Beschluss: zur Kenntnis genommen

Lfd. Nr. 8/2010 – Siedlungsstraßen – ruhender Verkehr

Als TOP 9 in der Sitzung am 06.10.2010.

 

Lfd. Nr. 16/2010 – Lärmschutz an Hauptstraßen

Herr Tauscher präzisiert: Nicht allgemeine Hauptstraßen seien gemeint, sondern Auslöser war die Diskussion um den Lärmpegel Zehlendorfer Damm in Erwartung der Veränderung mit der Umgehungsstraße L 77. Wir wollen sachkundig informiert werden, welche Auswirkungen hat das auf den Zehlendorfer Damm, für die Bewohner usw.

Frau Neidel informierte Es wurde schon ein erster Kontakt mit Herrn Schmidt vom Landesbetrieb Straßenwesen aufgenommen. Da sich gerade die Abwägung im Planfeststellungsverfahren vollziehe, sei er nicht bereit, zum jetzigen Zeitpunkt hier einen Vortrag zu halten; zu einem späteren Zeitpunkt gern.

 

Lfd. Nr. 17/2010 bis 20/2010 - Sanierung Duellpfuhl

Herr Brinkmann erläutert, dass die Beantwortung der Fragen zur November- oder Januarsitzung erfolgen werde.

 

Lfd. Nr. 21/2010 – Str. Am Hochwald – Wendeanlage BBIS

Herr Brinkmann erläutert, dass das VZ an der richtigen Stelle stehe.

 

Lfd. Nr. 22/2010 – Verkehrssituation Uhlenhorst

Herr Musiol erläutert, dass mit der Beschlussfassung in der GV diese lfd. Nr. beantwortet sei.

 

Lfd. Nr. 23/2010 – Parkraumbewirtschaftung

Die Fachinfo-Nr. UVO 13/2010 – Öffentliche Parkplätze im Gemeindegebiet – wurde in der Sitzung verteilt.

Frau Neidel informiert, dass es die Parkplätze seien, die öffentlich zu nutzen sind, allerdings nicht private Flächen, sondern nur gemeindeeigene Flächen.

 

Lfd. Nr. 24/2010 – Änderung KLM-FNP-13 f. Waldflächen

Anfrage Herr Heinze: Das Flurstück 44 ist nun ausgewiesen als Flurstück 255. Richtig ist es, dass von dem Flurstück 44 durch den Straßenausbau ein Teil der Fläche, ein ganz geringer Teil, abgetrennt wurde. Ist es nun sachlich richtig, dass man das alte Flurstück liquidiert und eine neue Nr. gibt? Bei dem Flurstück 43 und dergleichen ist es ebenfalls passiert.

Antwort Frau Neidel: Es ist so. Der Landesbetrieb Straßenwesen hat 4 m² erwerben müssen. Wenn eine Teilung eines alten Flurstückes erfolgt, dann vergibt nicht die Verwaltung die Nr. und führt fort, sondern das Katasteramt des LK.

Anfrage von Herrn Heinze: Ist das dem Eigentümer mitgeteilt worden?

Antwort Frau Neidel: Ja und der Eigentümer muss auch persönlich zur Grenzfeststellung erscheinen und das Grenzfeststellungsprotokoll abzeichnen.

 

Lfd. Nr. 25/2010 – Waldflächen Flur/Flurstück ausweisen

Beantwortet, s. Lfd. Nr. 24/2010.