1.    Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-009-2 „Märkische Heide/ Heide­feld“ (Textbebauungsplan) wird gebilligt.

2.    Der Entwurf und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig
öffentlich bekannt zu machen.

3.    Den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.

4.    Das Änderungsverfahren wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, durchgeführt.

 

 

Anlagen

·       Abgrenzung des Geltungsbereiches 2. Änderung KLM-BP-009-2

·       Entwurf 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-009-2 „Märkische Heide/Heidefeld“ (Textbebauungsplan, Stand 14.11.2016)

 

 

Ø  Erläuterungen zur Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.

 

 

Ø  Nach § 22 BbgKVerf fühlen sich Herr Tauscher, Herr Warnick, Herr Gutheins und Herr Baumgraß befangen und nehmen an der Aussprache und Abstimmung zur DS-Nr. 142/16 nicht teil.

 

 

 

Der Vorsitzende, Herr Tauscher, übergibt die Sitzungsleitung an seine 2. Stellvertreterin, Frau Sahlmann

 

 

 

An der Aussprache zur DS-Nr. 142/16 beteiligen sich:

Eine Aussprache findet nicht statt.

 

 

Abstimmung zur DS-Nr. 142/16:

Die DS-Nr. 142/16 wird einstimmig beschlossen.