Seit mehreren
Wochen fahren nahezu täglich LKW in das „Buschgraben“ Gebiet. Dort laden diese
Sand ab und schütten diesen zu Wällen auf. Daher nun folgende Fragen an die
Verwaltung:
1.
Ist dieser
Umstand dem Bürgermeister/der Gemeindevertretung bekannt?
2.
Ist die
Auffahrt in den Buschgraben über das Ende der Sackgasse Wolfswerder zulässig?
3.
Ist eine
Aufschüttung von Sand in diesem Bereich zulässig?
4.
Der nicht
asphaltierte Boden nimmt durch die Überfahrt der LKWs Schäden und verunstaltet
das Stadtbild. Ist die Überfahrt von LKW dort zulässig? Welche Maßnahmen müssen
vom Eigentümer getroffen werden, um dies zu verhindern?
5.
Welche
Maßnahmen unternimmt die Gemeinde, um Boden und Bäume zu schützen und das dort
nicht vorhandene Bebauungsrecht durchzusetzen?
Anlage
Foto-Dokumentation
Die auf dem Bild zu erkennenden Erdaufschüttungen sind
noch unverändert dort. Trotz mehrfachen Aufsuchens des Gebietes konnte das
Ordnungsamt keine Personen vor Ort antreffen, die Auskunft über diese Maßnahme
geben konnte. Dieses Gebiet, auf dem die Aufschüttungen erfolgt sind, steht im
Eigentum der Erbengemeinschaft Gérard. Der Fachbereich Bauen und Wohnen nahm
Kontakt mit der Erbengemeinschaft auf, um einen Ansprechpartner vor Ort zu
ermitteln (Pächter o. ä.). Bisher liegt noch keine Antwort vor.
Das Ordnungsamt hat sich mit der Unteren
Naturschutzbehörde in Verbindung gesetzt und diese von den Vorgängen in
Kenntnis gesetzt. Seitens der Unteren Naturschutzbehörde wurde am 9. Dezember
2016 die Angelegenheit bei einem Vor-Ort-Termin begutachtet. Das Ordnungsamt sollte
durch die Untere Naturschutzbehörde informiert werden; eine solche Information
liegt jedoch noch nicht vor.
Herr Oeff für
die Einreicher
Die Anfragen
sind strukturiert und ich wünsche mir auch eine Beantwortung der Anfrage in
strukturierter Form. Ich bitte darum die Antwort auf die Anfragen noch einmal
zu überarbeiten und der Fraktion eine angemessene Antwort zukommen zu lassen.