In
der Gemeindevertretersitzung vom 19. Mai 2016 haben der Bürgermeister sowie der
Bauausschussvorsitzende auf im Rahmen der Bürgerfragstunde gestellte Fragen zum
o. g. Thema Stellung genommen. Anlass war auch der von Einwohnern vorgelegte
Bericht „Kein Wohnrecht für sieben Familien“ vom 19. Mai 2016. Insbesondere war
Gegenstand der Erörterungen die Frage der unterschiedlichen Zuständigkeiten von
Gemeinde (zuständig für Bauplanung) und Landkreis (zuständig für Bauordnung/Nutzungsuntersagungen).
Zwischenzeitlich
ist mir der Brief des Landrates Blasig
vom 9. Juni 2016 übermittelt worden (Anlage) in Antwort auf das
Schreiben von Henn Wolgem (Kanalweg 2) vom 25.
Mai 2016 (Anlage).
Danach
verweist der Landrat auf die ausschließliche Planungshoheit der Gemeinde und
teilt im Übrigen mit, dass die laufenden „bauordnungsbehördlichen Verfahren bis
zur Entscheidung über den Bebauungsplan ausgesetzt sind“.
Somit
fühlt sich entgegen den Ausführungen in der GV-Sitzung vom 19. Mai 2016 der
Landkreis gerade nicht für die nicht durch den planungsrechtlichen Bestand
gesicherten Fälle zuständig.
Fragen:
·
Welche
konkreten Schritte wird der Bürgermeister – gegebenenfalls im Zusammenwirken
mit dem Landkreis - zum Schutz der gemäß B-Plan-Entwurf nicht
bestandsgeschützten Bewohner des B-Plan-Gebietes KLM-BP-044 ergreifen?
·
In welcher
zeitlichen Abfolge wird dieses geschehen?
Anlagen
Bürgermeister Herr Grubert
Beim letzten Mal habe ich gesagt, dass ich mich für eine sozial verträgliche Lösung einsetze. In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung befanden wir uns im Auslegungsverfahren, jetzt befinden wir uns im Abwägungsprozess. Wenn ich die Auflistung der Grundstücke, die wirklich betroffen sind, nach einzelnen Kriterien unter Berücksichtigung des erarbeiteten Abwägungsergebnisses habe, werde ich dann mit dem Landkreis hinsichtlich der einzelnen Fälle sprechen. Das Ergebnis werde ich dann hier vor der Abstimmung zum B-Plan vorstellen. Mehr werde ich Ihnen auch heute nicht sagen können.