Beschluss: zurückgestellt

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Mitglieder der Gemeindevertretung und die von ihr berufenen sachkundigen Einwohner wird beschlossen.

 

 

Anlage


Einreicher dieser Druckvorlage sind die Fraktionen DIE LINKE./PIRATEN und SPD/PRO.

Herr Warnick, als ein Miteinreicher, erläutert die vorliegende Drucksache.

Sie geht auf mehrere Diskussionen im Ältestenrat in den letzten Jahren zurück, die von Bündnis 90/Grüne angestoßen wurde.

Er berichtet, dass der aktuelle Hintergrund dieses Änderungsvorschlages andere Veranstaltungen außerhalb von Fachausschüsse und Gemeindevertretersitzungen waren. Zum Beispiel nennt Herr Warnick die Klausurtagungen. Diese fanden am Wochenende statt und dauerten mehrere Stunden. Bislang gab es dafür kein Sitzungsgeld.

Weiterhin merkt er an, dass im § 3 nur inhaltliche Änderungen vorgenommen wurden. Dort wurde zusätzlich der Regionalausschuss aufgenommen. Außerdem wurde die Formulierung „Dem/der Vorsitzenden/Bürgermeister/in usw.“ angepasst.

Der § 4 wurde spezifiziert.

Herr Templin macht darauf aufmerksam, dass unter § 4 die Formulierung „Gemeindevertreterinnen“ aufgenommen werden muss.

Frau Dettke ist der Meinung, wenn zukünftig temporäre Ausschüsse gebildet werden, wären diese in der Satzung automatisch enthalten, wenn die Formulierung „zum Beispiel“ verwendet werden würde.

Sowohl Herr Warnick als auch Herr Templin sind der Meinung, dass temporäre Ausschüsse in der Satzung wie Fachausschüsse gewertet werden.

Frau Dettke ist jedoch der Meinung, dass bei der Aufzählung auch temporäre Ausschüsse aufgezählt werden müssen. Die Satzung müsste sonst wieder geändert werden, sobald ein temporärer Ausschuss gebildet wird.

Auch Herr Tauscher ist der Meinung, dass zeitweilige Ausschüsse in der Satzung aufgezählt werden müssen.

Herr Nieter merkt aber an, dass temporäre Ausschüsse nicht zwingend monatlich tagen müssen.

Dazu macht Herr Piecha die Anmerkung, dass Fachausschüsse auch nicht immer monatlich tagen.

Frau Schwarzkopf fragt nach, ob Arbeitsgruppen keine Aufwandsentschädigungen erhalten?

Herr Nieter appelliert daran, dass bei der Erarbeitung die nötige Sorgfalt walten muss. Es sollte sich dringend genügend Zeit gelassen werden um alle Formulierungen genau zu bedenken. Eine saubere Lösung muss gefunden werden und aus seiner Sicht besteht hierbei kein Zeitdruck.  Ein Beschluss muss nicht zwingend in der nächsten Gemeindevertretersitzung erfolgen.

Herr Warnick berichtet, dass es einen weiteren strittigen Punkt gab. Frau Schwarzkopf vertrat die Meinung, dass die Summe der Aufwandsentschädigung von derzeitig 13 € generell erhöht werden sollte.

Dies lehnt Herr Warnick aber ab.

Frau Schwarzkopf bittet Herr Warnick mitzuteilen, seit wann das Sitzungsgeld in Höhe von 13,00 € gezahlt wird.

Dazu teilt Herr Warnick mit, dass diese Summe mindestens seit ca. 20 Jahren gezahlt wird. Herr Tauscher meint sogar, es könnten auch schon 25 Jahre sein.

Herr Templin macht deutlich, dass für dieses Thema der Ältestenrat zuständig ist.

Frau Schwarzkopf macht deutlich, dass Sie seit 1 1/2 Jahren darauf hinarbeitet, dass dieses Thema im Ältestenrat behandelt wird.

Herr Tauscher greift den Vorschlag auf und bietet als Vorsitzender der Gemeindevertretung an, dies noch mal im Ältestenrat zu besprechen.

Da hier aber ein Antrag vorliegt, muss die vorliegende Drucksache abgestimmt oder durch die Einreicher zurück gestellt werden.

 

Herr Warnick stellt nach Rücksprache mit dem weiteren Einreicher, der SPD/PRO-Fraktion, den vorliegenden Antrag DS-Nr.: 097/16 zurück.

 

Frau Dettke möchte einen Impuls an den Ältestenrat geben, nämlich 8,50 € pro Stunden als Aufwandsentschädigung zu zahlen.