Vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage, DS-Nr. 125/16 vom 30.
September 2016, aus der sich nachfolgende Fragen ergeben. In der o. g. Anfrage
wurde nach den Gründen gefragt, weshalb die Verwaltung der Straßenbaufirma
nicht die Arbeiten an der Gestaltung der Grünanlagen übertragen hat. Diese
Frage wurde nicht beantwortet. Also noch einmal:
1.
Welche
Gründe gab es, diese Leistung nicht komplett dieser dort bereits tätigen Firma
zu übertragen?
In Ihrer Antwort auf meine Anfrage, DS-Nr. 125/16 Frage 2, begründen
Sie die verspätete Fertigstellung der Baumaßnahme mit zusätzlichen Arbeiten –
wie den Oberbodenauftrag.
In Ihrer Antwort auf meine Anfrage, DS-Nr. 125/16 Frage 1, behaupten
sie nun, dass der Baubetrieb schon in seinem Vertrag den Oberbodenauftrag mit
einem Streifen von 0,50m ausführen sollte.
2.
Wie
kommt es zu solchen widersprüchlichen Aussagen? Welche Aussage entspricht der
Realität?
3.
Am
10. Dezember 2015 erfolgte eine „Arbeitsanweisung“ an den Bauhof für diese
Bankettarbeiten. War das eine schriftliche oder mündliche Beauftragung?
4.
Wann
wurden die Arbeiten des Bauhofes abgerechnet?
5.
Wurden
Abschlagsrechnungen gezahlt?
6.
Wenn
ja, wann wurden Abschlagszahlungen und in welcher Höhe gezahlt?
7.
Wie
hoch war die Auftragssumme?
8.
Wie
hoch war die Abrechnungssumme?
9.
In
Ihrer Antwort geben Sie an, dass das Bankett mit dunklem Boden aufgefüllt
worden ist. Was ist für die Verwaltung die Definition eines dunklen Bodens?
10.
Warum
haben Sie für diese Leistung keinen vertraglichen Fertigstellungstermin mit dem
Bauhof vereinbart?
11.
Werden
mit dem Bauhof überhaupt Fertigstellungstermine vereinbart, so wie es im
öffentlichen Auftragswesen üblich ist?
12.
Der
ausgeschachtete Boden zwischen den Bäumen wurde mit schwerer Technik aufgeladen
und abgefahren. Ihre Darlegungen bezüglich des Baumschutzes sind nicht korrekt!
Sind Sie der Auffassung, dass ein Minibagger keine Bäume beschädigen kann?
Zu 1.
Gemäß Bauvertrag und Leistungsverzeichnis führte die Firma ITG GmbH die
Auffüllung mit Füllboden, 0,50 m ab Rückenstütze der Gehwegeinfassung in
Richtung Straßenbord aus. Diese Leistung war durch das LV abgedeckt. Auf Wunsch
vieler Grundstückseigentümer wurde der verbleibende Bereich des Banketts (ca.
0,80 m) ebenfalls mit Füllboden aufgefüllt und verdichtet. Diese Leistung war
nicht im LV enthalten. Da diese Leistung der Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow
preiswerter als die Firma ITG GmbH anbieten konnte, wurde der Bauhof
beauftragt.
Zu 2.
Die Fragen wurden hinreichend beantwortet,
eine widersprüchliche Beantwortung ist nicht erfolgt. Um weitere
Verständnisfragen auszuräumen, wäre ein persönliches Gespräch im Fachbereich
Bauen/Wohnen mit dem im Fachdienst Tiefbau/Gemeindegrün/ Stadtwirtschaft (FD
TGS) zuständigen Sachbearbeiter sinnvoll.
Zu 3.
Die Bauleistung wurde schriftlich beauftragt.
Zu 4.
Die Rechnung wurde am 27.10.2016 bezahlt.
Zu 5.
Es wurden keine Abschlagsrechnungen bezahlt.
Zu 6.
Siehe Punkt 5.
Zu 7.
Die Auftragssumme betrug 11.707,60 Euro.
Zu 8.
Die Abrechnungssumme betrug 11.707,60 Euro.
Zu 9.
Der im Bankett aufgebrachte Boden ist
normaler Füllboden.
Zu 10.
Es wurde in der Arbeitsanweisung die 13.
Kalenderwoche 2016 zur Leistungserbringung definiert. Durch Setzungen des
Füllbodens waren Nacharbeiten erforderlich. Diese wurden am 11.10.2016 per
Niederschrift abgenommen.
Zu 11.
Es werden Fertigstellungstermine in den
Arbeitsanweisungen festgelegt.
Zu 12.
Der Minibagger kam nur partiell und außerhalb
des Kronentraufbereichs zum Einsatz. Bei den Arbeiten wurde darauf geachtet,
die Straßenbäume nicht zu beschädigen.