Auf Grund des § 22 der Gemeindeordnung nimmt Herr Warnick an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.

 

Beschlussvorschlag:

1)        Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-009-2 „Märkische Heide/ Heidefeld“ (Textbebauungsplan) wird gebilligt.

2)        Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig öffentlich bekannt zu machen.

3)        Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.

4)        Das Änderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, durchgeführt.


Der Gemeindevertretung wird einstimmig empfohlen, die DS-Nr. 142/16 auf die Tagesordnung ihrer Sitzung am 15.12.2016 zu setzen.