Beschluss: zur Kenntnis genommen

Seit mehreren Wochen fahren nahezu täglich LKW in das „Buschgraben“ Gebiet. Dort laden diese Sand ab und schütten diesen zu Wällen auf. Daher nun folgende Fragen an die Verwaltung:

1.   Ist dieser Umstand dem Bürgermeister/der Gemeindevertretung bekannt?

2.   Ist die Auffahrt in den Buschgraben über das Ende der Sackgasse Wolfswerder zulässig?

3.   Ist eine Aufschüttung von Sand in diesem Bereich zulässig?

4.   Der nicht asphaltierte Boden nimmt durch die Überfahrt der LKWs Schäden und verunstaltet das Stadtbild. Ist die Überfahrt von LKW dort zulässig? Welche Maßnahmen müssen vom Eigentümer getroffen werden, um dies zu verhindern?

5.   Welche Maßnahmen unternimmt die Gemeinde, um Boden und Bäume zu schützen und das dort nicht vorhandene Bebauungsrecht durchzusetzen?

 

 

Anlage

Foto-Dokumentation

 

 

Die auf dem Bild zu erkennenden Erdaufschüttungen sind noch unverändert dort. Trotz mehrfachen Aufsuchens des Gebietes konnte das Ordnungsamt keine Personen vor Ort antreffen, die Auskunft über diese Maßnahme geben konnte. Dieses Gebiet, auf dem die Aufschüttungen erfolgt sind, steht im Eigentum der Erbengemeinschaft Gérard. Der Fachbereich Bauen und Wohnen nahm Kontakt mit der Erbengemeinschaft auf, um einen Ansprechpartner vor Ort zu ermitteln (Pächter o. ä.). Bisher liegt noch keine Antwort vor.

Das Ordnungsamt hat sich mit der Unteren Naturschutzbehörde in Verbindung gesetzt und diese von den Vorgängen in Kenntnis gesetzt. Seitens der Unteren Naturschutzbehörde wurde am 9. Dezember 2016 die Angelegenheit bei einem Vor-Ort-Termin begutachtet. Das Ordnungsamt sollte durch die Untere Naturschutzbehörde informiert werden; eine solche Information liegt jedoch noch nicht vor.

 

 

Herr Oeff für die Einreicher

Die Anfragen sind strukturiert und ich wünsche mir auch eine Beantwortung der Anfrage in strukturierter Form. Ich bitte darum die Antwort auf die Anfragen noch einmal zu überarbeiten und der Fraktion eine angemessene Antwort zukommen zu lassen.