Herr Weis: „Ich bitte darum, dass über das Grundstück Zehlendorfer Damm 72 vollständig berichtet wird. Es gibt einen Teil des Grundstückes, das von Herrn Bushido genutzt wird. Ein weiterer Teil wird von Herrn Abou-Chaker genutzt. Ich beziehe mich auf meine Anfrage in der OP-Liste - eine 2,50 m hohe Glaswand zur Sichttrennung - das sind mindestens mehr als 3,00 m und mich würde auch interessieren, was auf diesem Grundstück im Moment noch läuft. Im Bauausschuss wurde ja auch darüber berichtet. “

Ausführungen Herr Grubert: „Zur Glaswand kann ich Ihnen leider nichts sagen. Hier wäre auch die Bauaufsicht zuständig. Im Bauausschuss wurde zur Befreiung um weitere ca. 830 m² Nebenanlagen für beide Grundstücke berichtet (Versiegelung der Nebenflächen). Die Gemeinde hat empfohlen, diese Befreiung abzulehnen. Zum Hauptausschuss erfolgt eine detaillierte Darlegung des Sachstandes.“

Herr Weis: „Wäre es sinnvoll, dass dieses Thema in einem nichtöffentlichen Teil eines Kreistages oder Ausschusses unterstützend nachgefragt wird oder sollten wir erst abwarten, was jetzt passiert, bis die Forderung an die Bauaufsicht vorliegt?“

Herr Grubert: „Das würde schon unterstützend helfen. Wir müssen jetzt aber erst den Beschluss fassen und schreiben dann die untere Bauaufsicht an.“

Herr Weis zu Protokoll: „Die Sache mit der Glaswand ist Sache der Bauaufsicht; es ist eine bauliche Anlage von über 3,00 m und mit einer Länge, die m. E. nicht zulässig ist.“

 

Ende der nichtöffentlichen Sitzung um 20.20 Uhr.