Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1.         Der Entwurf des Bebauungsplanes KLM-BP-006-c-3 "TIW-Gebiet (Technik-Innovation-Wissen­schaft)", bestehend aus Teil A – Planzeichnung (vgl. Anlage 3) und Teil B – Textliche Festsetzungen (vgl. Anlage 4) sowie die Begründung werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

2.         Der Entwurf, die Begründung einschließlich Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

3.         Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-006-c-3 "TIW-Gebiet“

·       Beteiligung der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden mit Schreiben vom 04.05.2015, hier: Auswertung

Bebauungsplan-Entwurf KLM-BP-006-c-3, bestehend aus:

·       Teil A – Zeichnerische Festsetzungen (Planzeichnung)

·       Teil B – Textliche Festsetzungen

Nur zur Information:

·       Gegenüberstellung der Textlichen Festsetzungen  (Stand 1997 – Stand 2016)

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 040/16 beteiligen sich:

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 040/16:

Die DS-Nr. 040/16 wird mehrheitlich beschlossen.