Sitzung: 15.12.2016 Gemeindevertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen ohne Maßgabe
Abstimmung: Enthaltungen: 1, Befangen: 4
Vorlage: DS-Nr. 142/16
2.
Der Entwurf und die Begründung sind gemäß
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen. Der Zeitraum der Auslegung ist rechtzeitig
öffentlich bekannt zu machen.
3.
Den
Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich
durch die Planung berührt werden kann, ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu
geben. Sie sollen außerdem von der Auslegung benachrichtigt werden.
4.
Das Änderungsverfahren wird im vereinfachten
Verfahren gemäß § 13 BauGB, ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 BauGB, durchgeführt.
Anlagen
· Abgrenzung des Geltungsbereiches 2. Änderung KLM-BP-009-2
· Entwurf 2. Änderung des Bebauungsplanes KLM-BP-009-2 „Märkische Heide/Heidefeld“ (Textbebauungsplan, Stand 14.11.2016)
Ø Erläuterungen zur
Beschlussvorlage durch den Fachbereichsleiter Bauen/Wohnen, Herrn Ernsting.
Ø Nach § 22 BbgKVerf fühlen sich
Herr Tauscher, Herr Warnick, Herr Gutheins und Herr Baumgraß befangen und
nehmen an der Aussprache und Abstimmung zur DS-Nr. 142/16 nicht teil.
Der Vorsitzende, Herr Tauscher, übergibt die Sitzungsleitung
an seine 2. Stellvertreterin, Frau Sahlmann
An der Aussprache
zur DS-Nr. 142/16 beteiligen sich:
Eine Aussprache findet nicht statt.
Abstimmung zur
DS-Nr. 142/16:
Die DS-Nr. 142/16 wird einstimmig beschlossen.