Herr Ernsting

Die Beantwortung der sehr umfangreichen Anfragen erfolgt schriftlich.

[Die schriftliche Beantwortung wird an die Ausschussmitglieder verteilt.]

 

Zu den Anfragen von Herrn Wilczek

 

Herr Wilczek

LoF-Nr. 036/16

Zum Thema Uferweg / Neubau Verbindungsweg zum Freibad

Besteht auf diesen Wegen ein Winterdienst der Gemeinde Kleinmachnow?

 

Herr Ernsting

Beim Uferweg Teltowkanalaue handelt es sich um einen Waldweg, Waldwege unterfallen nicht der Straßenreinigungssatzung. Der Uferweg ist auch kein Weg innerhalb einer öffentlichen Grünanlage und deshalb öffentlich nicht gewidmet. Ein Winterdienst findet somit nicht statt.

 

LoF-Nr. 037/16

In welchen zeitlichen Abständen erfolgen Wartung / Pflege seitens des Bauhofes?

 

Herr Ernsting

Die Rad- und Wanderwege werden in den Monaten März bis November regelmäßig kontrolliert, Schäden werden dann relativ kurzfristig beseitigt. Eine Grundreinigung erfolgt im Februar/März eines jeden Jahres.

 

LoF-Nr. 038/16

Wird der durch die Baumaßnahme am Freibad teilweise beschädigte Verbindungsweg zeitnah instandgesetzt?

 

Herr Ernsting

Ja.

 

LoF-Nr. 039/16

Der realisierte Verlauf des neuen Verbindungsweges zeigt, dass der Rückbau der Garage auf dem Grundstück Gerhart-Eisler-Straße 2 nicht notwendig gewesen wäre. Die zermürbende Auseinandersetzung mit den Eigentümern hätte also vermieden werden können. Denkt die Verwaltung darüber nach, hier eine Entschuldigung an die Eigentümer zu übermitteln?

 

Herr Ernsting

Der Abriss der Garage war aus Sicht der Verwaltung zwingend erforderlich. Es war eine private Überbauung eines gemeindeeigenen Grundstücks. Der Verbindungsweg hätte sonst so nicht gebaut werden können. Die juristische Auseinandersetzung führte zu einer Einigung, der Rechtsstreit konnte einvernehmlich beendet werden. Entsprechend der Einigung beteiligte sich die Gemeinde an den Rückbaukosten, auch wurde den Eigentümern zeitlicher Aufschub für den Rückbau gewährt. Nun steht die Fläche der Öffentlichkeit wieder in vollem Umfang zur Verfügung.

 

Herr Wilczek zu Protokoll

Ich bin nicht der Meinung, dass dieser Abriss notwendig gewesen wäre. Der Weg macht eine Verschwenkung, man hätte die Garage erhalten können, ohne irgend­welche Auseinandersetzungen.

Ich finde, dass der Weg jetzt schön geworden. Dass die Auseinandersetzung aber friedlich endete, wage ich zu bezweifeln. Mir liegen andere Erkenntnisse vor.

 

Herr Ernsting

Die Frage der Überbauung war nicht nur im Interesse der öffentlichen Nutzbarkeit zu klären, auch bauordnungsrechtlich ist eine Grenzüberbauung nicht zulässig. Spätestens wenn ein Bauantrag für das Grundstück Gerhart-Eisler-Straße 2 gestellt worden wäre, wäre eine Lösung zwingend erforderlich geworden.

 

LoF-Nr. 040/16

Wie hoch sind nun die tatsächlichen Kosten des Verbindungsweges?

 

Herr Ernsting

Die Baukosten betrugen 25.000,00 Euro.

 

LoF-Nr. 041/16

Zum Freibad

Wird der Parkplatz an der Rammrathbrücke noch vor der Saisoneröffnung am 01.05.2016 von Müll, Unrat und Scherben gereinigt?

 

Herr Ernsting

Zuständig für die Beseitigung von solchen abgelagerten und teilweise auch ordnungswidrig abgelagerten Sachen ist der FB Recht/Sicherheit/Ordnung, der sich auch der Sache angenommen hat. Sollte noch keine Umsetzung erfolgt sein, dann wird das in Kürze erfolgen.

 

LoF-Nr. 042/16

Werden die infolge der bisherigen und zukünftig geplanten Baumaßnahmen im Freibad aufgetretenen Schäden im Bereich Fontanestraße auf Kosten der Gemeinde instandgesetzt? Weder die Gehwege noch die Straße sind für derartige Fahrzeuge geeignet.

 

Herr Ernsting

Wir versuchen, die Schadensverursacher zu ermitteln, das ist aber leider nicht immer einfach. Wenn es nicht zu ermitteln ist, wird die Gemeinde die Instandsetzung auf ihre Kosten übernehmen. Für eindeutig durch die Freibad GmbH und deren beauftragte Firmen verursachte Schäden kommt die Freibad GmbH auf.

 

Anfrage Frau Sahlmann

LoF-Nr. 043/16

Es werden öffentliche Gehwege ausgekoffert, die dann von privaten Leuten befestigt werden. Ist das rechtmäßig, z. B. vor dem Grundstück Meisenbusch 57

 

Herr Ernsting

Für dieses Grundstück wurde ein Antrag auf Gehwegüberfahrt gestellt und, abweichend von der üblichen Überfahrtsbreite von 3,50 m, in diesem Fall auch genehmigt, weil bereits ca. 1 m hinter der straßenseitigen Grundstücksgrenze die Stellplätze angeordnet sind. Bei üblicher Breite der Gehwegüberfahrt wären diese beiden Stellplätze nicht erreichbar. In der Sommerfeldsiedlung sind die Flächen auch für den ruhenden Verkehr bekanntlich sehr beengt, deshalb durfte hier eine breitere Gehwegüberfahrt hergestellt werden.

 

Anfrage Frau Scheib

LoF-Nr. 044/16

Ich bin von mehreren Anwohnern aus verschiedenen Bereichen des Gemeindegebietes (Hohe Kiefer, An der Stammbahn, Sommerfeldsiedlung) angesprochen worden, dass Bürgersteige aufgegraben wurden, um dort Rohre o. ä. zu verlegen. Die Firmen haben sie dann aber nicht wieder ordnungsgemäß in den vorherigen Zustand gebracht. Die Anwohner haben den Eindruck, dass nicht richtig nachverdichtet wird. Nach einiger Zeit sacken die Gehwege ab und werden uneben.

 

Herr Ernsting

Nach Beendigung von Bauarbeiten von Medienträgern bzw. deren Tiefbaufirmen erfolgt eine Kontrolle vor Ort. Die Gewährleistung durch die Firmen beträgt 2 Jahre. Wenn in dieser Zeit Schäden auftreten, werden die Firmen aufgefordert, die Schäden zu beheben. Für konkrete Hinweise ist die Verwaltung dankbar.

 

Herr Krüger nimmt am 18.06 Uhr an der Sitzung teil. Es sind 6 Gemeindevertreter anwesend.

 

Herr Krüger

Vielleicht sollte die schriftliche Beantwortung der Anfragen bereits mit der Tagesordnung verschickt werden. Dann könnte man sich besser vorbereiten und ggf. Nachfragen stehen.

 

Im Fall des Vorhabens Gehweg Meiereifeld hatten wir während des gesamten Zeitfensters der Maßnahme kritische Äußerungen zur Baustellenbesetzung. Die damalige Fachbereichsleiterin Frau Rüsch sagte, dass mehrmals gemahnt wurde.

Ich hatte festgestellt, dass einige Schieber- und Hydrantenkappen mit einem Pflasterring umpflastert sind, was eigentlich sehr schön ist, bei anderen Kappen erfolgte das aber nicht. Wurde das im Leistungsverzeichnis so festgelegt, oder wurde das jedem einzelnen Pflasterer überlassen?

Den Auftrag zur Ausführung hatte die Firma ITG erhalten. In der schriftlichen Antwort wird von der Firma KAWA GmbH geredet. Wer ist das?

 

Herr Ernsting bietet Herrn Krüger an, in die Verwaltung zu kommen, um die noch offenen Fragen direkt mit dem FD-Leiter Tiefbau/Gemeindegrün zu klären.