Beschluss: einstimmig beschlossen mit Maßgabe

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0


Herr von Blücher, Anwohner der Fontanestraße, nimmt sein Rederecht wahr und spricht sich gegen die Maßnahme aus.

Herr Dr. Prüger erläutert die Beschlussvorlage und gibt eine kurze Zusammenfassung von der Bürgerversammlung am 09. Juni 2016.

Herr Tauscher beantragt die Verteilung der Niederschrift zur Bürgerversammlung an alle Mitglieder des UVO-Ausschusses. Die Verwaltung sagt dem zu.

Nachfrage Herr Tauscher: „Habe ich die Ausführungen jetzt richtig verstanden, dass die Gesamtkosten dieser Maßnahme nur von der Freibad Kiebitzberge GmbH getragen und die  Anwohner also nicht zur Kasse gebeten werden, ist das so?“

Beantwortung Herr Dr. Prüger: „Es besteht die Absicht, dass die Baukosten von der Freibad Kiebitzberge GmbH getragen werden, so steht es auch im Beschlussvorschlag und dass die Planungskosten durch die Gemeinde getragen werden sollen.“

 

Frau Heilmann nimmt an der Sitzung teil; 9 Gemeindevertreter sind anwesend.

 

Folgende Punkte wurden angesprochen/diskutiert:

 

-          Die Vorfahrtsregelung an der Einmündung Zufahrtsstraße Sportpark (Fontanestraße) muss eindeutig geregelt werden.

-          Klärung der Kostenbelastung für die Anwohner

-          Einführung eines Leitsystems

-          Formulierung sollen durch werden ersetzen (im Beschlussvorschlag)

-          keine Poller auf der Straße, sondern Schutzstreifen

 

Frau Heilmann teilt mit, dass die Übernahme der Finanzierung auf der Tagesordnung der nächsten Aufsichtsratssitzung der Freibad Kiebitzberge im Juli 2016 steht.

 

Herr Martens führt aus, dass im Bauausschuss ganz klar gesagt worden ist, dass die Anlieger nicht mit Kosten belastet werden; das ist auch zu Protokoll gegeben worden.

 

Maßgabe:  Der UVO empfiehlt der Verwaltung die Formulierung sollen durch werden zu ersetzen nach Beratung des Aufsichtsrates Freibad Kiebitzberge GmbH zur Gemeindevertretersitzung am 20. Juli 2016 (bezieht sich auf Satz 3  des Beschlussvorschlages).

Abstimmung der DS-Nr. 069/16 mit Maßgabe: 9 Zu-Stimmungen = einstimmig empfohlen

 

Herr Dr. Haase zu Protokoll: „Nach meiner Auffassung ist es nach dem Kommunalverfassungsgesetz verpflichtend, dass beim Wegebau in der Kommune ein Beitrag der Anwohner nötig ist. Ich bitte darum, das genau zu prüfen.

 

Alle Nachfragen wurden beantwortet.

 

An der Diskussion beteiligten sich: Frau Storch, Herr Tauscher, Herr Gutheins, Herr Weis, Herr Dr. Haase, Herr Martens, Herr Schramm, Frau Schwarzkopf