Sitzung: 20.07.2016 Gemeindevertretung
Beschluss: in Fachausschuss verwiesen ohne Maßgabe
Vorlage: DS-Nr. 076/16
Die
Änderung soll sich beschränken auf die Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen für die Errichtung von Empfangs- und Pförtnergebäuden auf dem
Grundstück Schopfheimer Allee 10 (Schulgrundstück der BBIS –
Berlin-Brandenburg International School GmbH) entsprechend der Darstellung in Anlage 4
– Blatt Anlage B-1).
2.
Der
Gemeindevertretung sind konkretisierte Überlegungen zum künftigen Planinhalt in
einem Bebauungsplan-Entwurf zur Beratung und Billigung vorzulegen.
3.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
·
Abgrenzung
des Geltungsbereiches KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“
·
ders.,
mit Luftbild Stand 04/2016
·
B-Plan
KLM-BP-025 „Seeberg“ in seiner rechtswirksamen Fassung, Auszug Planzeichnung
·
Antrag
der Grundstückseigentümerin vom 08.06.2016 mit Anlagen
(Begründung und Planunterlagen)
Ø Erläuterungen zur
Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.
Geschäftsordnungsantrag
von Herrn Templin – Zurückverweisung in den Bauausschuss
Geschäftsordnungsantrag
von Herrn Schramm – Sofortige Entscheidung
An der Aussprache
zur DS-Nr. 076/16 beteiligen sich:
Eine Aussprache findet nicht statt.
Abstimmung zum
Geschäftsordnungsantrag von Herrn Schramm:
Der Geschäftsordnungsantrag wird mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmung zum
Geschäftsordnungsantrag von Herrn Templin:
Der Geschäftsordnungsantrag wird mehrheitlich beschlossen.