Frau
Neidel
Die
Verwaltung unterbreitet heute einen Vorschlag, dass der Bauausschuss darüber
diskutieren sollte und sich danach eine Meinung bildet.
In
der Begründung wurde ausgeführt, dass wir die Bürger einladen werden, um dieses
Meinungsbild mit ihnen gemeinsam zu diskutieren. Erst dann im nächsten Sitzungsdurchlauf
werden wir eine Drucksache zur Abstimmung stellen.
Herr
Brinkmann
Aus
dem B-Plan Kiebitzberge ist immer noch gewünscht, dass die Einbahnstraße
Fontanestraße auch für Fahrradfahrer im Gegenverkehr freigegeben werden sollte.
Bei der letzten Signalschau mit der Verkehrsbehörde hat sich dafür die
Lösungsmöglichkeit ergeben, dass wir, da wir in der Zone 30 sind, die Fahrbahn
nur etwas verbreitern müssen, um auf die Normbreiten der StVO zu kommen und
dass wir dann die Beschilderung, wie in der Unterlage dargestellt ist,
vornehmen können.
Dazu
müsste die Fahrbahn von 2,70 m auf 4,00 m verbreitert werden. Die Ausführung
sollte in Asphaltbauweise erfolgen. Der Streifen, der dann zusätzlich
versiegelt würde, ist der Streifen, der derzeit zum illegalen Parken genutzt
wird.
Aus
Sicht der Verwaltung wird die Maßnahme nicht auf die Anwohner umlagepflichtig.
An
der Diskussion beteiligen sich:
Frau
Eiternick, Herr Dr. Mueller, Herr Sahlmann, Herr Wilczek, Herr Grützmann, Frau
Scheib, Herr Brinkmann
Herr
Lippoldt zu Protokoll
Ich
halte die Lösung nicht für erforderlich.
Die Aussage, dass eine Mindestbreite von 3,50 m bei der Fahrbahn notwendig ist,
ist nach der neuen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung nicht mehr
zutreffend. Die neuen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung
sprechen nur noch von Begegnungsbreite und nicht mehr von Fahrbahnbreite und
die Begegnungsbreite in der Fontanestraße ist inklusive des Seitenstreifens so
groß, dass jeder Zeit die Straße für Radfahrer im Gegenverkehr freigegeben
werden kann. Die 3,50 m, die es früher gab, gibt es heute als Mindestbreite der
Begegnungsbreite nur noch dort, wo starker LKW-Verkehr und Linienbusverkehr
besteht. Das ist meines Wissens in der Fontanestraße nicht der Fall, so dass
die Straße so bleiben kann, wie sie ist. Sie ist 2,70 m und das reicht aus für
den Begegnungsverkehr unter Einschluss des Seitenstreifens. Wenn der
Seitenstreifen in wassergebundener Decke hergestellt wird, dann haben wir nicht
das Gefühl einer Großstadtstraße mit 4 m Breite am Waldrand.
Bitte
überlegen Sie, ob Sie diesem Vorschlag der Verwaltung wirklich folgen. Am Rand
zum Wald an den Kiebitzbergen eine 4 m breite Rollbahn zu bauen. Ich lehne das
ab.
Frau
von Törne
Formuliert eine Maßgabe:
Es
sollte keine asphaltierte Erweiterung erfolgen, sondern der Weg sollte in einer
wassergebundene Ausführung gestaltet werden.
Herr
Dr. Mueller zu Protokoll
Ich
möchte mich entschieden gegen eine wassergebundene Decke an dieser Stelle
aussprechen, weil wir hier einen verstärkten Fahrradverkehr haben. Poller an
der Seite wären auch ungünstig. Man könnte eine Fahrradmarkierung auf der
Fahrbahn aufbringen für den Bereich, der als Radweg genutzt werden soll, bzw.
kann. Das würde den Radfahrern noch mehr Sicherheit geben.
Herr
Brinkmann
In
der Zone 30 gibt es keine extra Fahrbahnmarkierungen.
Abstimmungsergebnis zur
formulierten Maßgabe: 3 Zustimmungen / 3 Ablehnungen – die Maßgabe wurde
abgelehnt
Abstimmungsergebnis zur
DS-Nr. 161-10/1 - 4 Zustimmungen / 1 Ablehnung 1 Enthaltung – mit
Stimmenmehrheit zugestimmt