Sitzung: 04.10.2016 Hauptausschuss
Vorlage: DS-Nr. 076/16/2
1.
Der
Bebauungsplan KLM-BP-025 „Seeberg“ in der Fassung seiner Bekanntmachung vom
16.04.2010 (Amtsblatt Nr. 04/2010) soll für den in Anl. 1 gekennzeichneten Geltungsbereich geändert werden. Das Verfahren
wird unter der Bezeichnung KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“ geführt.
Die Änderung soll sich
beschränken auf die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Errichtung von Empfangs- und Pförtnergebäuden auf dem Grundstück Schopfheimer
Allee 10 (Schulgrundstück der BBIS – Berlin-Brandenburg International School
GmbH) entsprechend der Darstellung in Anl. 4 – Blatt Anlage B-1).
2.
Der
Gemeindevertretung sind konkretisierte Überlegungen zum künftigen Planinhalt in
einem Bebauungsplan-Entwurf zur Beratung und Billigung vorzulegen.
In
den Entwurf ist eine Regelung aufzunehmen, mit der die städtebaulich nicht
gewünschte abweisende Wirkung des BBIS-Hauptzugangs an der Schopfheimer Allee
durch Errichtung einer doppelten Zaun- bzw. Toranlage („Schleuse“)
ausgeschlossen wird.
Darüber hinaus sind die
Möglichkeiten, das BBIS-Schulgrundstück im Rahmen der Regelungen des
Städtebaulichen Vertrages vom 07.10.2009 (vgl. Anl. 6) zu Fuß und mit dem
Fahrrad durchqueren zu dürfen, für jedermann gut lesbar an beiden Zugängen
auszuschildern. Der Bürgermeister wird beauftragt, die BBIS zu einer
entsprechenden Beschilderung aufzufordern und diese vertraglich abzusichern.
3.
Der
Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Herrn Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die
vorliegende Beschlussvorlage. Herr Schubert, Vorsitzender des Bauausschusses,
ergänzt.
An der Aussprache zur DS-Nr.
076/16/2 beteiligen sich:
- Herr Schubert
- Herr Templin
- Frau Scheib
- Frau Sahlmann
- Herr Warnick
- Herr Bültermann
→ Herr Grubert erklärt, dass diese Beschlussvorlage nicht auf die Tagesordnung der Gemeindevertretung gesetzt wird und der Internationalen Schule das Abstimmungsergebnis des Hauptausschusses mitgeteilt wird.
Der Gemeindevertretung wird
einstimmig keine Empfehlung ausgesprochen, die DS-Nr. 076/16/2 auf die
Tagesordnung ihrer Sitzung am 03.11.2016 zu setzen.