Beschluss: mehrheitlich beschlossen ohne Maßgabe

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 10, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Auf der Grundlage des § 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) wird die Haushaltssatzung für die Gemeinde Kleinmachnow für das Haushaltsjahr 2017 in der vorliegenden Fassung, einschließlich Haushaltsplan, beschlossen.

 

 

Anlage

Haushaltssatzung 2017 mit Haushaltsplan 2017 

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch die Kämmerin, Frau Braune.

 

 

 

15 Minuten Pause 20:05 Uhr bis 20:20 Uhr

 

 

 

An der Aussprache zur geänderten DS-Nr. 158/16 beteiligen sich:

Frau Dettke

Frau Dr. Bastians-Osthaus

Herr Warnick

 

 

Herr Templin zu Protokoll

„Der Ergebnisplan ist die wichtigste Planeinheit des doppischen Haushaltes. Gemäß § 63 BbgKVerf ist das Ergebnis aus ordentlichen Erträgen und Aufwendungen auszugleichen. Das Ergebnis spiegelt den Erfolg des wirtschaftlichen Handelns wider. Das gilt für jedes Jahr. Dieses Ergebnis im kommenden Jahr und auch in den Folgejahren ist negativ, das heißt, wir haben nach der Planung in den kommenden drei Jahren keinen wirtschaftlichen Erfolg. Das kann begründet sein und sollte aber auch begründet werden, ob das auf Einmaleffekte, besondere Lasten die nur in diesen Jahresscheiben auftreten oder ob es ein strukturelles Problem dieses Haushaltes ist. Genau mit dieser Frage habe ich ihn dann auch betrachtet. Dabei sind mir zwei Dinge aufgefallen und zwar stützt sich die Säule unseres wirtschaftlichen Handelns in erster Linie auf Einkünfte aus Gewerbesteuer und den Einkommenssteuer- und Umsatzsteuererträgen. Diese beiden sind aber nicht einfach unisono zusammenzufassen, sondern Gewerbesteuererträge, Teil unseres wirtschaftlichen Handelns, da müssen wir im Endeffekt ca. 10%  über den Gewerbesteuerausgleich an das Land abführen. Die Einkommenssteuererträge, deren Anwachs die einzige Anwachsstelle in den zukünftigen Haushalten, davon müssen wir über 40% abführen in die Kreisumlage, das heißt, diese Kreisumlage wird auch mit einem zeitlichen Verzug von zwei Jahren auf Grund höherer Einkommenssteuererträge immer weiter anwachsen. Wenn man sich die Zahlen anschaut, haben wir z. B. in den Jahren 2011 bis 2015 ein Anwachsen der Einkommenssteuererträge um 50%. Da habe ich mich gefragt wie das kommt. Sind ganz viele Einkommenssteuerbezieher oder Leute, die das zahlen müssen, hierher gezogen? Nein. Die Bevölkerung, die in diesem Einkommensbereich liegt, ist mehr oder minder gleich geblieben. Auch das ist diesem Haushalt im Vorfeld zu entnehmen. Ich finde es wichtig, dass man es auch mal systematisch darstellt, da wir an diesem Punkt tatsächlich an einer Scheidelinie stehen, das heißt, unsere zukünftige Einkommensentwicklung stützt sich auf steigende Einkommenssteuererträge, nicht mehr auf Grund unseres wirtschaftlichen Handelns. Da hat die Gemeinde jetzt mit Mehrheit zwei entscheidende Beschlüsse gefasst. Der erste war, dass mit DHL eine der größten Flächen im Gewerbegebiet jemanden ermöglicht wurde, der keine Gewerbesteuer zahlt. Und das andere ist, was u. a. auch Sie, Herr Warnick, als Vorsitzender des Aufsichtsrates P & E zu verantworten haben, dass die Flächen, die für gewerbliche Erträge für die Gemeinde vorbereitet und mit sehr viel Kosten im Entwicklungsgebiet auch beschlossen und bezuschusst werden, dass die in Wohnbebauung umgewandelt wird. Damit minimieren wir die eine Einkommensquelle um auf der anderen Seite eine andere Einkommensart, nämlich über die Steuern zu bekommen. Das aber wird genau dadurch konterkariert, dass man sagt, wir wollen aber auch einkommensschwache Familien da ansiedeln. Das bedeutet aber, dass der Haushalt zwar mit einem Zuwachs von Reicheren rechnet, gleichzeitig aber sagt, wir möchten auch einkommensschwächere Familien. Dieses Vorhaben soll noch bezuschusst werden und deshalb ist das, was Frau Dr. Bastians-Osthaus gesagt hat, gar nicht so lapidar zur Seite zu führen. Dieser Beschluss ist hier in der Gemeindevertretung gefasst worden und keine Option. Der Bürgermeister hat diesen Beschluss mit getragen und in seinem Wahlkampf sehr vertreten. Wird dieses Vorhaben so umgesetzt, wie es beschlossen wurde, wird es unseren Haushalt, so wie er vorgelegt wurde, um weitere Millionen im Aufwand belasten. Nach § 16 müssen alle Folgekosten bei einer Investitionsmaßnahme mit berücksichtigt werden, sonst dürfen sie gar nicht in den Haushalt gestellt werden. Daran hat sich die Kämmerin nicht gehalten, aber es sind für 2018 600.000 Euro als Sofortmaßnahme per Gutachter festgestellt worden, das heißt, zählen Sie diese 600.000 Euro 2018 dazu, weitere 600.000 Euro bis 2020 sind auszugeben. Zählen Sie das dazu haben wir langfristig dauerhaft einen negativen Haushalt. Und noch weitere Vorhaben haben Sie aufgelistet, ca. 500.000 Euro, sollen in den Haushalt wie z. B. die öffentliche Toilette. 500.000 Euro für weitere Aufwendungen die Sie noch mit reinnehmen und die die mittelfristige Planung noch weiter ins Minus bringen. Dazu kommen noch weitere 500.000 Euro für die Umsetzung des Beschlusses zum alten Dorf und ca. noch 500.000 Euro als Verfügungsmasse für den Bürgerhaushalt. Das führt unsere Gemeinde in einen permanenten Vermögensverlust und da müssen Sie, als Kämmerin und Sie, als Bürgermeister sagen, wie Sie diese Entwicklung umkehren. Sie haben gesagt, dass Sie sich bemühen und 2018 hoffen wir … Aber Sie haben nicht ein Wort gesagt, was Ihre Bemühungen sind. Demzufolge ist das, was der Bürgermeister uns hier vorlegt, nicht mehr als ein Zahlenwerk, was korrekt aufaddiert ist. Die Dinge, die drin stehen, stimmen aber zum Teil nicht und die Entwicklung der Gemeinde wird dadurch dauerhaft in eine negative Richtung beschlossen. Diesen Weg, den wir jetzt anfangen, der wird uns bei Fortsetzung tatsächlich in richtige Probleme bringen, so dass wir die Tränen in den Augen haben und vielleicht die 95 % der anderen Kommunen anfangen, Hohn zu lachen, dass eine reiche Gemeinde wie Kleinmachnow nicht in der Lage ist, einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen.

 

 

An der weiteren Aussprache zur geänderten DS-Nr. 158/16 beteiligen sich:

Bürgermeister Herr Grubert

Frau Sahlmann

Herr Gutheins

Herr Singer

 

 

Herr Nieter zu Protokoll

Dass heute viele Dinge auf den Punkt gebracht wurden finde ich gut und wichtig. Was ich allerdings nicht verstehe und nachvollziehen kann, warum es in der heutigen Zeit der EDV nicht möglich ist, gefasste Beschlüsse und Daten so in einem Gesamtkompendium zusammenzustellen, dass man den Gesamtkomplex ohne Dinge, die noch nicht eingearbeitet sind, vorliegen hat und zwar als festgestellten Haushaltsentwurf des Bürgermeisters. Das verstehe ich nicht und das halte ich auch für einen Mangel. Ich denke, die Grundsätze des Haushaltsaufstellungsverfahrens und des Haushaltsrechts sind Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit und ich finde es weder für Bürger noch für Gemeindevertreter vollständig nachvollziehbar. Deshalb schließe ich mich den grundsätzlichen Bedenken, die hier geäußert wurden, an.

 

 

An der weiteren Aussprache zur geänderten DS-Nr. 158/16 beteiligen sich:

Frau Schwarzkopf

Herr Schubert

Frau Brammer

 

 

Abstimmung zur geänderten DS-Nr. 158/16:

Die geänderte DS-Nr. 158/16 wird mehrheitlich beschlossen.