Beschluss: in Fachausschuss verwiesen ohne Maßgabe

1.    Der Bebauungsplan KLM-BP-025 „Seeberg“ in der Fassung seiner Bekanntmachung vom 16.04.2010 (Amtsblatt Nr. 04/2010) soll für den in Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich ge­ändert werden. Das Verfahren wird unter der Bezeichnung KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“ geführt.

Die Änderung soll sich beschränken auf die Schaffung der planungs­rechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Empfangs- und Pförtnergebäuden auf dem Grundstück Schopfheimer Allee 10 (Schulgrundstück der BBIS – Berlin-Brandenburg International School GmbH) entsprechend der Darstellung in Anlage 4 – Blatt Anlage B-1).

2.    Der Gemeindevertretung sind konkretisierte Überlegungen zum künftigen Planinhalt in einem Bebauungsplan-Entwurf zur Beratung und Billigung vorzulegen.

3.    Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung des Geltungsbereiches KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“

·       ders., mit Luftbild Stand 04/2016

·       B-Plan KLM-BP-025 „Seeberg“ in seiner rechtswirksamen Fassung, Auszug Planzeichnung

·       Antrag der Grundstückseigentümerin vom 08.06.2016 mit Anlagen
(Begründung und Planunterlagen)

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

 

Geschäftsordnungsantrag von Herrn Templin – Zurückverweisung in den Bauausschuss

 

 

Geschäftsordnungsantrag von Herrn Schramm – Sofortige Entscheidung

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 076/16 beteiligen sich:

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag von Herrn Schramm:

Der Geschäftsordnungsantrag wird mehrheitlich abgelehnt.

 

 

Abstimmung zum Geschäftsordnungsantrag von Herrn Templin:

Der Geschäftsordnungsantrag wird mehrheitlich beschlossen.