Beschluss: zurückgestellt

Frau Neidel

Die Verwaltung unterbreitet heute einen Vorschlag, dass der Bauausschuss darüber diskutieren sollte und sich danach eine Meinung bildet.

In der Begründung wurde ausgeführt, dass wir  die Bürger einladen werden, um dieses Meinungsbild mit ihnen gemeinsam zu diskutieren. Erst dann im nächsten Sitzungsdurchlauf werden wir eine Drucksache zur Abstimmung stellen.

 

Herr Brinkmann

Aus dem B-Plan Kiebitzberge ist immer noch gewünscht, dass die Einbahnstraße Fontanestraße auch für Fahrradfahrer im Gegenverkehr freigegeben werden sollte. Bei der letzten Signalschau mit der Verkehrsbehörde hat sich dafür die Lösungsmöglichkeit ergeben, dass wir, da wir in der Zone 30 sind, die Fahrbahn nur etwas verbreitern müssen, um auf die Normbreiten der StVO zu kommen und dass wir dann die Beschilderung, wie in der Unterlage dargestellt ist, vornehmen können.

Dazu müsste die Fahrbahn von 2,70 m auf 4,00 m verbreitert werden. Die Ausführung sollte in Asphaltbauweise erfolgen. Der Streifen, der dann zusätzlich versiegelt würde, ist der Streifen, der derzeit zum illegalen Parken genutzt wird.

Aus Sicht der Verwaltung wird die Maßnahme nicht auf die Anwohner umlagepflichtig.

 

An der Diskussion beteiligen sich:

Frau Eiternick, Herr Dr. Mueller, Herr Sahlmann, Herr Wilczek, Herr Grützmann, Frau Scheib, Herr Brinkmann

 

Herr Lippoldt zu Protokoll

Ich halte die Lösung  nicht für erforderlich. Die Aussage, dass eine Mindestbreite von 3,50 m bei der Fahrbahn notwendig ist, ist nach der neuen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung nicht mehr zutreffend. Die neuen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrsordnung sprechen nur noch von Begegnungsbreite und nicht mehr von Fahrbahnbreite und die Begegnungsbreite in der Fontanestraße ist inklusive des Seitenstreifens so groß, dass jeder Zeit die Straße für Radfahrer im Gegenverkehr freigegeben werden kann. Die 3,50 m, die es früher gab, gibt es heute als Mindestbreite der Begegnungsbreite nur noch dort, wo starker LKW-Verkehr und Linienbusverkehr besteht. Das ist meines Wissens in der Fontanestraße nicht der Fall, so dass die Straße so bleiben kann, wie sie ist. Sie ist 2,70 m und das reicht aus für den Begegnungsverkehr unter Einschluss des Seitenstreifens. Wenn der Seitenstreifen in wassergebundener Decke hergestellt wird, dann haben wir nicht das Gefühl einer Großstadtstraße mit 4 m Breite am Waldrand.

Bitte überlegen Sie, ob Sie diesem Vorschlag der Verwaltung wirklich folgen. Am Rand zum Wald an den Kiebitzbergen eine 4 m breite Rollbahn zu bauen. Ich lehne das ab.

 

Frau von Törne

Formuliert eine Maßgabe:

Es sollte keine asphaltierte Erweiterung erfolgen, sondern der Weg sollte in einer wassergebundene Ausführung gestaltet werden.

 

Herr Dr. Mueller zu Protokoll

Ich möchte mich entschieden gegen eine wassergebundene Decke an dieser Stelle aussprechen, weil wir hier einen verstärkten Fahrradverkehr haben. Poller an der Seite wären auch ungünstig. Man könnte eine Fahrradmarkierung auf der Fahrbahn aufbringen für den Bereich, der als Radweg genutzt werden soll, bzw. kann. Das würde den Radfahrern noch mehr Sicherheit geben.

 

Herr Brinkmann

In der Zone 30 gibt es keine extra Fahrbahnmarkierungen.

 

Abstimmungsergebnis zur formulierten Maßgabe: 3 Zustimmungen / 3 Ablehnungen – die Maßgabe wurde abgelehnt

 


Abstimmungsergebnis zur DS-Nr. 161-10/1 - 4 Zustimmungen / 1 Ablehnung 1 Enthaltung – mit Stimmenmehrheit zugestimmt