Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe

1.    Die Vorplanung für den Uferweg Teltowkanalaue, Abschnitt westlich Dreilinden (Abschnitt 9 gemäß Grundsatzbeschluss vom 19.03.2009), Bauabschnitt B zwischen ehemaliger Autobahnbrücke und Gemeindegrenze, vgl. Anl. 2), wird gebilligt. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Ausführung auf dieser Grundlage vornehmen zu lassen.

2.    Prämissen der Bauausführung:

·       Wegbreite 2,5 m, zzgl. beidseitig 0,5 m breite Bankette

·       Länge des Weges ca. 721 m

·       wasser- und luftdurchlässiger Aufbau, keine Verwendung von Recyclingbaustoffen zur Vermeidung von Schadstoffeinträgen (Natursteinmineralgemisch-Tragschicht 15 cm, Korngrößenabstufung 0-32 mm; falls in einigen Teilbereichen unzureichende Tragfähigkeit, dann Tragschichtstärke bis zu 30 cm, Grauwackegranulat-Deckschicht 4 cm, Korngrößenabstufung 0-8 mm, Einfassung mit niveaugleich eingebauten Holzbohlen, Bereiche mit mehr als 4 % Längsgefälle Betonwerksteinpflaster ohne seitliche Bankette).

3.    Hierfür werden im Haushalt 2017 Mittel in Höhe von 192.000 EUR bereitgestellt.

 

 

Anlagen

·       Luftbild zur räumlichen Einordnung des Streckenabschnittes 9, Bauabschnitt B

·       3 Blätter Vorplanung des Büros Trautmann Goetz Landschaftsarchitekten v. 23.02./30.04.2016

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 072/16 beteiligen sich:

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 072/16:

Die DS-Nr. 072/16 wird einstimmig beschlossen.