Der Werkleiter des Bauhofes wird ermächtigt, den Unimog des Bauhofes mit dem amtlichen Kennzeichen PM-FY 804 mit Streuer und Schiebeschild an einen Händler zu verkaufen.

 

Anlage

DS-Nr. 126/15 vom 17.12.2015


Herr Brinkmann erläutert die Beschlussvorlage, zeigt Fotos und beantwortet Fragen.

 

In seinen Ausführungen weist Herr Brinkmann darauf hin, dass nach einem notwendigen Mercedeswerkstattbesuch der Tacho 400.000 km mehr anzeigte. Dieser Stand ist nicht mehr reversibel. Somit weist das Fahrzeug einen ursprünglichen Tachostand von 47.000 km, bei realen Betriebsstunden von 620 h auf und einen fiktiven Tachostand von 447.000 km.

Das Fahrzeug soll über einen Händler verkauft werden, um evtl. Garantieansprüche zu umgehen.

Der zu erzielende Verkaufserlös wurde aufgrund einer Internetrecherche und Angeboten von Händlern ermittelt und soll ca. 35.000 € netto betragen. Zwei Angebote in Höhe von 30.000 € und 35.100 € liegen vor.

 

Herr Librenz informiert, dass seine Internetrecherche hinsichtlich des Verkaufspreises deutlich unter 30.000 € lag und spricht sich für einen Verkauf mit diesem Erlös aus. 

 

Herr Gutheis erkundigt sich, wie lange die vorliegenden Angebote bindend sind und möchte festlegen, dass der zu erzielende Verkaufswert 30.000 € netto nicht unterschreiten soll.

 

Herr Brinkmann informiert, dass er dem Händler die zeitliche Verzögerung des Verkaufs erklärte. Diesem es jedoch freisteht, jederzeit von seinem Angebot zurückzutreten.

 

An der Aussprache beteiligten sich Frau Dettke, Herr Gutheins, Herr Liebrenz, Herr Lampe und Herr Dr. Haase.


Abstimmungsergebnis:

9 Zustimmungen / 0 Ablehnungen / 0 Enthaltungen