Beschluss: mehrheitlich beschlossen mit Änderungsantrag

Abstimmung: Nein: 2, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

1.   Sofern im Haushalt ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, gewährt die Gemeinde Kleinmachnow der KulturGenossenschaft Neue Kammerspiele eG, Karl-Marx-Str. 18, 14532 Kleinmachnow, zur Aufrechterhaltung des Kulturbetriebes für die Jahre 2017 bis 2022 jährlich eine pauschale Förderung in Höhe von jeweils 110.000 Euro, die sich wie folgt zusammensetzt:

 

·           18.000 Euro Zuschuss zum Pachtzins,

·           32.000 Euro Zuschuss zu den warmen und kalten Betriebskosten und den Versicherungskosten,

·           je vollbeschäftigte/n Mitarbeiter/in des Kulturbetriebes ein Zuschuss von 20.000 Euro, höchstens insgesamt 60.000 Euro.

 

2.   Nicht benötigte Mittel sind nicht zurück zu zahlen.

3.   Die Unterstützung des Kulturbetriebes in den Neuen Kammerspielen durch weitere Fördermittel der Gemeinde Kleinmachnow, insbesondere aus Mitteln der Vereinsförderung, wird für die Jahre 2017 bis 2022 ausgeschlossen.

4.   Bis zum 30.06. des Folgejahres ist der genehmigte Jahresabschluss des Vorjahres vorzulegen.

5.   In den Jahren 2018, 2020 und 2022 sind die durch den Genossenschaftsverband geprüften Jahresabschlüsse der jeweiligen beiden Vorjahre vorzulegen.

6.   Die pauschale Förderung (siehe Ziff. 1) wird ab 01.01.2018 jährlich um 2 % erhöht.

7.   Der Zuschuss erfolgt durch Zahlung in drei Raten von je 25.000 Euro zum 15.03., 15.06. und 15.09. sowie einer Abschlussrate zum 15.12. eines Jahres.

 

 

Anlage

Antrag vom 22.06.2016

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Bürgermeister, Herrn Grubert.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 081/16/2 beteiligen sich:

Frau Scheib

 

 

Änderungsantrag der Fraktion CDU/FDP

Im Jahr 2018 werden eine Evaluierung und eine Beratung in den Fachausschüssen und der Gemeindevertretung unter Zuhilfenahme eines Wirtschaftsprüfers vorgenommen.

 

 

Frau Brammer zu Protokoll

Die Punkte 1 bis 7 bin ich alle durchgegangen. Ich habe dazu einige Fragen. Die Beantwortungen und Erklärungen, die ich gefunden habe, sind zum Teil vage und intransparent.

 

Zu 1.

Die jährliche Pauschale ist auf fünf Jahre festgelegt, was erstaunlich ist. Dazu hat Frau Scheib ja schon einen Änderungsantrag gestellt.

 

Zu 2.

Warum können nicht benötigte Mittel des jeweiligen Jahresabschlusses ohne Begründung einfach einbehalten werden?

 

Zu 3.

Der Punkt 3 aus der DS-Nr. 081/16/1 wurde ja bereits durch den Finanzausschuss gestrichen. Wer genehmigt den Jahresabschluss des Vorjahres? Liegt das bei uns? Das sind Steuergelder über die wir hier beschließen müssen und keine kleine Summe.

 

Zu 4. und 5.

Wer prüft die folgenden vorzulegenden Jahre? Vor einiger Zeit habe ich das schon einmal angesprochen, dass es von uns auch mit geprüft wird. Wir sind die Geldgeber und ich möchte schon wissen, wohin das Geld geht.

 

 

Zu 6.

Warum wird zu der hohen Pauschalsumme ab 2018 noch einmal eine 2%ige Erhöhung geben?

 

Ich fände es schön, wenn  die  Kammerspiele auch  einen  Geschäftsbericht  abgeben  könnten wie z. B. der KITA-Verbund. Der ist transparent und kann nachvollzogen werden, damit man sich auch wirklich eine eigene Meinung bilden kann.

 

 

Bürgermeister Herr Grubert

Zu 2.

Bei den Betriebskosten wird es keine Senkung geben. Eine pauschale Förderung ist eine pauschale Förderung.

 

 

Zu 4. und 5.

Der Jahresabschluss wird vom Vorstand der Kulturgenossenschaft aufgestellt, von einem Steuerberater überprüft und dann dem Aufsichtsrat zur Beschlussfassung vorgelegt. Die Kulturgenossenschaft muss einen ordnungsgemäßen Jahresabschluss, der auch nachweist, dass sie nicht insolvent ist, aufstellen und der Aufsichtsrat genehmigt das. Das ist bei Genossenschaften so üblich. Bei Wohnungsgenossenschaften oder größeren Genossenschaften ist es so, dass jedes Jahr ein Wirtschaftsprüfer vom Genossenschaftsverband kommt. Der prüft dann alle zwei Jahre den Jahresabschluss und erstellt dann einen Bestätigungsvermerk, so wie es PWC auch für die Eigenbetriebe gemacht hat. Die vom Aufsichtsrat gebilligten Jahresabschlüsse als auch die alle zwei Jahre durchgeführten Pflichtprüfungen des Genossenschaftsverbandes werden der Gemeinde Kleinmachnow vorgelegt. Jeder Gemeindevertreter hat das Einsichtsrecht. Wir werden das aber auch mit Sicherheit im Finanzausschuss anschauen und beraten. In diesem Jahr erfolgte im Juni eine Pflichtprüfung durch den Genossenschaftsverband. Das Ergebnis liegt mir noch nicht vor. In den Jahren 2018, 2020 und 2022 wird der Genossenschaftsverband wieder eine gesetzesmäßig veranlagte Pflichtprüfung vornehmen.

 

 

Zu 6.

Die pauschale Förderung wird um 2% erhöht. Das ist darauf zurückzuführen, da wir davon ausgehen, dass es bei Löhnen und bei den Betriebskosten Erhöhungen gibt. Im Pachtvertrag, so ist mir bekannt, hat der Eigentümer auch die Möglichkeit eine Erhöhung zu fordern, wenn der  Lebenshaltungsindex steigt. Es ist eine vernünftige Lösung, das über eine pauschale Förderung zu machen. Frau Brammer, ich nehme zur Kenntnis, dass Sie eine etwas andere Auffassung haben. Das ist auch gar nicht schlimm. Das ist der Antrag für eine pauschale Förderung. Alle drei Monate diskutieren wir lange über die Kammerspiele und das war der im KuSo-Auschuss gebildete Kompromiss oder die Idee, ab 2017 eine pauschale Förderung zu machen. Jetzt steht noch der Antrag von der CDU/FDP im Raum, aber grundsätzlich soll das Modell so umgesetzt werden und das fand im Finanzausschuss, im KuSo-Ausschuss und im Hauptausschuss die große Mehrheit.

 

 

An der weiteren Aussprache zur DS-Nr. 081/16/2 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Herr Baumgraß

Herr Templin

Herr Warnick

Frau Schwarzkopf

Frau Dr. Kimpfel

Frau Scheib

 

 

Abstimmung zum Änderungsantrag:

Der Änderungsantrag wird mehrheitlich angenommen.

 

 

Abstimmung zur geänderten DS-Nr. 081/16/2:

Die geänderte DS-Nr. 081/16/2 wird mehrheitlich beschlossen.