Beschluss: zur Kenntnis genommen

Vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage, DS-Nr. 125/16 vom 30. September 2016, aus der sich nachfolgende Fragen ergeben. In der o. g. Anfrage wurde nach den Gründen gefragt, weshalb die Verwaltung der Straßenbaufirma nicht die Arbeiten an der Gestaltung der Grünanlagen übertragen hat. Diese Frage wurde nicht beantwortet. Also noch einmal:

 

1.   Welche Gründe gab es, diese Leistung nicht komplett dieser dort bereits tätigen Firma zu übertragen?

 

In Ihrer Antwort auf meine Anfrage, DS-Nr. 125/16 Frage 2, begründen Sie die verspätete Fertigstellung der Baumaßnahme mit zusätzlichen Arbeiten – wie den Oberbodenauftrag.

 

In Ihrer Antwort auf meine Anfrage, DS-Nr. 125/16 Frage 1, behaupten sie nun, dass der Baubetrieb schon in seinem Vertrag den Oberbodenauftrag mit einem Streifen von 0,50m ausführen sollte.

 

2.   Wie kommt es zu solchen widersprüchlichen Aussagen? Welche Aussage entspricht der Realität?

3.   Am 10. Dezember 2015 erfolgte eine „Arbeitsanweisung“ an den Bauhof für diese Bankettarbeiten. War das eine schriftliche oder mündliche Beauftragung?

4.   Wann wurden die Arbeiten des Bauhofes abgerechnet?

5.   Wurden Abschlagsrechnungen gezahlt?

6.   Wenn ja, wann wurden Abschlagszahlungen und in welcher Höhe gezahlt?

7.   Wie hoch war die Auftragssumme?

8.   Wie hoch war die Abrechnungssumme?

9.   In Ihrer Antwort geben Sie an, dass das Bankett mit dunklem Boden aufgefüllt worden ist. Was ist für die Verwaltung die Definition eines dunklen Bodens?

10. Warum haben Sie für diese Leistung keinen vertraglichen Fertigstellungstermin mit dem Bauhof vereinbart?

11. Werden mit dem Bauhof überhaupt Fertigstellungstermine vereinbart, so wie es im öffentlichen Auftragswesen üblich ist?

12. Der ausgeschachtete Boden zwischen den Bäumen wurde mit schwerer Technik aufgeladen und abgefahren. Ihre Darlegungen bezüglich des Baumschutzes sind nicht korrekt! Sind Sie der Auffassung, dass ein Minibagger keine Bäume beschädigen kann?

 

 

Zu 1.

Gemäß Bauvertrag und Leistungsverzeichnis führte die Firma ITG GmbH die Auffüllung mit Füllboden, 0,50 m ab Rückenstütze der Gehwegeinfassung in Richtung Straßenbord aus. Diese Leistung war durch das LV abgedeckt. Auf Wunsch vieler Grundstückseigentümer wurde der verbleibende Bereich des Banketts (ca. 0,80 m) ebenfalls mit Füllboden aufgefüllt und verdichtet. Diese Leistung war nicht im LV enthalten. Da diese Leistung der Bauhof der Gemeinde Kleinmachnow preiswerter als die Firma ITG GmbH anbieten konnte, wurde der Bauhof beauftragt.

 

Zu 2.

Die Fragen wurden hinreichend beantwortet, eine widersprüchliche Beantwortung ist nicht erfolgt. Um weitere Verständnisfragen auszuräumen, wäre ein persönliches Gespräch im Fachbereich Bauen/Wohnen mit dem im Fachdienst Tiefbau/Gemeindegrün/ Stadtwirtschaft (FD TGS) zuständigen Sachbearbeiter sinnvoll.

 

Zu 3.

Die Bauleistung wurde schriftlich beauftragt.

 

Zu 4.

Die Rechnung wurde am 27.10.2016 bezahlt.

 

Zu 5.

Es wurden keine Abschlagsrechnungen bezahlt.

Zu 6.

Siehe Punkt 5.

 

Zu 7.

Die Auftragssumme betrug 11.707,60 Euro.

Zu 8.

Die Abrechnungssumme betrug 11.707,60 Euro.

 

Zu 9.

Der im Bankett aufgebrachte Boden ist normaler Füllboden.

 

Zu 10.

Es wurde in der Arbeitsanweisung die 13. Kalenderwoche 2016 zur Leistungserbringung definiert. Durch Setzungen des Füllbodens waren Nacharbeiten erforderlich. Diese wurden am 11.10.2016 per Niederschrift abgenommen.

 

Zu 11.

Es werden Fertigstellungstermine in den Arbeitsanweisungen festgelegt.

 

Zu 12.

Der Minibagger kam nur partiell und außerhalb des Kronentraufbereichs zum Einsatz. Bei den Arbeiten wurde darauf geachtet, die Straßenbäume nicht zu beschädigen.