Herr Kreemke – LoF-Nr. 045/16

In der Maxim Gorki-Schule gibt es eine Schließanlage und mit Fertigstellung der Turnhalle auch eine für die Turnhalle. Dann wurden auch die Türen Richtung Sportplatz auf die neue Schließanlagentechnik umgestellt. Meine Information ist, dass auch Geld bereitgestellt wurde für den Rest der Schule.

Vor 14 Tagen wurden eine Hauseingangstür mit diesem besonderen Schlüssel und vier Raumtüren angeschafft. Bei Nachfrage, was mit den anderen Türen passiert, sagte man uns, es stehe kein Geld mehr zur Verfügung. Ist das so, oder hat man nur vergessen, die anderen Türen mit einem entsprechenden Schloss auszustatten?

 

Herr Ernsting

Leider kann ich Ihnen diese detaillierten Fragen heute nicht beantworten. Ich leite sie weiter und gebe Ihnen zur nächsten Sitzung eine Antwort.

 

Frau Sahlmann – LoF-Nr. 046/16

Die Einmündung der früheren Straße Am Hochwald, jetzt Schopfheimer Allee in die Karl-Marx-Straße verlief früher anders. Nachdem die Straße neu im rechten Winkel an die Karl-Marx-Straße angeschlossen ist, sollte die ehemalige Trasse zurückgebaut werden. Warum ist das Stück nun zwar entsiegelt, aber als Weg weiter nutzbar? Es fahren dort die Radfahrer entlang und auch Fußgänger nutzen diesen Weg. Meine Anregung wäre, diesen Weg zu begrünen, um die Nutzung zu unterbinden.

 

Herr Ernsting

Die angesprochene Fläche ist im Eigentum der Internationalen Schule. Der Rückbau ist erfolgt, eine Bepflanzung war nicht zwingend vorgesehen. Wir werden gern beim Geschäftsführer der Schule nachfragen, was dort vorgesehen ist.

 

Frau Scheib

Die neuen Bürgersteige im Meiereifeld sind teilweise 5-8 cm höher als das anschließende Terrain. In den bereits gebauten Bereichen habe ich gesehen, dass nicht weiter aufgefüllt wird. D. h., es bleiben diese Kanten, die ich für relativ gefährlich halte. Ist es nicht vorgesehen, diese Kanten wieder anzugleichen bzw. warum wurden diese so hoch gesetzt?

 

Herr Ernsting

Nach Auskunft des Fachdienstes Tiefbau ist vorgesehen, eine Angleichung vorzunehmen, nachträglich auch in den Abschnitten, die bereits fertiggestellt sind.

 

Frau Storch

1.     Rammrathbrücke

Wie ist der Stand bei der Rammrathbrücke, gibt es etwas Neues? Wir haben ja hinnehmen müssen, dass eine Verbreiterung seitens des Eigentümers nicht befürwortet wird, nur unter der Bedingung, dass die Stadt Teltow dann auch die Straßenbaulast übernimmt.

Wie ist der Stand in Bezug auf die Behelfsbrücke. Wäre es möglich, dass man diese Behelfsbrücke, wenn sie denn kommt, dauerhaft belässt und als Rad- und Fußgängerbrücke weiternutzt?

 

2.   Anfrage zu „Klein Moskau“ (bitte Anfrage und Antwort zu diesem Thema zu Protokoll)

Bis zum 15.06.2016 findet die Auslegung des B-Plan-Entwurfes statt. Es gibt den Fall der mindestens sieben betroffenen Familien, der uns in der letzten Gemeindevertreter-Sitzung auf den Tisch gelegt wurde. Bei diesem Fall besitzen die Betroffenen, wie Herr Schubert sagte, keinen Bauschein/ keine Baugenehmigung oder sonstige Unterlagen, die das Wohnen vor 1989 rechtfertigen. Die Menschen wohnen dort aber und haben ihre Grundstücke bereits in den 1970iger Jahren oder sogar früher erworben. Die Grundstücke wurden zunächst oft nur als Wochenendgrundstück oder Feriengrundstück genutzt, jetzt, im Alter, wird dort gewohnt. Was spricht dagegen, den Kreis der auf Lebenszeit Begünstigten auszuweiten, statt wirklich nur die, die in irgendeiner Form eine Baugenehmigung vorweisen?

Wir wissen ja, das ist eine Entscheidung des Landkreises. Der Bürgermeister hatte uns in der Gemeindevertretersitzung gesagt, es ist noch gar nichts in Aussicht gestellt. Es gibt dort wirklich diese 7 Familien, die in Not sind und nicht mehr wissen wo sie in nächster Zeit, wenn der der Bebauungsplan bestandskräftig wird, wohnen werden. Könnte nicht eine politische Entscheidung geschehen, dass man sagt, auch die, die zu DDR-Zeiten das Grundstück erworben haben, aber der Wohnungswechsel erst später kam, bzw. die eben erst nach der Wende umgezogen sind, werden besonders berücksichtigt.

 

Herr Ernsting

Zu 1.

Hierzu kann ich leider nichts Neues sagen. Auch zur Frage zur Behelfsbrücke ist mir keine neue Auskunft möglich.

 

Zu 2.

In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung wurde erneut über den B-Plan Nr. 44 „Gartensiedlung “ gesprochen. Der Bürgermeister hat zugesagt, dass wir bis zum Abwägungsbeschluss, voraussichtlich im vierten Quartal 2016, entsprechende Auskünfte geben können. Im Rahmen der Vorberatungen zum B-Plan-Entwurf wurde sehr intensiv über den Schutz der Gruppe von Nutzern diskutiert, die keine Genehmigungsunterlagen vorweisen können. Nach unserer Einschätzung ist eine Sicherung von mehr als den jetzt gesicherten Dauerwohnnutzungen nicht möglich, wenn der B-Plan rechtswirksam und bestandskräftig werden soll.

Was den bauordnungsrechtlichen Handlungsspielraum angeht, gab es die Bereitschaft des Landkreises, bewohnerverträgliche Lösungen zu suchen, um keine Härten entstehen zu lassen. Man wird sich aber jeden Fall einzeln anschauen müssen. Da mag es Leute geben, die möglicherweise erst kürzlich dort hingezogen sind und dann gibt es welche, die schon sehr viel länger dort wohnen. Das muss man sich anschauen und wir werden Ihnen dazu etwas nichtöffentlich sagen können, wenn es denn mit der Abwägung so weit ist.

Das ist für einige Leute ein Problem, aber mitunter muss man auch sagen muss, dass Probleme möglicherweise durch Inkaufnahme des rechtswidrigen Handelns entstanden sein können.

Der Landkreis hat auch immer gesagt, so lange die Gemeinde Kleinmachnow nicht endlich planungsrechtlich absichert, was dort sonst noch so ist, sehen wir als Landkreis überhaupt keinen Spielraum, irgendein Entgegenkommen zu zeigen. Danach richten wir uns als Gemeinde und deswegen treiben wir das Planverfahren auch so voran.

 

Herr Schubert

Wer eine Baugenehmigung hat, bekommt jetzt auch das Dauerwohnrecht im Bebauungsplan. Das bedeutet, er kann sein Gebäude abreißen und ein neues, energetisch besseres errichten. Das sind die ganz unproblematischen Fälle. Sie haben Bestandsschutz. Den müssten wir nicht berücksichtigen, aber das tun wir natürlich.

Dann haben wir eine zweite Fallgruppe eingeführt und diese haben wir ähnlich wie im Vermögensrecht, auch auf mein Betreiben hin, als eine sozialstaatliche Erwägung eingeordnet. Es geht um all‘ die DDR-Bürger, denen vor 1990 durch amtliche Bescheinigungen suggeriert wurde, ihr wohnt da rechtmäßig, ohne dass sie eine Baugenehmigung bekommen haben. Das hat nichts mit Bestandsschutz zu tun, sondern mit dem Sozialstaatsprinzip.

Bescheinigungen und Anmeldungen nach der Wende, also nach 1990, zählen nicht. Wer danach eine Bescheinigung bekommen hat, die rechtswidrig ist und keine Baugenehmigung, der ist nicht nach dem Sozialstaatsprinzip geschützt.

Die Gemeinde und auch ich als Ausschussvorsitzender haben immer deutlich gemacht, dass wir die Bürger auffordern, ihre Unterlagen vorzulegen. Die Gemeinde hat sie nach diesen Kriterien, die wir ganz klar öffentlich gemacht und nachvollziehbar dargelegt haben, gleichbehandelnd untersucht.