Sitzung: 06.07.2016 Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Ordnungsangelegenheiten
Beschluss: einstimmig beschlossen mit Maßgabe
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: DS-Nr. 069/16
Herr von Blücher,
Anwohner der Fontanestraße, nimmt sein Rederecht wahr und spricht sich gegen
die Maßnahme aus.
Herr Dr. Prüger
erläutert die Beschlussvorlage und gibt eine kurze Zusammenfassung von der
Bürgerversammlung am 09. Juni 2016.
Herr Tauscher
beantragt die Verteilung der Niederschrift zur Bürgerversammlung an alle
Mitglieder des UVO-Ausschusses. Die Verwaltung sagt dem zu.
Nachfrage Herr Tauscher: „Habe ich die Ausführungen jetzt richtig
verstanden, dass die Gesamtkosten dieser Maßnahme nur von der Freibad
Kiebitzberge GmbH getragen und die Anwohner also nicht zur Kasse gebeten werden,
ist das so?“
Beantwortung Herr Dr. Prüger: „Es besteht die Absicht, dass die Baukosten von der Freibad
Kiebitzberge GmbH getragen werden, so steht es auch im Beschlussvorschlag und
dass die Planungskosten durch die Gemeinde getragen werden sollen.“
Frau Heilmann nimmt an der Sitzung teil; 9 Gemeindevertreter sind anwesend.
Folgende Punkte wurden
angesprochen/diskutiert:
-
Die Vorfahrtsregelung
an der Einmündung Zufahrtsstraße Sportpark (Fontanestraße) muss eindeutig
geregelt werden.
-
Klärung
der Kostenbelastung für die Anwohner
-
Einführung
eines Leitsystems
-
Formulierung
sollen durch werden ersetzen (im
Beschlussvorschlag)
-
keine
Poller auf der Straße, sondern Schutzstreifen
Frau Heilmann teilt mit, dass die Übernahme der Finanzierung auf der
Tagesordnung der nächsten Aufsichtsratssitzung der Freibad Kiebitzberge im Juli
2016 steht.
Herr Martens führt aus, dass im Bauausschuss ganz klar gesagt worden
ist, dass die Anlieger nicht mit Kosten belastet werden; das ist auch zu
Protokoll gegeben worden.
Maßgabe: Der
UVO empfiehlt der Verwaltung die Formulierung sollen durch werden
zu ersetzen nach Beratung des Aufsichtsrates Freibad Kiebitzberge GmbH zur
Gemeindevertretersitzung am 20. Juli 2016 (bezieht sich auf Satz 3 des Beschlussvorschlages).
Abstimmung der DS-Nr. 069/16
mit Maßgabe: 9 Zu-Stimmungen
= einstimmig empfohlen
Herr Dr. Haase zu Protokoll: „Nach meiner Auffassung ist es nach dem
Kommunalverfassungsgesetz verpflichtend, dass beim Wegebau in der Kommune ein
Beitrag der Anwohner nötig ist. Ich bitte darum, das genau zu prüfen.
Alle Nachfragen
wurden beantwortet.
An der Diskussion beteiligten sich: Frau Storch, Herr Tauscher, Herr Gutheins,
Herr Weis, Herr Dr. Haase, Herr Martens, Herr Schramm, Frau Schwarzkopf