzungen bestellt?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Es ist richtig, dass das Bauvorhaben begleitet wird und dass Ersatzpflanzungen vorgenommen werden. Ich bin leider nicht darauf vorbereitet Ihnen sagen zu können, wann die Frist für die Nachpflanzungen abgelaufen ist.

Die Fragen werden bis zur Sitzung der Gemeindevertretung am 30. Juni 2016 schriftlich beantwortet.

 

 

5.             Herr Dr. Mueller, An der Stammbahn 181

5.1       In der Klausenerstraße 22, das ist das Grundstück, wo die Villa von Vogelstein ist, befindet sich eine Grabstätte. Mir ist bekannt geworden, dass der Eigentümer Absichten hat, diese Grabstätte zu liquidieren. Die Grabstätte gehört zu den Gedenkstätten, die in unserem brauen Flyer aufgeführt sind. Hat die Gemeinde vor, dieses Grundstück oder diesen Sachverhalt zu einem Denkmal zu entwickeln oder einen Bestandsschutz zu erreichen, weil es für mich eine gewisse Gefahr für unsere Erinnerungskultur darstellt, wenn der Eigentümer das Grabmal dort entfernen will.

5.2       Der Heimatverein ist schon seit Jahren mit dem Bürgermeister und der Verwaltung im Gespräch über seine Raumnot. Ich frage, auch gerade in Verbindung mit dem Jägerstieg 2 und dem Kulturkonzept des Bürgermeisters, welche Vorstellungen haben die Fraktionen, damit der Heimatverein von seiner räumlichen Enge befreit wird, dass er eine bessere räumliche Ausstattung bekommt? Wie ist die Meinung der Fraktionen? In welchem Zeitrahmen glauben die Fraktionen, dass die Probleme des Heimatvereins gelöst werden können?

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Zu 1.

Mir ist zum Grundstück „Klausenerstraße 22“ nichts bekannt. Im Hause ist auch nichts bekannt, dass eine Beseitigung der Grabstätte angedacht ist. Ansonsten stimme ich Ihren Ausführungen zu und werde versuchen, in Abstimmung mit dem UVO-Ausschuss, vielleicht auch mit dem KuSo-Ausschuss, Regelungen zu treffen, um die Grabstätte zu erhalten.

 

 

Zu 2.

 

Herr Nieter, Fraktion CDU/FDP

Die Wünsche und Nöte des Heimatvereins, die Sie hier geschildert haben, Herr Dr. Mueller, sind unserer Fraktion und auch den anderen Fraktionen bekannt. Die Tatsache, dass seinerzeit bei der Behandlung der Karl-Marx-Straße 117 die Gemeindevertretung anders als die Vorlage entschieden hat, hing ja nicht damit zusammen, dass man dem Heimatverein böses gewollt hätte, sondern, dass es als nicht ausreichend erachtet wurde, dieses Gebäude für die Zwecke des Heimatvereins herzurichten. Meine Wahrnehmung aus der Fraktion, der ich angehöre, ist, dass ein sehr großes Wohlwollen dafür da ist, dass der Heimatverein endlich Platz, Raum und Möglichkeiten bekommt, sein Archiv zu erhalten, weiter zu pflegen und in Ausstellungen oder ähnlichem zu zeigen und zu bewahren. Das ist ein ganz wichtiges Anliegen und dazu stehen wir.

 

 

Frau Sahlmann, Fraktion B 90/Grüne

Ich glaube, dass es schwierig ist, in dieser Runde mit allen Fraktionen zu diskutieren, möchte aber gerne unsere mehrheitliche Meinung der Fraktion wiedergeben. Wir haben uns schon lange ausgetauscht sowohl mit dem Heimatverein als auch mit der Initiative für ein Museum. Uns liegt auch eine Untersuchung von Herrn Dr. Hirte vor, der ein Konzept für ein Heimatmuseum entwickelt und mehrere Ort untersucht hat. Dabei wurde das Gebäude in der Karl-Marx-Straße 117 bevorzugt. Das ist auch der Ort, wo wir denken, dass man dort das Konzept gut entwickeln könnte. Wie Sie wissen, ist der Prozess noch lange nicht abgeschlossen. Insofern müssen wir das noch weiter begleiten. Es gibt einen Antrag von Gemeindevertretern verschiedener Fraktionen, der auch die Karl-Marx-Straße 117 entwickeln möchte. Aus diesem Grund kam der Vorschlag zur Tagesordnung, diesen Antrag vorzuziehen. Leider wurde das mehrheitlich abgelehnt. Aber ich denke, das ist alles noch im Prozess und ein Museum ist sicher angebracht und der Heimatverein sollte dort in der Nähe auch seinen Platz haben. Die Möglichkeit mehr Platz für den Heimatverein zu bekommen, unterstützen wir auf jeden Fall.

 

 

Herr Warnick, Vorsitzender der Fraktion Die LINKE./PIRATEN

Unsere Fraktion ist sich ganz klar darin einig, dass die bisherigen Räumlichkeiten für den Heimatverein auf keinen Fall ausreichen. Seit 22 Jahren bin ich Mitglied im Förderverein für die Seniorenfreizeitstätte „Toni Stemmler“ und weiß, wie beengt die Situation dort und beim Heimatverein ist. Für beide reichen diese Räumlichkeiten auf keinen Fall aus. Der Heimatverein braucht wesentlich bessere Arbeitsbedingungen. Man muss aber trennen zwischen dem Heimatverein, den es schon seit langem hier gibt und der kürzlich entstandenen Museumsinitiative. Einige werfen das leider immer zusammen in einen Topf. Da geht es a) grundsätzlich um völlig andere Vorstellungen und b) handelt es sich um ganz andere Personen. Das wird leider zu sehr verknüpft. Es wurde auch in Ausschuss-Sitzungen kolportiert, dass der Heimatverein hier eine klare Direktive hat, Karl-Marx-Straße 117. Dem ist bei weitem nicht so. Herr Bültermann und ich waren heute beim Vorstand und haben uns noch einmal informiert. Der Vorstand hat mehrheitlich klar gesagt, dass die Karl-Marx-Straße 117 zu klein ist. Es wurden dazu leider völlig falsche Aussagen getroffen, die ich so nicht widerlegen konnte, aber der Heimatverein kann dieses natürlich tun und sollte es auch tun. Er sollte dazu viel offener reden. In unserer Fraktion sind wir uns aber nicht einig darüber, wo man hingehen könnte. Herr Singer ist für die Karl-Marx-Straße 117, Herr Kreemke ist für den Bauhof, Herr Schramm und ich sind für eine Nutzung in der Kirche. Nach wie vor werde ich mich dafür einsetzen, dass der Heimatverein in die Kirche geht, da die Räumlichkeiten am geeignetsten sind. Mit dem Bürgermeister und Frau Brammer habe ich mir noch einmal das Gebäude in der Karl-Marx-Straße angeschaut. Jeder Raum wurde intensiv angesehen. Das Gebäude ist für meine Begriffe nicht geeignet und die Kosten wären viel zu hoch. Ich bin der Meinung, wir haben Fehler gemacht. Eine Diskussion über einen möglichen Standort hätte man schon viel früher führen müssen.

 

 

Herr Bültermann, Vorsitzender der Fraktion SPD/PRO

Viele Argumente sind schon in der freien Diskussion erwähnt worden. Die Fraktionsgemeinschaft SPD/PRO wird mehrheitlich dem Ankauf der Auferstehungskirche zustimmen und wird sich auch entsprechend verhalten zum Antrag, der sich dann später mit der Karl-Marx-Straße 117 intensiv befasst. Herr Warnick hat sehr treffende Argumente gebracht, die etwas über die Lebenszeit des Heimatvereins und der Museumsinitiative aussagen. Uns geht es darum, dass mittel- und langfristig die Wahrung der Kleinmachnower Geschichte sowohl in Sammlungen als auch in Ausstellungen in unserem Ort ausreichend und angemessen untergebracht wird. Wir können uns vorstellen, dass die Auferstehungskirche mit den Räumlichkeiten im Wohnbereich eine angemessene Unterbringung wäre, aber wir sind natürlich auch offen für alle anderen Standorte außer der Karl-Marx-Straße 117, die dann später in der Diskussion nach Vorlage einer Konzeption der von uns bestellten Kuratorin zu betrachten sind. Ich bin ebenfalls der Meinung, dass diese Diskussion auch die Fragestellung im Vorfeld unnötigen Druck auf eine Entscheidung ausübt, die eigentlich in den Fraktionen schon gefallen ist. Ab September diskutieren wir, so würde ich nachher den Antrag stellen wollen, über die Nutzung von in Frage kommenden Immobilien intensiver. Der Heimatverein muss größere Räume bekommen.

 

 

Herr Templin, Vorsitzender der Fraktion BIK

Zur ersten Frage von Herrn Dr. Mueller: Im Konzept zum Erinnerung von Denkmalen in der Gemeinde Kleinmachnow ist die Grabstelle, nämlich insbesondere der Sockel der da drauf steht, der ist in diese Liste aufgenommen worden. In der Liste steht drin, dass für den Erhalt der Eigentümer zuständig ist. Das heißt, er muss ihn erhalten. Die Erhaltung obliegt dann dem Eigentümer und der ist nach dieser Liste nicht die Gemeinde Kleinmachnow. Wenn Sie jetzt Anwohner von Klein Moskau wären und ich wäre Herr Schubert, beides ist natürlich nicht der Fall, dann würde ich sagen, die Unterstützung des Heimatvereins gehört nicht zu den pflichtigen Aufgaben der Gemeinde, sondern zu den freiwilligen Fördermaßnahmen. Demzufolge ist das Ansinnen, was der Heimatverein immer wieder und auch berechtigterweise stellt, dass er einen Ort außerhalb von Toni-Stemmler finden will, bei dem er seine monatlichen Zusammenkünfte machen kann, natürlich auch in unserem Sinne, dass dafür eine Lösung gefunden wird. Gleichzeitig hat der Heimatverein, das ist häufig erwähnt worden, einen großen Bedarf insbesondere an Lagerplatz für die zahlreichen und umfänglichen Archivmaterialien. Was dafür in Frage käme, da gäbe es verschiedene Varianten. Auch die Gemeinde selber hat ein Archiv. Die Gemeindevertretung hat beschlossen, und das ist noch gar nicht so lange her, dass das Meiereifeld 33, eine Fläche von 2.374 m², mit einem Gebäude mit zahlreichen Bau-, Umbau- und sogar Abriss- und Neubaumöglichkeiten insbesondere für die Vereinsnutzung hier im Ort vorzusehen. Also Sie sehen, die Gemeinde war schon tätig, um Entsprechendes zu schaffen. Es wäre nur gut, wenn sie sich auch mal daran erinnern würde.

 

 

Frau Brammer, fraktionslose Gemeindevertreterin

Ehrlich gesagt, stehe ich in ganz entsetzlichen Entscheidungsnöten. Der Heimatverein braucht unbestritten viel größere Räume. Die Museumsinitiative bzw. das vorgesehene Heimatmuseum brauchen auch Räume. Wie Herr Warnick schon angedeutet hat, habe ich mir gestern die Karl-Marx-Straße 117 angeschaut. Für zwei so Platz brauchende Initiativen, einmal für den Heimatverein, der schon jetzt sehr viele Sachen angesammelt hat und nicht mehr weiß, wie alles untergebraucht werden soll und für das Museum,  dass meines Erachtens mindestens genau so viel Platz benötigt. Ich allein habe ja schon mindestens zwei Kisten, die mir Bürger gegeben haben. Ich frage mich, wenn wir die Karl-Marx-Straße 117 mal zur Seite legen, wenn wir die Kirche sehen; es müsste für beide Initiativen Räume geben, in denen sie nicht nur sich treffen können, sondern auch feste Räume, in denen sie lagern und ein Archiv aufbauen können. Ich weiß nicht, ob wir das nicht alles etwas überstürzen.

 

 

6.             Frau Behm, An der Stammbahn 181

6.1        Verschiedentlich habe ich schon nach dem Stand der Umsetzung eines Sanierungskonzeptes der Anlagen rund um den Düppelteich gefragt. Die Wege müssen dort dringend so hergestellt werden, dass man sie gut und gefahrenfrei mit Kinderwagen und mit Rollstühlen befahren kann. Können Sie dafür einen Zeithorizont nennen?

6.2        Vor ca. zwei Monaten hat der Bürgermeister einen Vorschlag für ein Kulturstandortekonzept an die Gemeindevertretung und die Öffentlichkeit gegeben. Verschiedentlich bin ich von Personen, denen das zur Kenntnis gelangt ist und die großes Interesse an den Vorschlägen des Bürgermeisters signalisieren, angesprochen worden. Planen Sie, Herr Bürgermeister, dazu einen öffentlichen Diskussionsprozess, bevor die Gemeindevertretung eine Entscheidung trifft? Ich glaube, das wäre eine ganz tolle Sache und unserer mitarbeitsfreudigen Bevölkerung sehr angemessen.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Zu 1.

Zur Sanierung des Düppelteiches und zur Wegesanierung gibt es eine Beschlusslage aus dem vergangenen Jahr. Dazu muss ein Konzept erarbeitet werden. Die Mittel wurden durch die Gemeinde zur Verfügung gestellt. Der Zeithorizont für die Arbeiten beläuft sich auf Anfang bis Mitte 2017. Leider geht es nicht schneller.

 

Zu 2.

Ich halte es für eine sehr gute Idee und freue mich, dass sie aus der Bevölkerung kommt. Man könnte durchaus einen Aufruf zur Diskussion über das von mir vorgestellte Grundstückskonzept mit einer gewissen Zielrichtung über Kultur in Kleinmachnow und das Band der grünen Kultur starten. Ich werde die Idee aufgreifen, besprechen und sicherlich in den Ausschüssen vorstellen, dass mit interessierten Bürgern eine Gesprächsrunde durchgeführt wird.

 

 

7.             Herr Grützmann, Im Dickicht 24

7.1       Herr Tauscher, ich hatte angekündigt, dass ich zwei Fragen an Sie stellen werde. Hintergrund ist der, dass mir der Herr Bürgermeister die Fragen oft nicht hinreichend beantwortet hat. Mit der letzten schriftlichen Beantwortung bin ich überhaupt nicht einverstanden. Deshalb muss ich jetzt Sie, als Vorsitzenden der Gemeindevertretung, fragen. Es geht um die Rechtsbeugung, die seinerzeit bei Bürgermeister Blasig angefangen wurde und nun in der sechs- oder siebenjährigen Amtszeit von Herrn Bürgermeister Grubert fortgeführt wird. Es geht also um die Rechtsbeugung, nicht unbedingt in erster Hinsicht um das Parken in der Sommerfeldsiedlung, sondern um das Verfahren, wie mit den Nöten der Bürger überhaupt umgegangen wird. Der Herr  Bürgermeister schreibt, die Sache wäre kompliziert und aus diesem Grund würde die Verwaltung weiter nach dem Opportunitätsprinzip entscheiden. Nun müsste der Herr Bürgermeister wissen aus dem Verwaltungsrecht, dass es dort dieses Prinzip überhaupt nicht gibt und nicht geben kann. Dort ist nach Recht zu entscheiden und nicht danach, was opportun ist, was in der Bevölkerung gedacht wird. Es kann auch keine so unterschiedlichen Interessenlagen geben, wenn es um das Verkehrsrecht geht. Drastisch dargestellt, einer verursacht tatsächlich einen Unfall und der nächste sagt, ich war es nicht oder dergleichen. Man kann doch nicht danach entscheiden, wer mehr schuld hat oder danach, dass der Eine gar keine Schuld haben will, sondern man muss nach Recht und Gesetz entscheiden. Herr Tauscher, was halten Sie von diesem Opportunitätsprinzip?

7.2       Meine zweite Frage betrifft das Schnellverfahren zum Kauf der Auferstehungskirche. Ich bin der Meinung, dass das alles mit einer heißen Nadel gestrickt wurde. Die CDU hatte ja den Antrag gestellt, dass der Bürgermeister darüber nachdenken möchte und das Ergebnis ist meiner Meinung nach deshalb noch nicht fertig, weil, wie der Bürgermeister ja selbst sagt, noch kein Konzept dafür vorliegt. In der Unterlage steht, dass dieses Gebäude vertragsfrei übergeben werden kann und muss. Das ist nicht zu verstehen. Herr Tauscher, Sie als Mitglied einer christlichen Kirche, müssten doch auch sehr hellhörig geworden sein, dass man überhaupt eine Kirche mit dieser Vergangenheit entwidmet, denn da hat ja in der NS-Zeit wirklich historisch was stattgefunden und vor der Wende auch. Damit verbietet sich das meiner Meinung nach. Herr Tauscher, warum ist das bisher nicht aufgefallen?

 

 

Herr Tauscher, Vorsitzender der Gemeindevertretung

Zu 1.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie erleben jetzt eine recht schwierige Situation und wissen eigentlich überhaupt nicht, wovon jetzt die Rede ist. Herr Grützmann hat eine Frage an den Bürgermeister gerichtet und hat vom Bürgermeister eine Antwort bekommen. In dieser Antwort wird darauf Bezug genommen, dass sich auch der Ausschuss für Umwelt, Ordnung und Verkehr wiederholt mit der Problematik beschäftigt hat und jetzt aktuell mit der Thematik befasst ist durch Vorarbeit aus der Verwaltung. Herr Grützmann ist damit nicht einverstanden. Ich habe ihm gesagt, dass es sinnvoll ist, dass wir unter Einbeziehung der Anwohner und aller Belange, die damit verbunden sind, Lösungen zu finden. Ich würde jetzt keine spitzfindige Diskussion über das Opportunitätsprinzip hier durchführen wollen. Wir sind nicht in einem Seminar, sondern in einer Fragestunde. Ich bin der Meinung, Sie haben eine Antwort bekommen; Sie haben von mir verlangt, dass ich diese Antwort an alle Gemeindevertreter verschicke, das ist nicht mein Amt. Sie haben als Bürger den Bürgermeister gefragt und Sie haben eine Antwort bekommen. Ich erkläre hiermit, dass der inhaltliche Duktus dieser Antwort von mir mit getragen wird. Da wir gerade mit diesem Thema sehr befasst sind, halte ich es auch für sinnvoll, wenn Sie Ihre Gedanken als betroffener Bürger in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten mitteilen. Dazu können Sie sich an die Vorsitzende des Ausschusses wenden und um Rederecht nachsuchen. Wir können nicht jede einzelne Antwort der Verwaltung zum Gegenstand weiterer Erörterungen machen. Wenn Sie den Bogen soweit spannen, dass Sie die Wahlperiode des früheren Bürgermeisters mit einbeziehen und grundsätzlich die Rechtsbeugung hier postulieren, das können wir hier nicht klären. Das müsste dann gegebenenfalls die Kommunalaufsicht entscheiden. Insofern sehe ich das Thema für mich als geklärt an. 

 

Zu 2.

Sie können sich sicher vorstellen, dass ich in vielfältiger Hinsicht wach und aufmerksam die Vorgänge in Kleinmachnow verfolge. Nicht nur die gemeinsamen Bemühungen und Kontakte in der Zeit vor 1990 zwischen der evangelischen und katholischen Kirchengemeinde hier im Ort und diese Zusammenarbeit betrachte ich als sehr positiv und zukunftsweisend. Das können Sie z. B. auch an den Stolper-Steinen sehen. Aber wissen Sie, Sie können mit einer Entscheidung nicht einverstanden sein, das können Sie sagen. Die Frage aber jetzt, ob wir etwas zu schnell auf den Weg gebracht haben, kann man nur so beantworten, dass für heute eine Beschlusslage vorbereitet wurde. Die Gemeindevertretung wird im entsprechenden Tagesordnungspunkt sicherlich noch zur Sache diskutieren und eine Entscheidung fällen. Was die weiteren Schritte sind, ist schon dargestellt worden. Sie können damit einverstanden sein oder auch nicht. Fakt ist, dass nicht im Rahmen der Einwohnerfragestunde jetzt nicht alle weiteren Gesichtspunkte betrachtet werden können. Sie haben Ihr Unbehagen zum Ausdruck gebracht und es wird sicherlich auch bei der einen oder anderen Diskussion eine Rolle spielen, denke ich. Ich bedanke mich für Ihre Fragestellungen.

 

 

Nachfrage von Herrn Grützmann:

Ich hatte ja gesagt, dass in diesem Papier drinsteht, dass die Kirche vertragsfrei sein muss. Ich verstehe das nicht. Warum können nicht bestimmte Nutzungen durch die evangelische Kirche nach wie vor erhalten bleiben? Warum muss die Kirche entwidmet werden?

 

 

Herr Tauscher, Vorsitzender der Gemeindevertretung

Herr Grützmann, ich bitte Sie jetzt wirklich, sich auf die Möglichkeiten, die im Rahmen der Einwohnerfragestunde gegeben sind, zu konzentrieren. Sie haben Fragen gestellt und haben auch Ihr Unbehagen zum Ausdruck gebracht. Wir werden später beim entsprechenden Tagesordnungspunkt eine Diskussion haben, in die Sie zwar nicht mehr unmittelbar eingreifen können, aber ich denke, Ihre Fragen sind angekommen. Lassen Sie uns in der Tagesordnung weiter vorankommen. Es sind heute noch viele Entscheidungen zu treffen. Nicht alles ist im Frage- und Antwortspiel zu machen und ich bitte Sie, uns auch etwas Kompetenz zuzuordnen. Vielen Dank.

 

 

8.             Herr Lehmann, Hinter dem Roggen 14

8.1        Parkraumkonzept Kiebitzberge – ist in der Verwaltung daran gedacht worden, den Thomas-Müntzer-Damm tagsüber mit einem Parkverbot zu belegen? Ich könnte mir sonst vorstellen, dass der Thomas-Müntzer-Damm komplett zugeparkt wird und selbst Busse nicht mehr durchkommen werden.

8.2        Friedhofsbahnbrücke – Die Kommunen Stahnsdorf und Kleinmachnow sichern ja die Trassierung und die Widerlager, entweder Sicherung oder Abriss der Widerlager. Wenn die Brücke weg kommt, ist ein Abriss der logische Schritt. Sollten die Widerlager es ermöglichen, gesichert zu werden, relativ einfach, die Brücke selber bleibt ja im Bestand der Bahn und die Bahn möchte sie ja abreißen. Die Brücke muss ja nicht sofort weg und die nächsten zehn Jahre wird die Friedhofsbahn wahrscheinlich nicht aufgebaut. Besteht die Möglichkeit auf die Bahn hinzuwirken, die Brücke doch für Radfahrer und Fußgänger als Querungsmöglichkeit für die Uferwege nutzbar zu machen? Die nächste Querungsmöglichkeit ist die Schleuse und bei der alten Autobahnbrücke bin ich nicht sicher, ob die passiert werden kann.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Zu 1.

Wir haben den Parkplatz an der Rammrathbrücke während des Betriebs des Freibades vom 1. Mai bis 15. September nur als Parkplatz für die Besucher des Freibades ausgewiesen. Das hat dazu geführt, dass viele Arbeitnehmer, die in Teltow arbeiten, den Parkplatz genutzt haben und jetzt nicht mehr nutzen können, da es nur eine Vier-Stunden-Parkregelung gibt. Seit dem 1. Mai beobachten wir täglich die Parksituation auf dem Thomas-Müntzer-Damm. Heute habe ich mir die Situation vor Ort selbst angeschaut. Es parkten nur zwei Autos vor der Brücke, also nach der Gerhard-Eisler-Straße zur Brücke hin auf der rechten Seite. Dort ist das Parken erlaubt. Die Situation wird weiter beobachtet und wir stehen diesbezüglich auch in Kontakt mit der Unteren Verkehrsbehörde dahingehend, dass, falls es nicht geht, dort in den Sommermonaten ein Parkverbot erlassen, denn der Verkehrsfluss auf dem Thomas-Müntzer-Damm muss gesichert sein. Im Juni findet eine Anwohnerversammlung statt und es gibt auch ein Konzept über die Erweiterung des Parkplatzangebotes an der Rammrathbrücke, was in den Jahren 2017-2018 realisiert werden soll.

 

Zu 2.

Die Autobahnbrücke kann passiert werden. Es gibt ein Gutachten zur Friedhofsbahnbrücke. Das liegt der Deutschen Bahn vor und sieht erheblichen Instandhaltungsbedarf als Sicherungsmaßnahme für die Brücke vor, selbst wenn sie so bleibt. Die Gemeinden Stahnsdorf und Kleinmachnow haben die Übernahme der Brücke und damit die Übernahme der Kosten, die mit einer Sanierungsmaßnahme verbunden sind, abgelehnt. Im Kaufvertrag mit der Deutschen Bahn, der zurzeit erarbeitet wird, soll Folgendes geregelt sein: Für die 27.000 m² zahlt die Gemeinde einen Kaufpreis von 1,00 Euro. Die Bahn verpflichtet sich, bis 2019 die Brücke zu beseitigen. Die Gemeinde wird die Widerlager soweit sichern, dass sie keine Gefährdung darstellen. Eine Nutzung als Fußgänger- und Radfahrbrücke ist auf Grund des immensen Kostenaufwandes nicht sinnvoll. Selbst wenn Kleinmachnow es wollte, die Deutsche Bahn will es nicht und die Gemeinde Stahnsdorf auch nicht. Es gibt noch die alte Autobahnbrücke, die man sehr gut benutzen kann.