Herr Schubert

Die Eigentümer eines Grundstücks Am Fuchsbau, im Bebauungsplan-Gebiet „Bürgerhaussiedlung Süd“, möchten eine runde Fensterform realisieren. Das lehnte die Gemeinde jedoch ab. Im Bebauungsplan „Bürgerhaussiedlung Süd“ steht, dass die traditionellen stehenden Formen bei der Fenstergestaltung aufgenommen werden sollen, wodurch dreieckige und viereckige Fenster möglich sind. Zu übernehmen sind die Proportionen der bisherigen Fenster. Wir haben uns Vergleichsobjekte, die die Antragsteller uns zeigte, angesehen. Bis auf eine Ausnahme ‑ das Haus „Im Walde 20“ ‑ waren bei allen Vergleichsobjekten dreieckige Fenster vorhanden. Einige runde Fenster gibt es straßenabgewandt, die man eben nicht direkt wahrnehmen kann.

Ich habe den Eigentümern mitgeteilt, dass sie einen Antrag auf Befreiung stellen könnten. Aber ich persönlich wäre nicht dafür, dem Antrag zuzustimmen.