Der Geschäftsbericht 2015 der Gemeindlichen Wohnungsgesellschaft Kleinmachnow mbH (gewog) liegt in schriftlicher Form vor. Die Geschäftsführerin, Frau Schmidt, hält für die Anwesenden noch einen mündlichen Bericht.

 

 

Nachfragen zum Bericht:

 

Frau Dettke, Fraktion SPD/PRO

Im letzten Jahr hatte ich schon gesagt, dass ich mich sehr freuen würde, wenn Sie Ihren Vortrag mit Fotos unterlegen könnten z. B. von Vorher-Nachher-Fotos von Instandsetzungen oder Neubauten.

 

 

Ø  Die Geschäftsführerin der gewog, Frau Schmidt, nimmt die Anregung entgegen.

 

 

Frau Storch, Fraktion BIK

Vielen Dank, Frau Schmidt. Es waren sehr viele Zahlen, aber eine habe ich mir aufgeschrieben,  1.351 Wohneinheiten. Sie sprachen von sozialem Wohnungsbau, dass die Nachfrage wesentlich größer ist als das Angebot. Könnten Sie etwas zum jeweiligen Mietniveau sagen? Was kostet eine Wohnung im sozialen Wohnungsbau und was im freien Wohnungsbau? Wie ist der Anteil der jeweiligen Sozialwohnungsbauwohnungen und der sonstigen Wohnungen? Wenn die Nachfrage so groß ist, warum bauen Sie nicht mehr Sozialwohnungen?

 

 

Frau Schmidt, Geschäftsführerin gewog

Von den genannten 1.351 Wohnungen hat die Gesellschaft 1.063 im eigenen Bestand. Davon sind ungefähr 50 % Wohnungen, wo die Mieten durch das MAIA-Jobcenter übernommen werden können. Von diesen 50 %  sind noch einmal, also 25 % über den Gesamtbestand gesehen,  Wohnungen über das Belegungsrecht mit 1., 2. bzw. 3. Förderweg. Das Beantragungsverfahren läuft bei diesen Wohnungen letztendlich über die Gemeinde. Der Bedarf an Sozialwohnungen ist insbesondere durch die Flüchtlinge verstärkt gestiegen.

Die gewog ist natürlich nach wie vor daran interessiert, es gibt auch verschiedene Gespräche. Es sind auch Bauvorhaben geplant, aber es geht leider nicht so schnell. Es müssen Grundstücke gefunden und mit Investoren gesprochen werden. Manchmal ist es ein langer Weg, aber die gewog ist im Gespräch. Die Grundstücke sind im Moment das Problem.

 

 

Frau Storch, Fraktion BIK

Sie hatten kurz erwähnt, und es steht auch im Bericht, dieser Vertrag mit der P&E, der nicht verlängert wurde. Mir ist nicht klar, was der Gegenstand dieses Vertrages war. Und die Altanschließerproblematik, diese 550.000 Euro. Die Privaten haben ja auf Grund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes eine Erstattung erhalten. Habe ich das richtig verstanden, dass es bei der gewog kein Automatismus ist, weil es sich nicht um eine Privatperson handelt?

 

 

Frau Schmidt, Geschäftsführerin gewog

Die zweite Frage möchte ich zuerst beantworten. Die gewog hat 550.000 Euro an Altanschließergebühren bezahlt, als GmbH, als juristische Person. Im Rahmen der Verfassungsbeschwerde wurde Grundrecht geprüft und zuerst stellte sich die Frage, ob juristische Personen grundrechtsfähig sind. Wir waren das Unternehmen, das die Verfassungsbeschwerde eingereicht hat. Diese wurde zurückverwiesen mit dem Hinweis, dass die Gesellschaft nicht grundrechtsfähig ist, hinsichtlich des zu prüfenden Grundrechts. Parallel dazu wurde aber eine Verfassungsbeschwerde von einer Privatperson zugelassen, die dann auch Erfolg hatte. Jetzt wird der Hinweis des Bundesverfassungsgerichtes an die OVGs, da liegen im Moment alle unsere Verfahren, zurückverwiesen und nun werden juristische Stellungnahmen erwartet, die dann abschließend prüfen, ob diese Entscheidung auch auf juristische Personen anwendbar ist.

Zum Vertrag mit der P&E, die gewog hat einen Vertrag über die Projektentwicklung des Entwicklungsgebietes „Arbeiten und Wohnen“ am Stahnsdorfer Damm geschlossen. Wir hatten einen Mitarbeiter, der dieses Entwicklungsgebiet bearbeitet hat.

 

 

Frau Storch, Fraktion BIK

Das künftige Gebiet, was jetzt gerade erst umbenannt wurde?  

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Die P&E ist mehr als das künftige Gebiet, aber unter anderem auch das künftige Gebiet.

 

 

Frau Schmidt, Geschäftsführerin gewog

Dieser Vertrag als Projektbetreuung durch die gewog für die P&E wurde zum Jahresende beendet. Die P&E ist jetzt unabhängig von der gewog selbstständig tätig, hat aber als Mieter bei uns die Geschäftsräume.

 

 

Herr Bültermann, Vorsitzender Fraktion SPD/PRO

Ich würde auf die Frage von Frau Storch noch kurz antworten wollen. Ich finde es sehr schön, dass Sie als Vertreterin der BIK auch erkennen, dass es sozial bedürftige Menschen in unserem Ort gibt, die Wohnraum suchen, wir einen Standort gefunden haben und die gewog wunschgemäß dafür bautechnisch dafür verantwortlich gemacht werden wird. Es gibt Pläne und ich freue mich auch, wenn ich nach ganz links schaue, dass es breite Mitstreiter in dieser Vertretung gibt.

 

 

Herr Templin, Vorsitzender Fraktion BIK

Die Entwicklung der gewog ist, wie Sie geschildert haben, ja positiv. Jetzt stellt sich für uns schon seit längerem die Frage, wie sich das mit der Bereitstellung von günstigem Wohnraum mit Mietsteigerung verhält. Im Bericht habe ich gelesen, welche Mietsteigerungen durchsetzbar und wann sie durchsetzbar sind. Gleichermaßen steht drin, dass es in diesem Jahr eine hohe Fluktuation gegeben hat. Ich hätte gerne mal eine Darstellung, wie sich der Mietpreis dadurch insgesamt entwickelt und nach welchen Prämissen Mietsteigerungen zum Beispiel gefordert werden. Sie sind ja nicht gemeinnützig, was ich bedauere und für Sie als Geschäftsbetrieb andere Prämissen setzen würde. Was hat die Gemeinde davon, dass die gewog so erfolgreich ist? Haben Sie in Ihrer Mietkalkulation nur eine Form von Querfinanzierungen, wie sie uns hier häufiger dargestellt wird?

 

 

Frau Schmidt, Geschäftsführerin gewog

Die gewog hat schon immer, auch vor Inkrafttreten der Kappungsgrenzenverordnung und der sogenannten Mietpreisbremse nicht die nach dem BGB zulässigen Mieterhöhungen, 20 % in drei Jahren war ja zugelassen, durchgesetzt, also den gesetzlichen Spielraum nie ausgeschöpft. Nun sind Mietpreisbremse und Kappungsgrenzenverordnung in Kraft getreten. Kleinmachnow gehört ja zu den ausgewiesenen Wohnbereichen, das heißt, der Gesetzgeber sagt ganz klar bei den Mieterhöhungen, es dürfen nur 10 % in drei Jahren erhöht werden und bei Neuvermietungen nicht mehr als 10 % über der üblichen Vergleichsmiete. Die Durchschnittsmieten der gewog liegen bei 6,20 Euro über den gesamten Bestand. Diese Durchschnittsmiete sagt aus, wie moderat die gewog in den letzten Jahren die Mieten erhöht hat, auch im freien Wohnungsmarkt. Es gibt natürlich immer ein paar Gebäude, die mit einer höheren Miete, gerade bei Neubauten, versehen sein müssen, um sich an anderer Stelle keine Mieterhöhung leisten zu können. Zur Frage der Querfinanzierung bezüglich von Bauvorhaben kann ich sagen, dass bei uns Neubauvorhaben immer objektbezogen wirtschaftlich betrachtet und da muss unterm Strich mindestens eine schwarze Null stehen.

 

 

Herr Templin, Vorsitzender Fraktion BIK

Könnten Sie vielleicht in Zukunft die Mietpreisentwicklung in dieser Form darstellen?

 

 

Herr Krüger, Fraktion CDU/FDP

Sie sagten, der Vertrag mit der P&E ist gekündigt worden.

 

 

Frau Schmidt, Geschäftsführerin gewog

Der Vertrag ist ausgelaufen.

 

 

Herr Krüger, Fraktion CDU/FDP

Ist der Mitarbeiter bei der gewog geblieben oder zur P&E gegangen?

 

 

Frau Schmidt, Geschäftsführerin gewog

Herr Schubert ist jetzt nicht mehr Angestellter der gewog, sondern Angestellter der P&E.