Beschlussvorschlag:

1.         Der Bebauungsplan KLM-BP-025 „Seeberg“ in der Fassung seiner Bekanntmachung vom 16.04.2010 (Amtsblatt Nr. 04/2010) soll für den in Anl. 1 gekennzeichneten Geltungsbereich geändert werden. Das Verfahren wird unter der Bezeichnung KLM-BP-025-3 „Empfangs- und Pförtnergebäude BBIS“ geführt.

Die Änderung soll sich beschränken auf die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Empfangs- und Pförtnergebäuden auf dem Grundstück Schopfheimer Allee 10 (Schulgrundstück der BBIS – Berlin-Brandenburg International School GmbH) entsprechend der Darstellung in Anl. 4 – Blatt Anlage B-1).

2.         Der Gemeindevertretung sind konkretisierte Überlegungen zum künftigen Planinhalt in einem Bebauungsplan-Entwurf zur Beratung und Billigung vorzulegen.

In den Entwurf ist eine Regelung aufzunehmen, mit der die städtebaulich nicht gewünschte abweisende Wirkung des BBIS-Hauptzugangs an der Schopfheimer Allee durch Errichtung einer doppelten Zaun- bzw. Toranlage („Schleuse“) ausgeschlossen wird.

Darüber hinaus sind die Möglichkeiten, das BBIS-Schulgrundstück im Rahmen der Regelungen des Städtebaulichen Vertrages vom 07.10.2009 (vgl. Anl. 6) zu Fuß und mit dem Fahrrad durchqueren zu dürfen, für jedermann gut lesbar an beiden Zugängen auszuschildern. Der Bürgermeister wird beauftragt, die BBIS zu einer entsprechenden Beschilderung aufzufordern und diese vertraglich abzusichern.

3.         Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.


Herrn Ernsting, Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, erläutert die vorliegende Beschlussvorlage. Herr Schubert, Vorsitzender des Bauausschusses, ergänzt.

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 076/16/2 beteiligen sich:

- Herr Schubert

- Herr Templin

- Frau Scheib

- Frau Sahlmann

- Herr Warnick

- Herr Bültermann

 

         Herr Grubert erklärt, dass diese Beschlussvorlage nicht auf die Tagesordnung der Gemeindevertretung gesetzt wird und der Internationalen Schule das Abstimmungsergebnis des Hauptausschusses mitgeteilt wird.


Der Gemeindevertretung wird einstimmig keine Empfehlung ausgesprochen, die DS-Nr. 076/16/2 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 03.11.2016 zu setzen.