1.   Wie ist der Stand der Umsetzung von Drucksache 005/14 (insbesondere des geänderten Punktes 5)?

2.   Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um Tempo 30 bis zum Dreilindener Weg mit der Unteren Verkehrsbehörde durchzusetzen?

3.   Sind im Hinblick auf das in der Diskussion befindliche Bauprojekt weitere verkehrsregulierende Maßnahmen angedacht?

 

 

zu 1.

Mit DS-Nr. 005/14 vom 13.02.2014 (Städtebaulicher Entwicklungsbereich "Wohnen und Arbeiten nördlich und südlich der BAB A 115", hier: Ansiedlung Paket-Zustellbasis) wurde der Bürgermeister beauftragt, für den Stahnsdorfer Damm zwischen Dreilindener Weg und Knoten Hohe Kiefer/Stolper Weg verkehrsberuhigende Maßnahmen z. B. Tempo 30 vorzubereiten. Im Rahmen der derzeit laufenden gemeindeweiten Verkehrsplanung wird auch der Straßenzug Stahnsdorfer Damm untersucht werden, um konkrete und geeignete Maßnahmen vorschlagen zu können. Erste Vorschläge sollen der Gemeindevertretung und ihren Fachausschüsse Anfang 2017 vorgelegt werden.

 

zu 2.

Mit verkehrsrechtlicher Anordnung vom 18.03.2014 ist ein umfangreicher Bereich der Straße Stahnsdorfer Damm, nämlich von Haus Nr. 59 bis Wattstraße, bereits mit Tempo 30 beschildert worden. Eine durchgehende Beschilderung des Stahnsdorfer Damms mit Tempo 30 wurde bisher von der Unteren Verkehrsbehörde noch nicht genehmigt. Dazu soll es im I. Quartal 2017 noch einen gemeinsamen Termin geben.

 

zu 3.

Die Bauleitplan-Verfahren für eine Wohnbebauung beiderseits Stahnsdorfer Damm stehen noch in einer frühen Planungsphase. In diesem Zusammenhang wurden u. a. externe verkehrsplanerische Leistungen in Auftrag gegeben, die parallel zur Aufstellung der Bauleitpläne erbracht werden. Deren Ergebnisse werden in der derzeit laufenden gemeindeweiten Verkehrsplanung berücksichtigt werden.